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21/III/2023 Kulturbudget

8.08.2023

Wir fordern in der Landeshauptstadt München ein Kulturbudget für Schulen und KITAs zu installieren und damit Kultur fest in den Regelbetrieb der Institutionen zu integrieren. Die Institutionen sollen ein festes jährliches Budget erhalten, das Sie innerhalb dieses Zeitraums bedarfsgerecht für kulturell-künstlerische Veranstaltungsangebote ausgeben sollen. Für eine durchschnittliche Schule mit 500 Schüler: innen empfehlen wir ein Budget von mindestens 5000 €, um sinnvoll und nachhaltig agieren zu können.

20/III/2023 Verkehrssicherheit für Senioren und Seniorinnen

8.08.2023

Wir, die AG60plus München, beantragen, dass die LHM die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere die Gruppe der älteren und mobilitätseingeschränkten Personen durchgängig zu gewährleisten hat. Es ist dafür zu sorgen, dass Gehwege und Radwege frei von Fahrzeugen, Fahrrädern und Tretrollern sind. Querungen müssen barrierefrei, die Radwegführung so ausgelegt, dass Kollisionen vermieden werden. Fahrradampeln sollten vermehrt aufgestellt, an besonders engen Stellen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer, besonders an Bus- und Trambahnhaltestellen, in Erwägung gezogen werden. Für eine effektive Verkehrsüberwachung muss das Personal der KVÜ aufgestockt werden.

19/III/2023 Deutschland wird zum Land der Ersthelfer:innen!

8.08.2023

Der Parteitag möge beschließen: Deutschland wird zum Land der Ersthelfer:innen. Die Kommunen müssen durch Bund und Land bei der Finanzierung unterstützt, erreichen, durch niederschwellige Aktionen im öffentlichen Raum eine Grundausbildung der Bevölkerung in der Ersthilfe anzubieten. Ausbildung in Reanimation und Ersthilfe sollen in allen städtischen Schulen durchgeführt werden.

18/III/2023 Verbesserung zulassen! Spielräume bei der Wohnraumbelegung nutzen und Verbesserungen ermöglichen

8.08.2023

(1) Auf der Wohnungsvergabeplattform „Soziales Wohnen Online“ (SOWON) der Landeshauptstadt München wird die Möglichkeit eingeführt, durch aktive Auswahl auch Wohnungen anzeigen zulassen, die bei Belegung durch den jeweiligen Haushalt zu einer geringfügigen Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsgröße führen.
(2) Im Fall von deutlich überbelegten Wohnen wird für diese Haushalte die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung und Ausnahmegenehmigung in eine Wohnung umzuziehen, die zwar ebenfalls nicht den Belegungsgrenzen entspricht, aber eine deutliche Verbesserung der Wohnverhältnisse erlaubt.

17/III/2023 Ein Haus für alle! Einführung von Zielgruppenquoten bei der (Erst)vergabe geförderten Wohnraums

8.08.2023
  1. Bei der Erstvergabe von gefördertem Wohnraum sollen quartiersabhängig Zielgruppenquoten eingeführt werden um sicherzustellen, dass innerhalb des Objekts sozial gemischtes Wohnen und eine Mischung der Zielgruppen realisiert wird.
  2. Bei der Errichtung von gefördertem Wohnraum soll nach Möglichkeit eine Mischung der Förderformen innerhalb des Objekts verfolgt werden.
  3. Bei der Wiederbelegung von Wohnungen im Bestand soll entsprechend der im Objekt vorhandenen Mischung nachbelegt werden und Zielgruppen, die unterrepräsentiert sind bevorzugt werden. Dabei ist auf die Erfahrungen der Objektbetreuung bei den städtischen Wohnbaugesellschaften zurückzugreifen und im Rahmen der sozialorientierten Gebäudebewirtschaftung aktiv Maßnahmen für die Verbesserung des Zusammenlebens im Haus zu ergreifen.

16/III/2023 Mehr als 10 Jahre! Stadtratsbeschlüsse wieder nachvollziehbar machen

8.08.2023

(1) Die Landeshauptstadt München macht auch Stadtratsbeschlüsse und die dazugehörigen Beschlussdokumente und -vorlagen, die älter als 10 Jahre sind, wieder im Ratsinformationssystem Internet öffentlich zugänglich.
(2) Die Dokumente und Vorlagen zu wichtigen Beschlüsse, auf die in anderen Beschlüssen verwiesen wird, sollen nach Anforderung über das RIS durch das Stadtarchiv digitalisiert und im Ratsinformationssystem eingestellt werden können.
(3) Es sollen weiterhin Methoden untersucht werden, wie durch den Einsatz von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz die Zugänglichkeit und die Auffindbarkeit der Beschlussvorlagen verbessert und Zusammenhänge in der Entwicklung von Programmen dargestellt werden können. Untersucht werden soll auch die Entwicklung eines KI Chatbots, der Fragen zu der bestehenden Beschlusslage beantworten und auf die entsprechenden Beschlüsse verweisen kann.

15/III/2023 Schneller kommunaler Bodenfonds zum Immobilienankauf

8.08.2023

Die Stadtratsfraktion der SPD wird aufgefordert, den im Wahlprogramm geforderten „Bodenfonds“ rasch einzuführen, um damit Immobilien aufzukaufen und die derzeit offenbar günstige Marktsituation zu nutzen. Damit könnten über die städtischen, begrenzten Finanzmittel hinaus Immobilien in städtisch kontrolliertes gesellschaftliches Eigentum überführt werden.

14/III/2023 Großmarkt München: Wohnungen bau’n statt Investorentraum!

8.08.2023

Wir fordern die Stadtratsfraktion auf, dem Neubau der Großmarkthalle durch einen privaten Investor nur dann zuzustimmen, wenn dabei – übereinstimmend mit der öffentlichen Ausschreibung der Bebauung – bezahlbarer Wohnraum und die nötige Infrastruktur entstehen. Den Neubau der Großmarkthalle in der derzeitigen Planung des Investors Büschl ohne Wohnungen lehnen wir ab. Die Münchner SPD steht Public-Private-Partnerships (PPP) generell kritisch gegenüber und lehnt diese ab, wenn die Planung und Umsetzung hinter den politischen, sozialen und ökologischen Zielen der Stadt zurückbleibt.

13/III/2023 Keine Zerschlagung der Deutschen Bahn AG

8.08.2023

Die SPD fordert, dass die Deutsche Bahn AG nicht zerschlagen wird. Sie setzt sich für einen unbefristeten weiteren Erhalt des gesellschaftsrechtlichen und betrieblichen Gesamtverbundes der Deutschen Bahn inklusive des Netzes und der Infrastruktur ein. Allen Versuchen, diesen für einen erfolgreichen Gesamtbetrieb unentbehrlichen Systemzusammenhang aufzubrechen, wird die SPD mit Nachdruck entgegentreten.

12/III/2023 Elterngeld – die Wiege der paritätisch verteilten Care Arbeit

8.08.2023

Forderung:

  • Das Elterngeld wird über 18 Monate bezahlt, wenn beide Eltern jeweils 9 Monate in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch nimmt besteht der Anspruch über 12 Monate
  • Das Elterngeld kann in den ersten 24 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden
  • Alleinerziehende Personen beziehen Elterngeld über 18 Monate
  • Das ausgezahlte Elterngeld entspricht dem durschnittlichen Nettolohn (umgerechnet auf Vollzeit) der letzten 12 Monate. Die Kappungsgrenze ist jährlich anzupassen und orientiert sich am Median-Einkommen der Stadt des Erstwohnsitzes
  • Der Deckelungsbetrag beim Elterngeld Plus wird ebenfalls auf Höhe des Median-Einkommens angehoben
  • In den 8 Wochen nach der Geburt bekommen die Eltern eine Elternschaftsfreistellung, die das Mutterschaftsgeld ersetzen, es soll weiterhin von der gesetzlichen Krankenkasse und mit einem Arbeitgeber*innenzuschuss finanziert werden und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate entsprechen.
  • Der Basiselterngeld Mindestbetrag wird auf 1200€ angehoben, regelmäßig evaluiert und jährlich inflationsbereinigend erhöht
  • Das Elterngeld wird nicht auf das Bürger*innengeld oder andere staatliche Transferleistungen angerechnet