8.08.2023
Die Stadt München erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Münchner Zentrum für Lehrerbildung und der TUM School of Education ein Modellprojekt, bei dem Lehramtsstudierende eigene Förderprojekte an Schulen durchführen. Dafür sollen sie ECTS-Punkte und eine professionelle Begleitung erhalten, wenn möglich auch entlohnt werden. Die Projekte sollen über ein ganzes Schuljahr hinweg mit festen Gruppen an Schulen durchgeführt werden und vor allem die Bereiche Deutsch als Zweitsprache und Mathematik abdecken. Die Zuordnung zwischen Schulen und Studierenden wird zentral organisiert – die Schulen melden lediglich den Bedarf und bekommen dann für das Schuljahr passende Studierende zugewiesen.
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8.08.2023
Die SPD München setzt sich auf verschiedenen Ebenen für verbesserte Bedingungen bei schulischen Ganztagsangeboten ein – insbesondere im gebundenen Ganztag. Auf städtischer Ebene ergreift sie folgende Maßnahmen:
- Es werden ausreichend große und unterschiedliche Räume auch in bestehenden Gebäuden, die noch nicht nach dem Lernhaus-Konzept gebaut wurden, zur Verfügung gestellt oder die Gebäude entsprechend ausgebaut/erweitert. Dazu zählen Räume für Differenzierungsangebote und Gruppenarbeiten, genauso aber auch Rückzugsräume und Bereiche, in denen Freizeitangebote stattfinden können. Auch geeignete Essensräume mit passender Einrichtung müssen an jeder Schule vorhanden sein. Der Raumbedarf einer Ganztagsklasse darf nicht mehr nur über die Anzahl an benötigten Unterrichtsräumen ermittelt werden. In diesem Sinn setzt sich die Stadt München auch für eine entsprechend veränderte Schulbaurichtlinie auf Landesebene ein.
- Es wird eine stadtweite Koordination von Freizeit- und Bildungsangeboten im schulischen Ganztag eingerichtet. Hierzu soll eine Übersicht der möglichen Angebote (beispielsweise aus dem Bereich von Sportvereinen, Musikschulen, Theaterpädagogik, Medien, Robotik und weiteren bereits bekannten Bildungspartnern) erfragt und erstellt werden, die jede Schule erhält und regional für sich filtern kann. Über die städtische Vermittlung sollen die Schulen dann mit möglichst geringem Aufwand Pakete für den Ganztag buchen können. Zusätzlich sinnvoll wäre, wenn die städtische Stelle auch mögliche Finanzierungen organisiert, verwaltet oder sogar übernimmt. Weiterhin könnte eine solche Stelle Eltern mit Informationen zu Ganztagsangeboten versorgen.Auf Landesebene setzt sie sich für folgende Maßnahmen ein:
- Die wissenschaftlich begleitete Einführung eines „Guter-Ganztag“-Gesetzes analog zum bundesweiten „Gute-Kita“-Gesetz.
- Die Umsetzung eines kommunenübergreifenden Konzepts der „bedarfsorientierten Budgetierung“ anhand landeseinheitlicher Indikatoren an staatlichen Schulen.
- Die Einstellung von höheren Geldern und Personalschlüsseln für Bildung und Betreuung im schulischen Ganztag.
- Grundlegende Beitragsfreiheit von Ganztagsangeboten, inklusive kostenloser Mittagessen für alle Ganztagsschülerinnen und -schüler.
- Die Erarbeitung eines Konzepts, wie auch therapeutische Angebote in Schulen integriert werden können, ähnlich wie dies bereits in vielen Kindergärten geschieht.
- Die Finanzierung und Umsetzung der oben beschriebenen Ganztags-Koordinationsstellen im ganzen Bundesland.
- Für eine qualitativ gute Weiterentwicklung des Ganztagsangebots werden mehr Pilotprojekte im Ganztagsbereich umgesetzt (beispielsweise Ganztagsschule in Kooperation mit Gesamtschulen) sowie bestehende Angebote wissenschaftlich begleitet und evaluiert (unter anderem rhythmisierte Ganztagsschulen und der Vergleich von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten).
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8.08.2023
Lebenslanges Lernen ist enorm wichtig und wird auch gerne in Sonntagsreden propagiert. Die moderne Arbeitswelt fordert permanente Anpassungsfähigkeit insbesondere im Rahmen der Transformation. Weiter- und Fortbildung sind daher ein entscheidender Faktor im Berufsleben. Aber auch darüber hinaus ist lebenslanges Lernen wichtig für gesellschaftliche Teilhabe, Emanzipation und individuelle Entfaltung. Diesem Anspruch und Ziel steht aber gegenüber, dass für viele Menschen der Zugang zu Bildung im Arbeitsleben deutlich erschwert ist.
Lernen braucht Zeit und Freiräume
In fast allen Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken. Nur in Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer*innen dieses Recht nicht. Nur in den Branchen, wo Gewerkschaften entsprechende Tarifverträge durchgesetzt haben gibt es auch in Bayern dieses Recht. Wir fordern daher ein Bildungszeitgesetz für alle Beschäftigten in Bayern mit folgenden Eckpunkten:
– Das Recht auf Freistellung von der Erwerbstätigkeit zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Entgelts.
– Die Freistellung dient der beruflichen, kulturellen, allgemeinen und politischen Bildung.
– Das Recht sollen alle abhängig Beschäftigten im Freistaat Bayern bekommen.
– Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt mindestens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Lernen darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.
Bildung muss bezahlbar, im besten Fall kostenfrei sein. Jeder Mensch muss unabhängig von der eigenen finanziellen Lage an Bildung teilhaben können. Es darf daher nicht allein dem freien Markt überlassen werden. Die öffentlichen Träger von Bildung haben eine große Verantwortung bei der Schaffung von guten und bezahlbaren Angeboten zur Fort- und Weiterbildung, für kulturelle, allgemeine und politische Bildung. Neben den Volkshochschulen sind dies u.a. auch die öffentlichen Hochschulen und Schulen.
Durchlässigkeit des Bildungssystems
Wer Aufstiegschancen schaffen will braucht ein Bildungssystem, das den Zugang zu höherer Bildung auch über den beruflichen Werdegang oder das Nachholen von Abschlüssen ermöglicht. Wir wollen Aufstiegschancen schaffen und möglichst vielen Menschen den Zugang zu Hochschulen ermöglichen. Wer einen Berufsabschluss hat muss die Möglichkeit haben, zu studieren.
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8.08.2023
Seit langem kämpfen wir für die bildungspolitische Forderung, Noten in der Schule abzuschaffen. Trotz der eigentlichen Zuständigkeit beim Freistaat fordern wir die Stadtratsfraktion auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und sich in München für eine Modellschule ohne Noten einzusetzen und diesen Modellversuch noch vor der Kommunalwahl 2026 auf den Weg zu bringen.
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8.08.2023
Die SPD München fordert die Landtagsfraktion der SPD und die Stadtratsfraktion SPD/Volt auf, sich für zwei weitere Jahrgangstufen in den Berufsintegrationsklassen einzusetzen. Das Modell der Berufsintegration richtet sich vorrangig an berufsschulpflichtige junge Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen. Die in der Regel auf zwei Schuljahre ausgelegten Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK) müssen um zwei flexible Jahrgangsstufen erweitert werden. Zudem muss die Klassengröße in dieser Schulform auf höchstens 15 Schülerinnen und Schüler begrenzt werden.
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8.08.2023
Pädagogische Fortbildungsprogramme für das eingesetzte Personal an Schulen mit Ganztagsbetreuung sollen finanziell durch das Land unterstützt werden.
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8.08.2023
Kurzfristig fordern wir die Vergütung des in der Ganztagsbetreuung in Schulen eingesetzten, externen Personals gemäß den jeweils beschriebenen Anforderungen und der eingebrachten Qualifikation, sowie des entsprechenden Stundenumfanges der Tätigkeit nach TV-L.
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8.08.2023
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert bedarfsgerecht landesweit diejenigen Kitas, in denen Kinder einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf aufweisen. Diese sogenannten „Sprach-Kitas“ arbeiten analog zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ mit drei inhaltlichen Schwerpunkten: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien.
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8.08.2023
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus findet eine Regelung, die es Drittkräften mit pädagogischen Qualifikationen ermöglicht, im Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht eingesetzt zu werden und so die Schulen zu entlasten.
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8.08.2023
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermöglicht den kommunalen Klassen der Berufsvorbereitung ein Abweichen von der Vollzeitunterrichtsregelung. Aufgrund der hohen Anzahl von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz in den bayerischen größeren Kommunen, soll den Jugendlichen weiterhin dezidiert eine hohe Stundenzahl an Fachpraxis in den „BVJ-Klassen“ ermöglicht werden . Zusätzlich werden Poolstunden zur Begleitung der Klassen durch Tandems und erhöhte Sprachförderung eingeführt. Die Zahl der Schulpsycholog*innen und Berufsschulsozialarbeiter*innen wird deutlich erhöht. Zudem soll geprüft werden, ob zusätzlich Diplompsycholog*innen an den BVJ-Standorten eingesetzt werden können, da die Problemlagen oftmals durch Schulpsycholog*innen nicht hinreichend geklärt werden können.
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