Archive

12/III/2022 Gewerbeflächenmanagement in Neubauquartieren - Urbane Infrastruktur schaffen

3.11.2022

Bei Münchner Stadtentwicklungsprojekten wie z.B. Neufreimann ist eine externe Agentur/Organisation mit der Vermarktung und Belegung der gewerblichen EG-Flächen zu beauftragen.
Dabei sollten alle Bauherren/Investoren, auch Genossenschaften, Baugemeinschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, diese Flächen zu einem einheitlichen (günstigen) Mietzins an diese externe Gesellschaft zu vermieten.
Das Risiko der Gewerbeflächenvermarktung würde somit den Wohnungsvermietern abgenommen und die Belegung der Flächen könnte nach Bedarf und Marktsituation erfolgen, ohne behördliche Hürden und flexibel. Dabei können die Mieten an die Wirtschaftskraft des jeweiligen Mieters (Frequenzbringer und Identitätsbringer) angepasst werden und so die gewünschte lebendige, kleinteilige urbane Mischung geschaffen werden.

13/III/2022 Guter und sozialer Wohnungskauf

3.11.2022

Die LHM soll neben dem reaktiven Vorkaufsrecht ein weiteres Instrument zur Hand bekommen. Dabei soll es sich um ein proaktives Vorgehen zum Erwerb von sozial genutzten Immobilien handeln:

  1. Proaktiv heißt: Eine erst noch zu schaffende Instanz oder eine bestehende städtische Ebene durchforstet den Immobilienbestand in München auf der Suche nach älteren Privateigentümer*innen. Diesen Personen wird ein Angebot zum Kauf ihrer Immobilie gemacht, entweder als Sofortkauf, nach dem Leibrentenprinzip oder als Stiftungsstruktur (um eventuellen erbenden Familienmitgliedern ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten) oder mit Nießbrauchrecht. Immer wird die LHM oder einer ihrer Wohnungsbaugesellschaften Eigentümerin der Immobilie und verpflichtet sich gegenüber den Altbesitzer*innen, vorhandene Mietverhältnisse zu wahren und sozial gerecht weiterzuführen.
  2. Die Transaktion kann bei Interesse und Einwilligung der Vorbesitzer*innen nobel von der LHM wertgeschätzt werden, indem in Erinnerung an die Vorbesitzer*innen eine würdigende Plakette am Haus darauf hinweist.
  3. Das geschilderte Vorgehen wird durch eine groß angelegte Informationskampagne und Beratungsangeboten begleitet, z.B. nach dem Motto: „Von Münchner*innen für München“. Der Aufruf an alle Münchner Immobilienbesitzer*innen: tut was für diese Stadt und deren Bewohner*innen.

11/III/2022 Wasserversorgung sicherstellen

3.11.2022

Wasser ist ein knappes, wertvolles und lebensnotwendiges Gut. Durch die Verschärfung und das Voranschreiten der Klimakrise stehen wir in naher Zukunft sowohl international als auch in unserer Nachbar*innenschaft Auseinandersetzungen um Wasser bevor. Deshalb ist es für uns wichtig, politische Antworten zu finden und frühzeitig die Weichen zu stellen, dass Wasser auch langfristig in guter Qualität für die jeweilig notwendigen Zwecke zur Verfügung steht.

Trinkwasser als lebensnotwendiges Gut in hoher Qualität sichern

Die Bereitstellung von Trinkwasser ist ein essenzieller Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dieses oberste Gebot der öffentlichen Trinkwasserversorgung darf nicht in Frage gestellt werden. Privatisierung und Entstaatlichung stellen wir uns immer klar entgegen. Besonders im Fall von Trinkwasser, denn wir wollen eine krisenfreie Wasser-Versorgung zukünftiger Generationen sicherstellen.

Schutz von Wasservorkommen und lokale Wasserversorgung

Für uns ist klar, dass Trinkwasser in Bayern dort angeboten werden muss, wo es auch herkommt. Regionalität ist dazu die vorderste Prämisse. Das Wasserhaushaltsgesetz in Kombination mit der Bayerischen Gemeindeordnung setzen diese ortsnahe Trinkwasserversorgung durch die Kommunen bereits um.Wir wollen, dass auch weiterhin Trinkwasser bevorzugt aus besonders geschütztem Grundwasser in der Region der Verbraucher*innen gewonnen und möglichst naturbelassen zu niedrigen und immer bezahlbaren Preisen geliefert wird. Dieser Vision folgend, muss auch unter den künftigen Herausforderungen Trinkwasser in ausreichender Menge und einwandfreier Beschaffenheit durch eine naturnahe Wassergewinnung bereitgestellt werden.
Zum Schutz vor Einträgen müssen mehr adäquate Wasserschutzgebiete in Bayern ausgewiesen oder an lokale Bedingungen angepasst werden. Darüber hinaus müssen Wasserschutzgebiete dauerhaft erhalten werden. Nur so kann eine ortsnahe Trinkwasserversorgung sicherstellt werden. Dazu braucht es aber nicht nur die Ausweisung von Schutzgebieten sondern auch entsprechende Kontrollsysteme mit entsprechender Personalausstattung, die wir für die Kommunen einfordern. Die Festsetzungsverfahren von Wasserschutzgebieten muss durch neue administrative und rechtliche Strukturen deutlich beschleunigt werden. Hier ist auch der Schutz vor Nitratverseuchung zu berücksichtigen, dafür braucht es strikte Düngeverordnungen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Senkung der zulässigen Nitratkonzentration und PFOA-Konzentration im Trinkwasser ein.
Um die Wasserentnahme zukunftssicher zu gestalten, müssen bestehende Bewilligungen zur Wasserentnahme angesichts der Klimafolgen entsprechend angepasst und aktualisiert werden.
Das Konzept einer naturnahen Wassergewinnung via Uferfiltrat  sehen wir kritisch, solange es keine deutliche Reduktion von Einträgen chemischer Stoffe aus Einleitungen wie kommunalen Kläranlagen oder Quellen wie Agrarchemikalien, Luftimmissionen und Altlasten in die Oberflächengewässer gibt. Der Eintrag von Stoffen muss konsequenter abgewendet werden. Landwirtschaftliche Einträge, insbesondere Stickstoff, verseuchen jetzt schon vielerorts das Trinkwasser aufgrund zu hoher Nitratkonzentrationen. Auch der Eintrag von Stoffen wie PFOA durch die chemische Industrie ins Trinkwasser ist in Bayern Realität. Dem muss entschlossen entgegengewirkt werden.  Dort wo Stoffe wie PFOA im Trinkwasser nachgewiesen werden können, muss die Aktivkohlefilterung sichergestellt werden.
Wo immer Einträge entstehen oder entstanden sind, sind die Kosten der Aufbereitung des Wassers entsprechend dem Verursacher*innenprinzip zu organisieren. So sollen beispielsweise Industrieunternehmen, die für Stoffe im Wasser verantwortlich sind, für die Kosten aufkommen.

Wasserverteilung regeln, zusätzliche Wasserquellen erschließen

Wir wollen das Wasser trotz der klimatischen Veränderungen als Grundversorgung für alle Menschen zur Verfügung steht. Jedoch ist uns auch bewusst, dass angesichts einer zunehmenden Verknappung von Wasser in vielen Regionen es auch rigorosere Wassersparmaßnah­men braucht. Diese Maßnahmen müssen zuerst in der Landwirtschaft und Industrie umgesetzt werden, da sie den größten Hebel darstellen. Um Nutzungskonflikten von Trink- und Brauchwasser vorzubeugen, wollen wir die Möglichkeiten der Substitution von Teilmengen durch Regenwasser oder recyceltes Wasser verstärken. Wir wollen den Bau von Regenwasserzisternen für urbane Bewässerungszwecke vorantreiben. Bei Neubaumaßnahmen muss der örtliche Bebauungsplan in Gebieten mit Wasserknappheit Regenwasserzisternen enthalten. Wo möglich sollen im bestehenden urbanen Raum Regenwasserzisternen nachgerüstet werden.
Bayern braucht einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft. In Zukunft braucht es eine regionale Wasserbewirtschaftungsplanung. Diese muss auch zwischen verschiedenen Sektoren vermitteln, insbesondere Gewerbe, Industrie, Schifffahrt, Stromerzeugung und Landwirtschaft müssen neu gedacht werden, um die Trinkwasserversorgung in keinem Fall zu gefährden. Auch deshalb erteilen wir der kommerziellen Vermarktung von Wasser, insbesondere von Tiefenwasser und Wasser aus schwer erneuerbaren Vorkommen eine klare Absage.
Die Wassersicherheit basiert immer auf den natürlichen erneuerbaren Wasservorkommen, welche durch unabhängige und redundante Standbeine in der Versorgung abgesichert sind. Neben regionalen Versorgungsstrukturen wollen wir als Rückfallebene auch überregionale Verbünde, wie Fernwasserversorgungen, um lokale Engpässe auszugleichen. Deshalb setzen wir uns in Bayern für die Etablierung kommunaler Wasserversorgungsverbände ein und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Außerdem wollen wir über die Bundesländergrenze hinaus Notüberleitungen etablieren, um in Härtefällen Kapazitäten besser zu verteilen.
Um die überregionale Zusammenarbeit zu verbessern und um die über 2000 einzelnen Unternehmen, die an der Wasserversorgung beteiligt sind zusammenzubringen, braucht es zusätzlich zu den lokalen Wasserbewirtschaftungsplanungen auch einen Landeswasserversorgungsplan.
Die Wasser-Infrastruktur der einzelnen Gemeinden ist größtenteils mehrere Jahrzehnte alt. Der Freistaat muss hier ein Wasserinfrastrukturmodernisierungs-Förderprogramm aufbauen, um Investitionsstau zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wasserversorgung in den Kommunen zukunftssicher ist.

Schwammstadt und Schwammdorf ­–Wasserversorgung in der Stadtentwicklung und Bauplanung mitdenken

Wir setzen uns für die sogenannte Schwammstadt und das Schwammdorfs ein. Die Schwammstadt verbessert gleichzeitig das Stadtklima, die Biodiversität sowie die Möglichkeit, sich in der Stadt zu erholen und Natur zu erleben. Sie trägt dadurch zu Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen.
In der „Schwammstadt“ bzw. dem „Schwammdorf“ werden Niederschläge – soweit möglich – direkt dort wo sie anfallen, in Grünflächen gespeichert, gereinigt, versickert, verdunstet oder wiederverwendet, etwa zur Bewässerung. Dazu muss das bestehende Kanalnetz angepasst werden. Entscheidend für die Umsetzung der Schwammstadt ist eine verbesserte und frühzeitigere Integration der Wasserwirtschaft in die Stadtentwicklungsplanung mit ihren Bezügen zur Bauleitplanung, Landschaftsplanung und Raumordnung.
Die Umgestaltung zur Schwammstadt betrifft alle Siedlungsbereiche. Vordringlich müssen aber hochversiegelte Bereiche, wie Innenstädte, Gewerbe- und Industriegebiete behandelt werden. Für die Umsetzung der Schwammstadt sind grüne Freiräume als eine unverzichtbare grüne Infrastruktur zu entwickeln. Die grüne Infrastruktur bezieht alle öffentlichen und privaten Freiflächen ein.
Dem Schutz und der Entwicklung der städtischen Baumbestände muss dabei, wegen ihrer hohen klimatischen Leistungen, ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wir wollen, dass grüne Infrastruktur zur kommunalen Pflichtaufgabe wird und im Landesentwicklungsprogramm verankert ist. Der Freistaat soll auf eine Anpassung der Bau­- und Wasserhaushaltsgesetzgebung des Bundes hinwirken. Vor allem sollten in Bayern gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, um die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts zu beschleunigen und Hindernisse abzubauen. Die Einführung eines wasserwirtschaftlichen Begleitplans soll dazu als Maßgabe vom Freistaat etabliert werden, um eine wasserbewusste Bauleitplanung zu gewährleisten.
Einträge von umweltschädlichen Stoffen in den Wasserkreislauf, wie z.B. durch Zigaretten oder gewerblicher Abfallprodukte sollen gegen Null verringert werden. Dazu müssen Maßnahmen zur Nullemission bei den Verursachern – sowohl Direkteinleiter als auch Indirekteinleiter – etabliert werden. Das gilt ebenso für eine weitergehende Abwasserbehandlung. Durch diese Maßnahmen kann qualitativ hochwertiges Nutzwasser als eine unabhängige alternative Wasserressource für Bewässerung und andere Brauchwassernutzungen/Grauwassernutzung zur Verfügung gestellt werden.
Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft müssen auch im Bereich der Wasserwirtschaft konsequent befolgt werden. Sachgerechte Wiederverwendung oder Nutzung von Regenwasser bieten alternative Ressourcen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und urbaner Flächen. Eine weitere Zunahme der Flächenversiegelung muss stark eingeschränkt werden. Die Festsetzung von „Grünkennwerten“, die für die unterschiedlichen Siedlungsgebiete angibt, wie hoch der verpflichtende Anteil von Grünflächen mit quantifizierbaren ökologischen Leistungen sein muss, um sinnvoll wirksam zu sein, muss für Kommunen verbindlich werden. In Gebieten mit Wasserknappheit sollte bei städtischen, gewerblichen und privaten Neuplanungen ein innerhäusliches Brauchwassersystem und der Ausbau einer dezentralen Regenwasserspeicherung verpflichtend vorgeschrieben werden.

10/III/2022 Automobilindustrie transformieren - Mobilitätswende, Eigentumswende, Industriewende

3.11.2022

Mitglieder der Jusos München, der IG Metall Jugend München und von Fridays for Future München haben auf einem gemeinsamen Seminar über die Transformation der Automobilindustrie diskutiert. Dabei haben wir gelernt, dass es sowohl bereichernd als auch anstrengend ist, den eigenen Organisationshintergrund zu verlassen. Gleichzeitig Verbindendes zu bestärken und Trennendes zu überwinden ist eine notwendige Voraussetzung für eine demokratische Veränderung unserer Gesellschaft.

Gemeinsame Ausgangsanalyse: Die Klimakrise und die Notwendigkeit zu Handeln
Die Klimakrise bedroht unsere Welt existenziell. Wir sind uns darüber einig, dass die aktuellen Zustände radikale Antworten erfordern. Wir sind uns auch darüber einig, dass die Antworten Politische sein müssen. Die Verhaltensänderung von Individuen ist nicht ausreichend und deshalb nicht geeignet, um die Klimakrise aufzuhalten.
Unterschiedliche Interessen resultieren aus unterschiedlichen Lebenswelten und Lebensrealitäten. Es ist die Aufgabe der demokratischen Gesellschaft, diese Interessenkonflikte zu akzeptieren und zu moderieren. Durch inhaltlichen Austausch – wie zum Beispiel das oben erwähnte Seminar – ist es möglich, andere Interessen besser zu verstehen und zu erkennen, dass Interessenkonflikte nicht immer ein “Entweder- Oder” bedeuten müssen. Vielmehr sind unterschiedliche Interessen oft ein Ausdruck von verschiedenen Blickwinkeln auf dasselbe Problem.
In der aktuellen Demokratie haben verschiedene Interessenvertreter*innen unterschiedliche Stellungen. Dabei kommen gerade junge Menschen zu wenig zu Wort und Wirtschaftslobbyist*innen sorgen dafür, dass die Interessen großer Konzerne viel stärker gewichtet werden als die Interessen der Vielen in unserer Gesellschaft.
Das verbleibende CO2-Budget, das uns noch zur Verfügung steht, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, wird, wenn wir dem aktuellen kapitalistischen Kurs folgen, um ein Vielfaches überschritten werden. Nur, wenn wir es schaffen, Emissionen drastisch zu reduzieren, ist der Erhalt der Welt, wie wir sie kennen, möglich. Nur durch radikale Veränderung ist eine Sicherung guten Lebens auf diesem Planeten möglich.

Unser gemeinsames Ziel: Klimagerechtigkeit

Bei der Transformation der Automobilindustrie ist aus Klimaschutz-Perspektive Geschwindigkeit ausschlaggebend. Dekarbonisierung muss schnell passieren und anders als in der Vergangenheit in der Industrie als eine Herausforderung der Gegenwart und nicht der Zukunft verstanden werden. Eine Orientierung am CO2-Budget gemäß dem Pariser Abkommen macht den kurzfristigen Handlungsdruck sichtbar. Klimagerechtigkeit bedeutet für uns, den nationalen Ausstoß von Klimagasen vor 2035 auf null zu reduzieren. Darüber hinaus sollte auch die globale Verantwortung Deutschlands – als reiches Land des globalen Nordens mit hohen historischen Emissionen – gegenüber Ländern des globalen Südens, die schon heute viel stärker von den Folgen der Erderhitzung betroffen sind, bedacht werden.
Unter einer Transformation verstehen wir einen grundlegenden Wandel. Es ist ein Prozess der wesentlichen Veränderung vom aktuellen IST-Zustand hin zu einem angestrebten Ziel. Zur Bewältigung einer Transformation bedarf es einer oder mehreren Strategien. Transformation passiert auch, wenn wir sie nicht gestalten – wir müssen sie nach unseren Vorstellungen beeinflussen.
Die Transformation der Automobilindustrie umfasst für uns vor allem drei Diskussionsstränge: Zuerst wollen wir klären, wie wir mit Autos und ihrer Rolle im Verkehr umgehen wollen. Dann beschreiben wir, wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse der Transformation der Automobilindustrie hin zu einer CO2-sparenden Produktion entgegenstehen. Abschließend zeichnen wir unsere Vision der Industrie der Zukunft.

Unsere Diskussionen verliefen oft entlang der Feststellung, dass einerseits ein kurzfristiges klimapolitisches Handeln notwendig ist, andererseits in der kapitalistischen Produktionsweise Klimagerechtigkeit nie erreicht werden kann. Wir wünschen uns Veränderungen, die grundlegend sind. Deshalb wollen wir kurzfristig und solidarisch für Klimaschutz in der kapitalistischen Welt, in der wir leben, kämpfen. Gleichzeitig arbeiten wir an einer Gesellschaftsutopie, die solidarisch und mit Verantwortung gegenüber künftigen Generationen am Erhalt unserer Lebensgrundlage arbeitet, gute Arbeits- und Lebensbedingungen sichert und Kapitalinteressen, die dem entgegenstehen, überwindet. Wir wissen aber, dass diese grundlegenden Veränderungen nur demokratisch gelingen können.

MOBILITÄTSWENDE: MOBILITÄT FÜR UNS MENSCHEN – NICHT DIE AUTOS

Unsere Analyse: Das aktuelle Verkehrssystem ist klimaschädlich und sozial ungerecht

Aktuell ist unser Mobilitätssystem auf das Verkehrsmittel Auto ausgerichtet. Dies wird bspw. an der Gestaltung von Städten sichtbar. So werden zum Beispiel in München 45% der Wege mit dem Auto zurückgelegt.
Ein Auto in Deutschland kostet unsere Gesellschaft rund 5000 € im Jahr.  Diese Kosten beinhalten vor allem gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen. Sie entstehen durch gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung, z.B. Lärmbelastung und Schadstoffbelastung, aber auch die langfristigen Auswirkungen der Klimakrise. Diese Kosten tragen auch Menschen, die kein Auto fahren. Der ÖPNV hingegen wird Nutzer*innenorientiert finanziert. Mobilitätskonzepte, deren Hauptfokus der motorisierte Individualverkehr ist, können nicht sozial gerecht sein. Diese Ungerechtigkeiten werden sichtbar in den Aspekten Sicherheit, finanzielle Exklusivität durch hohe Haltungs- und Betriebskosten und mangelnde Barrierefreiheit.
Das autozentrierte Mobilitätskonzept beinhaltet auch eine starke Komponente der Geschlechterungerechtigkeit: Das soziale Geschlecht hat nämlich in Kombination mit anderen ökonomischen und sozialen Faktoren aufgrund von Rollenzuschreibung und -erwartungen Auswirkungen darauf, wie wir uns fortbewegen (wollen). Wer viel Care-Arbeit übernimmt, hat oft kleinteiligere Wege zu bewältigen die einfacher zu Fuß, mit dem Fahrrad oder ÖPNV zurückgelegt werden können. Die autozentrierte Verkehrsplanung ist in einer Gesellschaft, in der das Auto Männlichkeit rekonstruiert, Ausdruck der tief in der Gesellschaft verankerten patriarchalen Strukturen.
Doch auch der ÖPNV und öffentliche Räume wie Parks oder Grünflächen entsprechen momentan nicht ausreichend unseren Ansprüchen an barrierearme und geschlechtergerechte Planung.
Viele FINTA* (Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender) Personen meiden, besonders am Abend oder in der Nacht, bestimmte Wege aus Angst vor sexuellen Übergriffen. Wer es sich leisten kann, weicht deshalb notgedrungen auf die Nutzung eines Autos aus.
Der öffentliche Personennahverkehr, Fußgänger*innenwege und Fahrradwege sind voller Barrieren und schließen Personen mit Mobilitätseinschränkungen genauso wie Familien mit Kinderwagen systematisch aus. Die meisten Menschen sind auf die Nutzung eines Autos geprägt und der Besitz gilt immer noch als Statussymbol. Es gibt Personengruppen, die auf das Auto angewiesen sind. Insgesamt entsteht durch die aktuell stark erhöhten Sprit-Preise infolge des Ukraine-Kriegs und des Gewinnstrebens der Mineralölkonzerne eine hohe finanzielle Belastung ohne Ausweg für einen Großteil der Bevölkerung. Unsere Gesellschaft braucht also eine umfassende und rasche Mobilitätswende.
Wir fordern die Umgestaltung vom autogerechten Mobilitätssystem hin zu einem menschengerechten. Jeder Mensch soll sich unabhängig von ökonomischen, sozialen, demografischen und körperlichen Voraussetzungen frei im Verkehrssystem bewegen können.

Weniger Individualverkehr und mehr ÖPNV

Im Mobilitätsverhalten muss es eine Verlagerung weg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geben. Damit dies gelingt, muss der ÖPNV massiv ausgebaut werden und der MIV auf das Mindestmaß begrenzt werden.

Ausbau des ÖPNVs (bedürfnisorientiert, barrierearm) 
Dabei ist es elementar, dass der Aus- und Umbau des ÖPNVs bedürfnisorientiert geschieht. So sollen Barrieren überwunden werden, zum Beispiel durch verständliche Stationsansagen und Beschilderungen und gut zugängliche Aufzüge. Außerdem sollen feministische Perspektiven in die Planung des Umbau des ÖPNVs einfließen. Das heißt bessere Ausleuchtung von Bahnhöfen und eine höhere Taktung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ein klimaneutraler ÖPNV muss mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Kosten des ÖPNVs sollen außerdem solidarisch durch einen einkommensabhängigen Beitrag auf die gesamte Gesellschaft verteilt werden.

Autofreie Zonen in Städten
Die Reduzierung des MIV soll durch Pilotprojekte, wie z.B. das autofreie Tal in München, vorangetrieben werden. Unser Ziel ist es, den MIV aus den Innenstädten zu verbannen. Für einen barrierearmen und gerechten Zugang (nicht alle Menschen können zu Fuß gehen oder Fahrrad bzw. ÖPNV nutzen) sind Mobilitätsmöglichkeiten wie Shared Taxis notwendig. Push-Maßnahmen, wie die alternative Nutzung und die gezielte Bepreisung von Parkplätzen, können dabei die Bevölkerung zur umwelt- und sozialverträglichen Mobilität bewegen.

Umverteilung des öffentlichen Raums
Durch die Begrenzung des MIVs werden v.a. in der Stadt neue Flächen frei. Diese neuen Freiräume können beispielsweise für kulturelle und soziale Projekte verwendet werden.
Außerdem entsteht mehr Platz für die Mobilitätsformen des Umweltverbundes, z.B. für Fußgehende und Fahrradfahrende. Besonders Synergien mit der Klimaanpassung durch neue Grünflächen müssen genutzt werden. Langfristig kann eine Neuverteilung der Fläche stattfinden, die unbedingt zugunsten der Menschen und der Umwelt passieren muss.

Wir brauchen auch eine Antriebswende

Wenn MIV, dann klimaneutral
Wie zuvor gezeigt, braucht es vordergründig eine Verlagerung des Verkehrs vom MIV hin zum Umweltverbund. Allerdings ist auch klar, dass ein gewisser Restbedarf an MIV bleiben wird. Dies betrifft beispielsweise mobilitätseingeschränkte Personen, Lieferverkehr und Handwerker*innen. Die essentielle Herausforderung in der Transformation der Automobilindustrie ist es somit, Produkte anzubieten, die hohen sozialen und ökologischen Standards folgen. Dafür braucht es eine Antriebswende – das bedeutet eine Abkehr von Antrieben, die mit fossiler Energie betrieben werden – sowie den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen bzw. den Einsatz recyclingfähiger Materialien im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.

Batterie Elektrische Antriebe sind die Nachhaltigsten für MIV
Die aktuell effizienteste und nachhaltigste Antriebstechnologie ist die von Batterie- Elektrofahrzeugen (Abkürzung: BEV). Daher soll von sowohl staatlicher als auch unternehmerischer Seite diese Technologie und ihre weitere Erforschung und Verbesserung gefördert werden.
Wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge (Abkürzung: FCEV) lehnen wir als Lösung für die Antriebswende der Privat-PKWs ab. Allgemein haben Brennstoffzellen einen sehr ineffizienten Wirkungsgrad und Grüner Wasserstoff wird in naher Zukunft in anderen Bereichen (Luftfahrt, Schwerlasttransport, Chemieindustrie) benötigt. Deshalb sollte auch für genau diese Bereiche die Forschung für mit Grünem Wasserstoff betriebene Technologien durchaus weiter gefördert werden. Jedoch muss unbedingt verhindert werden, dass die Hoffnung auf technologischen Fortschritt die sofort nötigen Veränderungen in Verhalten und den Einsatz bereits zur Verfügung stehender Technologien ausbremst.

Die Vorteile der Sektorkopplung nutzen  
Im Kontext von Elektroautos sehen wir auch Chancen in der sogenannten Sektorkopplung. Beispielsweise können Elektroautos mit Solarzellen auf dem Dach gebaut werden, sodass die Batterie mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen, also der Mobilitäts- mit dem Energie-Sektor gekoppelt wird.

Hybrid-Fahrzeuge sind nicht Teil der Lösung
Die bestehenden Förderungen von Hybrid-Fahrzeugen bewerten wir angesichts der darin verbauten und überwiegend genutzten, auf fossilen Kraftstoffen basierenden Verbrennungsmotoren als absolut kontraproduktiv. Aus einer Vielzahl von Gründen sind diese kein sinnvoller Beitrag zur Mobilitätswende, sondern lediglich ein fossiler Lock-In.

Bedarfsorientierte Anreize für E-Mobilität 
Angesichts der heutigen Preise neuer Elektrofahrzeuge wird deutlich, dass der Zugang zu solchen als eine Frage sozialer Gerechtigkeit betrachtet werden muss. Denn Menschen, die auf motorisierten Individualverkehr angewiesen sind, müssen auch bezahlbaren Zugang zu nachhaltigen Formen des motorisierten Individualverkehrs haben. Dies gilt nicht nur für das E-Auto selbst, sondern auch für eine angemessene Ladeinfrastruktur. Daher fordern wir bedarfsorientierte Anreize und Subventionen im Bereich der Elektromobilität und staatlich gesicherte Ladeinfrastruktur. Wir sind davon überzeugt, dass nicht jede*r ein eigenes Auto besitzen muss. Car-Sharing und Mobilitätsstationen können einen wichtigen Beitrag leisten, Hürden zur gemeinschaftlichen Nutzung von Elektromobilität abzubauen.

Stadt und Land unterschiedlich betrachten

Ländliche Regionen bei der Mobilitätswende nicht abhängen!
Wir erkennen an, dass unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse in städtisch und ländlich geprägten Regionen vorherrschen. Deshalb müssen für Stadt und Land unterschiedliche Mobilitätskonzepte entwickelt werden. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass strukturschwache Regionen nicht weiter abgehängt werden. Der Ausbau des ÖPNV und der Fahrradinfrastruktur ist auch in ländlichen Regionen unabdingbar. Viele Menschen dort sind auf ihr Auto angewiesen, das ÖPNV-Netz ist nicht ausreichend ausgebaut. ÖPNV, der nur wenig ausgelastet ist, bringt keine Einsparung von Emissionen gegenüber dem MIV. Deshalb müssen insbesondere in ländlichen Regionen Mobilitätskonzepte anders gedacht werden. Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass auch in ländlichen Gebieten die Nutzung des MIV reduziert werden muss. Die Mobilität auf dem Land muss in Zukunft multimodal (aus verschiedenen Verkehrsmitteln bestehend) sein, um Emissionen zu reduzieren.

Park&Ride als Schnittstellenlösung zwischen Stadt & Land
Der Ausbau von Park&Ride-Angeboten und deren kostenlose Nutzung für alle Bürger*innen ermutigt zur Nutzung des ÖPNV für Teilstrecken. Gerade für Pendler*innen kann dies in Verbindung mit einer niedrigpreisigen Tarifgestaltung im ÖPNV eine zugängliche Mobilitätslösung für die Verbindung zwischen Stadt und Land bieten.

Lieferverkehr

Effizientere Organisation der Lieferketten 
Beim Umbau unseres Mobilitätssystem muss besonders in der Stadt der Lieferverkehr mitgedacht werden. Die Lieferung von Päckchen, Lebensmitteln oder Post wird momentan von vielen unterschiedlichen Logistikdienstleister*innen mit großen Transportern geliefert. Durch zentrale Logistikstellen in Quartieren können Lieferketten effizienter gestaltet werden. Diese Logistikstellen können als Teil der Daseinsvorsorge von Kommunen aufgebaut werden. Der Transport vom Logistikzentrum zu den Empfänger*innen soll mit Lastenfahrrädern durchgeführt werden.
Wir fordern einen deutlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur zum Warentransport, um insbesondere auf langen Strecken eine emissionsarme Alternative zu interregionalen und internationalen Transportwegen mit LKW zu schaffen.

AKTUELLE EIGENTUMSVERHÄLTNISSE STEHEN DER TRANSFORMATION DER AUTOMOBILINDUSTRIE ENTGEGEN
Die Ausbeutung von Mensch und Natur gehen in der kapitalistischen Produktionsweise  miteinander Hand in Hand, finden aber auf unterschiedliche Art und Weise statt. Wenige Menschen haben die ökonomische Macht, über die Ressourcen und Produktionsweise zu entscheiden, deren Verbrauch jedoch Auswirkungen auf uns alle hat. Solange fossile Energieträger vorhanden sind, gibt es ein ökonomisches Interesse, diese zu verkaufen, die Nachfrage danach aufrechtzuerhalten und damit auf Kosten nachfolgender Generationen zu wirtschaften sowie die Entscheidungsgewalt darüber außerhalb demokratischen Zugriffs zu halten.
Solange die Eigentumsverhältnisse so sind und solange Entscheidungen über beispielsweise Energieträger von einigen wenigen getroffen werden, ist echter Klimaschutz, der das 1,5 Grad Ziel erreicht, nicht realisierbar.
Entscheidungen werden so getroffen werden, dass sie kurzfristig den Gewinn erhöhen, ohne die Folgen für die aktuelle und nachfolgende Generationen zu berücksichtigen.
Unser Ziel ist die Abkehr von der Gewinnmaximierung hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden, demokratischen Gesellschaft. Denn solange Arbeiter*innen auf ihre Arbeit angewiesen und gleichzeitig nicht im Besitz von Produktionsmitteln sind, wird die Ausbeutung von Mensch und Natur weitergehen.

Deshalb müssen die Produktionsmittel vergesellschaftet werden. Dadurch werden Kapital, Unternehmen und Gesellschaft umstrukturiert und gesellschaftliche Teilhabe gestärkt. So werden entscheidende Fragen der Ressourcenverwendung zum Erhalt einer lebenswerten Welt und guten Arbeits- und Lebensbedingungen gemeinschaftlich getroffen.

Fragen, auf die wir Antworten finden müssen, sind: Wer entscheidet letztendlich, wenn eben nicht top-down entschieden wird? Welche Institutionen sind sinnvoll? Wer darf z.B. entscheiden, welche und wie viele Ressourcen verbraucht werden dürfen? Wie gehen wir mit dem Interessenkonflikt um, dass Arbeiter*innen in erster Linie den Erhalt ihres Arbeitsplatzes zum Ziel haben, während das Erreichen einer klimaneutralen Produktion dem vermeintlich entgegensteht obwohl auch die Zukunft von Industriearbeiter*innen vom Erhalt unserer Lebensgrundlage abhängt? Wie machen wir es begreifbar, dass es einen fundamentalen Widerspruch zwischen Kapital und Klimaschutz gibt?

Die Demokratisierung aller Lebensbereiche
Wir erkennen an, dass wir die Eigentumsfrage nicht kurzfristig lösen werden. Auch ein Mehr an demokratischer Mitbestimmung löst die kapitalistischen Realitäten nicht auf. Dennoch braucht es im ersten Schritt eine Weiterentwicklung der demokratischen Strukturen in den Unternehmen und der Zivilgesellschaft.
Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Entscheidungen nicht zwangsläufig zur Mehrung von Kapital getroffen werden müssen. Vielmehr soll es um das Wohl der Gesellschaft gehen. Egoismus und Konkurenz unter den Beschäftigten sind keine naturgegebene Zwangsläufigkeit, sondern eine konstruierte Erzählung, die Solidarität ebenso verhindert wie Gemeinwohl und Klimaschutz.
Wir trauen den Menschen zu, demokratische Entscheidungen zu treffen und damit gemeinsam Verantwortung zu übernehmen für eine gerechtere, sozialere und ökologischere Gesellschaft. Langfristig macht die Demokratisierung die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln nicht überflüssig, sondern bereitet ihr den Weg. Den Privatbesitz von Produktionsmitteln wollen wir überwinden. Dies bedeutet, dass in Unternehmen ab einer bestimmten Größe alle Mitarbeiter*innen am Eigentum beteiligt sein müssen.
Die Grundlage für demokratische Mitbestimmung ist die Stärkung politischer Bildung, die für alle zugänglich ist.

Mitbestimmung im Betrieb
Wo sich Arbeitsplätze stark verändern oder ersetzt werden, muss die Qualität des Arbeitsplatzes erhalten bleiben. Das kann nur mit einer starken Mitbestimmung sowie planbaren, staatlichen Vorgaben und betrieblichen Investitionen funktionieren. Das bisherige Vorschlagsrecht der Betriebsräte zur Sicherung von Arbeitsplätzen muss zu einem Mitbestimmungsrecht aufgewertet werden. Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation einschließlich der Arbeitsverfahren und der Arbeitsabläufe müssen mitbestimmungspflichtig sein.
Bei Betriebsänderungen muss der Interessenausgleich über die Einigungsstelle durchsetzbar sein. Die Einigungsstelle hat dabei auch die überbetrieblichenAuswirkungen zu berücksichtigen. Um die Position der Beschäftigten weiter zu schützen, brauchen wir einen besonderen Rechtsanspruch auf Umschulung, Fort- und Weiterbildung für von der Transformation betroffene Branchen und staatliche Strukturhilfen. Darüber hinaus müssen Betriebsräte insgesamt ein Mitbestimmungs- und Initiativrecht für die Berufsbildung erhalten.
Mitbestimmungsstrukturen schaffen die Voraussetzung dafür, den Wandel sozial gerecht zu gestalten. Dennoch sehen wir bei diesen aktuell ein großes Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen.
Konkret fordern wir ebenfalls die Aufhebung der maximalen Gremiengröße der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates, die deutliche Verbesserung der Prävention und Bekämpfung von Union Busting (die systematische Unterdrückung und Sabotage von Gewerkschaften) sowie die Schaffung unabhängiger Beratungs- und Unterstützungsstellen. Gewerkschaften müssen ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten.

Transformationsprozesse demokratisieren
Die Entscheidung, wie staatliche Strukturhilfen und finanzielle Mittel zur Gestaltung der Transformation eingesetzt werden, darf nicht den Unternehmer*innen und ihrem Kapitalinteresse überlassen werden. Wir wollen regionale Transformationsräte einrichten, in denen Delegierte des Betriebsrates und der JHV der Betroffenen Industriebetriebe gemeinsam mit Delegierten der lokalen Klimaräte und Vertreter*innen der Kommunalpolitik darüber beraten, wie die Mittel eingesetzt werden, um einerseits industrielle Produktion zu erhalten und zu transformieren, sowie andererseits eine Reduktion der CO2 Emissionen zu erreichen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Beschäftigten in der Industrie sehen sich nicht nur der Angst eines Arbeitsplatzverlustes ausgesetzt. Gleichzeitig kämpft die Industrie mit einem enormen, hausgemachten Fachkräftemangel. Ein Grund für diesen Fachkräftemangel ist der Mangel an Ausbildungsplätzen. Während einzelne Unternehmen gar keine Ausbildungsplätze anbieten, bilden andere Unternehmen über Bedarf aus oder ihre ausgelernten Fachkräfte werden abgeworben. Dieses Ungleichgewicht wollen wir mit einer umlagefinanzierten Ausbildungsplatzgarantie, ähnlich bestehender Umlagen wie z.B. für Unternehmensinsolvenzen, beseitigen.

Ausschuss für Klimawirtschaft in den Industriebetrieben
Wir wollen einen Ausschuss für Transformation und Klimawirtschaft in den Industriebetrieben, der im Betriebsverfassungsgesetz als Pflichtausschuss verankert ist und in jedem Betrieb mit Betriebsrat eingerichtet werden muss. Dieser setzt sich aus Betriebsrät*innen (BR); Jugend- und Auszubildenden-Vertreter*innen (JAV), Expert*innen aus einem lokalen Klimarat und Arbeitgeber*innen zusammen. Um die Aufgaben zu bewältigen, soll der BR-Schlüssel im Verhältnis zur Belegschaft ausgeweitet werden. Der Transformations- und Klimaauschuss ist ein Ausschuss mit tatsächlichen Entscheidungskompetenzen. Unter diese Entscheidungen fallen einerseits die Ausrichtung der Produkte nach Kriterien der Nachhaltigkeit, zur Einsparung von CO2-Emissionen sowie die Reduktion des Ressourcenbedarfs und andererseits Entscheidungen über Produktionsformen und Produktionsbedingungen.

Produktion global denken
In einer globalisierten Wirtschaft ist es notwendig, nicht nur die lokale Produktion zu betrachten. Es gilt die gesamte Lieferkette zu betrachten. Ohne konkrete Ansätze detailliert diskutiert zu haben, erscheint uns ein verbessertes Lieferkettengesetz, das sowohl ökologische Aspekte als auch Mindeststandards für Arbeits- und Produktionsbedingungen berücksichtigt, in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Unsere Ansätze müssen stets nicht nur national, sondern über die EU hinaus global umgesetzt werden.CO2-Ausstoß in Lieferkette und Produktion, der nicht auf null reduziert werden kann, muss durch negative Emissionen ausgeglichen werden, um Klimaneutralität sicherzustellen. Entsprechende Technologien, etwa Carbon Capture and Storage, oder Ausgleichszertifikate dürfen nicht für Greenwashing missbraucht werden und können Reduktionsmaßnahmen nicht ersetzen.

UNSERE VISION DER INDUSTRIE DER ZUKUNFT
Die Bekämpfung der Klimakrise erfordert umfangreiche Veränderungen in allen Bereichen der Industrie. Die notwendigen Transformationsprozesse lösen bei vielen Menschen Vorbehalte und Ängste aus.
Der Verlust des Arbeitsplatzes kann für die Beschäftigten in Industrieberufen als eine konkretere Bedrohung als die Vernichtung unserer Lebensgrundlage durch das Artensterben und die Folgen der Klimakrise wahrgenommen werden. Diese subjektive Wahrnehmung der Bedrohung der Lebensgrundlage nehmen wir ernst. Die Transformation der Produktion kann nur gelingen, wenn die Mitarbeitenden in die Transformationsprozesse miteinbezogen werden. Die Mitarbeitenden selbst haben das größte Interesse, dass ihre Arbeitskraft und Expertise langfristig gebraucht wird. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass die Mitarbeitenden selbst ein Interesse daran haben, die industrielle Produktion so zu gestalten, dass sie nicht unsere Lebensgrundlage zerstört und Ressourcen künftiger Generationen verwendet.
Die Industrie ist verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, den Mitarbeitenden zukunftsfähige Arbeit zu geben. Genauso darf die Industrie der Welt nur noch so viele Ressourcen entnehmen, wie es nötig ist, um ein Gleichgewicht zwischen Verbrauch und natürlicher Regeneration zu schaffen. Alles andere wäre eine nicht wieder gut zu machende Ungerechtigkeit gegenüber nachfolgenden Generationen.

Entwicklung
Eine zentrale Eigenschaft, der bei der Entwicklung von neuen Produkten Rechnung getragen werden muss, ist die Möglichkeit des Recyclings. Deshalb fordern wir weniger verschiedene Bauteile. Das ermöglicht eine einfachere Produktion und Reparatur – der Recycling-Prozess wird also erleichtert. Bei Produkten sollten in Zukunft immer auch Pläne mit ausgearbeitet werden, die beschreiben, wie einem Produkt ein zweites Leben gegeben werden kann und wie es wieder in seine Bestandteile zerlegt werden kann.

Produktion
Bei der Produktion entsteht der wesentliche Teil der Schadstofffreisetzung: Begonnen beim Abbau der Materialien über den Transport und Verarbeitung bis hin zur Montage und Vertrieb. Überall müssen die Belastungen der Umwelt daher erfasst, erheblich reduziert und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Prozesse sollen so gestaltet werden, dass “Abfälle” wie z.B. Abwärme auch unternehmensübergreifend noch anders genutzt werden können. Produkte sollen aus recycelten Rohstoffen hergestellt werden und so wenig neue Rohstoffe wie möglich beanspruchen. Herstellungsanlagen und -prozesse müssen klimaneutral sein. Verpackungen sollen wiederverwendet oder recycelt werden. Transportwege müssen kurz gehalten werden.

Gebrauch
Verbraucher sollen in nachhaltigem Konsum unterstützt werden, indem Produkte in Gebrauchs- und Verbrauchsgüter aufgeteilt werden, sodass Verbrauchsgüter einfach nachproduziert und ausgetauscht werden können. Gebrauchsgüter müssen auf lange Zeit produziert werden können, um den langfristigen Gebrauch des Produkts zu ermöglichen. Komponenten des Produkts sollen bei Weiterentwicklung ausgetauscht werden können. Der sogenannten „geplanten Obsoleszenz“ sagen wir den Kampf an. Geplante Obsoleszenz bedeutet, dass Produkte frühzeitig, meist kurz nach Ablauf der Garantie und vom Hersteller gewollt kaputt gehen und durch ein neu produziertes Produkt ersetzt werden müssen.

Reparatur
Produkte müssen reparierbar sein. Sowohl Ersatzteile als auch Pläne zur Reparatur müssen einer möglichst breiten Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Genauso muss es eine Möglichkeit geben, produktspezifische Reparaturwerkzeuge zu beschaffen oder herzustellen, damit auch unabhängige kleine Betriebe Reparaturen durchführen können. Durch unabhängige Angebote und einer verhinderten Monopolisierung von Reparaturdienstleister*innen werden die Verbraucher*innen geschützt. Eine aktive Sharing Economy soll auch bei Werkzeugen gelebt werden.

Recycling
Einsparung von Ressourcen und deren Wiederverwertung sind nicht nur kostengünstiger, sondern auch in Hinblick auf den Einsatz von Arbeitskraft, Zeitaufwand und Produktionsmittel einiges effizienter.
In ihre Bestandteile zerlegbare Produkte sind das Ziel. So können noch zu gebrauchende und reparierbare Bestandteile wiederverwendet werden. Ist dies nicht mehr möglich, müssen die Produkte recycelt werden. Darüber wie die Produkte recycelt werden können, muss der*die Kund*in beim Kauf ebenso informiert werden wie über die Recyclingraten der verbauten Materialien. Der Staat muss die Reparatur als Dienstleistung fördern. Dadurch entstehen neue Arbeitsbereiche, besonders für kleine Handwerksbetriebe, mit neuen Arbeitsplätzen. Zusätzlich werden bestehende gestärkt.

Digitalisierung in Unternehmen
Unternehmen müssen ihre bestehenden, teilweise nicht zukunftsfähigen Geschäftsfelder transformieren. Diese können durch konsequente Digitalisierung erschlossen werden. Dazu darf Digitalisierung nicht länger lediglich als eine Form der Automatisierung oder Möglichkeit neuer Verwaltung wahrgenommen werden. Stattdessen müssen die Potenziale von digitalen Geschäftsmodellen und Plattformen erkannt werden. Schafft man diese Digitalkompetenz im eigenen Unternehmen, ist man nicht auf Tech-Konzerne angewiesen, die immer weiter in das Geschäftsfeld der Automobilindustrie vorrücken. Viele Firmen nutzen zur Zeit Nachhaltigkeitskonzepte zum Entwickeln von Prototypen für Ausstellungen und Veranstaltungen. Dabei wird versucht, Greenwashing zu betreiben, da diese Prototypen in den wenigsten Fällen wirklich umgesetzt werden und in die Produktion gehen. Dies zeigt, dass die Konzepte bereits in der Automobilindustrie angekommen sind, jedoch mehr in die Tat umgesetzt werden müssen.

CO2-Bepreisung und Umverteilung
Die Folgen der Erderwärmung erzeugen schon heute hohe Kosten. Ein Beispiel sind die häufigeren Waldbrände und Überschwemmungen. Diese Kosten werden in absehbarer Zeit steigen. Ebenso wird auch die nötige Transformation viel Geld kosten und Anreize benötigen.
Die Gefahr besteht, dass diese Kosten nicht gerecht verteilt werden. Um dem entgegenzuwirken, ist das Ziel, klimaschädigende Konzerne nach dem Verursacher*innen- Prinzip auf eine sozial gerechte Weise in die Verantwortung zu nehmen.
Wo Ordnungspolitik, etwa Produktstandards, an ihre Grenzen kommt, kann die CO2-Bepreisung in ausreichender Höhe zusätzliche Anreize für klimaschonendes Wirtschaften setzen. Unterschiedliche Modelle der CO2-Bepreisung berücksichtigen soziale Aspekte unterschiedlich stark. Konzepte wie das Klimageld, also eine pauschale Rückverteilung pro Kopf mit progressiver Wirkung (Menschen aus der unteren Einkommenshälfte haben durchschnittlich einen wesentlich geringeren CO2-Ausstoß und erhalten mehr Geld, als sie abgeben), können darauf eine Antwort liefern.

 

 

9/III/2022 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ja klar, aber mit Reformen

3.11.2022

Wir bekennen uns klar und deutlich zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir verteidigen den ÖRR als wichtige Säule unserer medialen Landschaft gegen Angriffe. Gleichzeitig muss sich auch beim ÖRR etwas bewegen und es braucht Veränderung.

Aktuell erschüttern diverse Skandale – insbesondere auf der Führungsebene einzelner Landesrundfunkanstalten der ARD – die Öffentlichkeit. Berechtigterweise. Aus dem Fehlverhalten Einzelner an der Spitze aber nun Angriffe auf den ÖRR an sich zu starten ist brandgefährlich: Wer die aktuellen Skandale insbesondere beim rbb dazu ausnutzt, um am öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundpfeiler unserer demokratischen Medienlandschaft zu sägen, handelt fahrlässig, verfassungsfeindlich
und kurzsichtig.

Der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Demokratie: Indem er unabhängig von Quoten und Reichweite finanziert wird, kann er auch Inhalte recherchieren und produzieren, die bei privatwirtschaftlichen Medien – die als Unternehmen letztlich alle gewinnorientiert arbeiten müssen – nicht möglich sind.
Gerade derzeit, wo Nachrichten in einem andauernden und teilweise überwältigender Strom auf unseren digitalen Endgeräten eintreffen, übernimmt der ÖRR die Aufgabe, ausgewogen zu informieren und Einordnung und Hintergrund zu liefern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht stabil gegen Falschinformation und sichert so eine hochqualitative Versorgung mit Informationen.
Die Finanzierung durch die Gesellschaft, durch eine transparente Abgabe (Rundfunkbeitrag) – keine Steuer – unterscheidet den ÖRR fundamental von anderen Medienhäusern. Während andere Medienunternehmen ihre Themenwahl und -aufbereitung für das ökonomische Überleben an Zielgruppen und Vermarktbarkeit ausrichten müssen, ist der ÖRR grundsätzlich solide finanziert und kann dadurch auch Minderheitenthemen behandeln, die sonst untergehen würden. So ist es beispielsweise möglich, den Fokus auch auf kleine Zielgruppen zu legen oder marginalisierte Gruppen zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es eine Grundversorgung mit Information, Kulturangeboten und öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsformaten, die allen Menschen zugänglich gemacht werden, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Die Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist verfassungsrechtlich geschützt und staatsfern organisiert. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Länder) übernimmt die Aufgabe, unabhängig den Finanzbedarf festzulegen. Dies verhindert, dass der ÖRR zum Spielball politischer Interessen wird, die unter Androhung von Finanzkürzungen Einfluss auf das inhaltliche Angebot nehmen will.


Skandale im ÖRR – Aufarbeiten und Konsequenzen ziehen

Die aktuellen Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttern das Vertrauen in die Institution. Selbstverständlich verurteilen wir es – wie der überwiegende Teil der Mitarbeiter*innen des ÖRR selbst – wenn Einzelne sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern und das System ausnutzen.
Im Fall Schlesinger hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung jedoch gezeigt, dass der Rundfunk und seine Aufsichtsorgane wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig.

Um derartige Skandale auch zukünftig zu vermeiden, braucht es eine bessere Ausstattung der Kontrollgremien (Rundfunkrat, Verwaltungsrat). Die ehrenamtlichen Mandatsträger*innen brauchen mehr Unterstützung bei der Kontrolle der hauptamtlichen Strukturen. Das Gehalt der Intendant*innen und des Managements generell sollte maximal das 20-fache des Lohns derjenigen Person im Haus betragen, die den geringsten Lohn bekommt. Für Dienstwägen, Spesen, etc. braucht es klarere Vorgaben und Regelungen sowie auch hausinterne Kontrollstrukturen, die Missbrauch verhindern. Auch die Stärkung betrieblicher Mitbestimmung und Kontrollfunktionen ist eine Möglichkeitum solche und ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Gleichzeitig dürfen die Vorfälle nicht als Einzelfall abgetan werden, vielmehr müssen Strukturen beleuchtet und hinterfragt werden. Die starke hierarchische Organisation der Rundfunkanstalten und die große Macht der Intendanz müssen auf ihre Wirkung auf die jeweils handelnden Personen evaluiert werden.


Eigene Plattformen aufbauen

Für den ÖRR ist es eine schwierige Abwägung, wo die eigenen Inhalte verteilt werden sollen. Einerseits ist es nachvollziehbar gerade mit der fortschreitenden User*innenzahl sozialer Netzwerke, die Inhalte dort anzubieten, wo die Hörer*innen und Zuschauer*innen bereits sind. Andererseits bedeutet das, dass man sich den kapitalistischen Verwertungslogiken und der Profitmaximierung privat organisierter Plattformen mit enormer Marktmacht unterwirft. Die öffentlich finanzierten und hochqualitativen Angebote werden so kostenfrei den Betreibern der Plattformen zur
Verfügung gestellt, diese verdienen daran durch Werbeerlöse Geld in ihre eigene Tasche.
Das Ziel muss es daher sein, mittelfristig eigene Plattformen aufzubauen. Mit der Integration aller Inhalte der verschiedenen Landesrundfunkanstalten in die ARD-Mediathek ist damit ein erster Schritt getan. Auch die Verlinkung zwischen ARD- und ZDF- Mediathek ist ein wichtiger Schritt. Mit Produkten wie der ARD Audiothek wird berechtigterweise versucht, ein eigenes Angebot für Podcasts zu etablieren. Nur, wenn die Plattformen, über die die Inhalte ausgestrahlt werden in der Hand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen, können diese demokratisch organisiert werden. Nur dann können beispielsweise Empfehlungsalgorithmen entwickelt werden, die Filter-Bubbles und Echo-Kammern explizit entgegenwirken.
Plattformen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dabei so gestaltet werden, dass die verwendeten und entwickelten Technologien auch für andere zugänglich sind. Über offene Schnittstellen sollten auch andere Anbieter die Möglichkeit haben, Ergänzungsangebote zu öffentlich-rechtlichem Material darzustellen und zu verlinken – zu den Konditionen und Regeln, die der ÖRR vorgibt. Auch eine Verknüpfung zum Beispiel mit Wikipedia oder anderen offenen und demokratisch organisierten Institutionen des Internets ist zu berücksichtigen.
Um im Wettbewerb um Technologieentwicklung mit den privaten Konkurrenten – nicht nur Nachrichtenmedien sondern auch Netflix, Amazon und ähnliche, die sich enorm große
Technikteams leisten – mithalten zu können, sollten die Landesrundfunkanstalten sich verstärkt auf europäischer Ebene organisieren und gemeinsame Projekte zum Beispiel im Rahmen der EBU (European Broadcasting Union) organisieren.


Vielfältige Angebote erhalten – junge Angebote stärken

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot –Grundversorgung an Nachrichten, Informationen, Unterhaltung, Kulturangebote, Sportübertragungen von nationalem Interesse, u.v.m. – aus. Durch gestiegene Kosten – einerseits der Inflation aber auch gestiegener Personalkosten, Verbreitungskosten und Lizenzkosten – und einen enormen Spardruck in den einzelnen Sendern ist dieses vielfältige Angebot in Gefahr. Neben der bedarfsgerechten – d.h. die Finanzierung orientiert sich am Auftrag – Ausfinanzierung, um die vielfältigen Angebote zu erhalten, ist es aber auch wichtig, verschiedene Angebote immer wieder einer Prüfung zu unterziehen und insbesondere auch neue junge Formate zu schaffen.
Für die Evaluation der Angebote müssen unterschiedliche Kriterien herangezogen werden: Wir fordern eine Priorisierung von journalistischen und gut recherchierten Inhalten über Reichweite starken Inhalten. Diese journalistischen Inhalte sind insbesondere Angebote die nicht in diesem Umfang von privaten (Fernseh-)Medien angeboten werden.
Die Entscheidung für oder gegen einzelne Inhalte ist immer kontrovers und wird nicht konsensual zu lösen sein. So gibt es zum Beispiel umfangreiche Debatten zur Übertragung von Sportevents mit hohen Lizenzkosten für die Sender. Einerseits sind diese Sportveranstaltungen von großem öffentlichem Interesse und sollten somit Teil der Grundversorgung sein, andererseits lässt sich gerade Sportübertragung aufgrund der hohen Nachfrage auch solide privatwirtschaftlich organisieren (dies bedeutet nicht unbedingt, dass die Konsument*innen die Inhalte nur gegen Gebühr empfangen können, auch Werbefinanzierung ist denkbar) und die hohen Lizenzkosten könnten beim ÖRR eingespart und anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig leisten die Sportübertragungen – insbesondere regionalisierte Produktionen wie z.B. 3. Liga – einen wichtigen Beitrag zum Gesamtangebot. Sie stärken die Wahrnehmbarkeit des ÖRR und werden anspruchsvoll journalistisch begleitet. Konflikte diese Art machen deutlich, dass Programmentscheidungen nie isoliert nur auf ein Angebot hin getroffen werden können: Vielmehr ist es notwendig, ein insgesamt ausgewogenes Programm zu schaffen, das verschiedene Interessen und Konsumverhalten abdeckt und konsumiert.
Grundsätzlich gilt die Rundfunkfreiheit, die in sich verfassungsrechtlichen Rang hat. Die Entscheidung, welche Angebote und Formate der ÖRR ausstrahlt, werden daher von der Geschäftsleitung des Rundfunks – in einigen Fällen mit dem Rundfunkrat – getroffen. Für so weitreichende Entscheidungen, wie die Programmaufteilung sollte die Beratung durch Gremien wie den Rundfunkrat oder neu zu schaffenden parlamentarischen Gremien eine Rolle spielen (siehe Demokratisierung) ausgebaut werden, um auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen.
Mit funk wurde ein richtiger Schritt in die Richtung gegangen, junge Angebote zu stärken. Jugendliche von heute sind die ÖRR-Klientel von morgen. Unabhängig davon, dass es notwendig ist, mit qualitativ hochwertigen Angeboten zu überzeugen und Hörer*innen und Zuschauer*innen an den ÖRR zu binden, sind gerade junge Menschen im demokratischen Sinne zu bilden, weshalb die Vermittlung der Funktionsweisen und Aktivitäten in unserer Demokratie und Gesellschaft ein wichtiger Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.
Auch bei funk ist zu kritisieren, dass die Angebote insbesondere auf die bestehenden privaten Medienplattformen ausgespielt werden und keine Bestrebungen unternommen werden, eigene ÖR-Plattformen spezifisch für die Zielgruppe aufzubauen. Neben der Stärkung des Angebots für junge Menschen fordern wir eine Ausweitung der Befreiung von Rundfunkbeitrag auf alle Studierenden, Auszubildenden und Schüler*innen, die nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 27 Jahre alt sind.

Eigene Inhalte unter offenen Lizenzen anbieten
Alle Produktionen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden bereits von der Öffentlichkeit bezahlt. Sie sollten der Öffentlichkeit somit auch unbefristet und unter offenen Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Dabei sind Lizenzen zu verwenden, die eine nicht-kommerzielle Verwendung zum Beispiel für Bildungszwecke erlauben. So werden schon jetzt probeweise Inhalte von Terra X in der Wikipedia verlinkt, um spezifische Artikel zu ergänzen. Derartige Wiederverwendungen von öffentlich finanzierten Inhalten müssen nicht nur ausgebaut, sondern Standard werden.
Dem entgegen steht die Vergabe von Aufträgen an externe Produktionsfirmen, die ihre Leistungen mit zeitlich begrenzten Lizenzen verkaufen. Unbegrenzte Lizenzen bringen dabei erhebliche Mehrkosten mit. Bei der Produktion von Inhalten ist daher abzuwägen, inwiefern Produktionsfirmen in den ÖRR integriert sind, um dem Problem entgegenzuwirken. Dabei ist eine gewisse Eigenständigkeit der Produktionsfirmen zum Erhalt der Kreativität und künstlerischen Freiheit notwendig. Das Anbieten eigener Inhalte mit offenen Lizenzen muss aber grundsätzlich für alle Eigenproduktionen gelten. Um eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Inhalten zu ermöglichen, muss zusätzlich der „Löschzwang“ vollständig aus dem Medienstaatsvertrag gestrichen werden. Gerade junge Menschen haben in der heutigen Zeit oft keinen herkömmlichen Fernsehanschluss mehr, sondern schauen Fernsehen ausschließlich über Streaming-Dienste. Einschränkungen, öffentlich-rechtliche Inhalte ebenfalls über diesen Weg zugänglich zu machen, sind daher nicht mehr zeitgemäß und schließen Teile der jungen Generation von den Angeboten des ÖRR aus.

Demokratisierung des ÖRR
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet großes Potential im Sinne der Demokratisierung aller Lebensbereiche. Während die Sender schon heute versuchen, gerade neue Angebote gemeinsam mit der Zielgruppe zu entwickeln, ist es notwendig, diese Beteiligung deutlich auszuweiten.
Das gilt einerseits für die bereits existierenden Strukturen wie Fernseh- bzw. Rundfunk- und Verwaltungsräte. Insbesondere die Besetzung der Rundfunkräte muss neu definiert werden. So fehlt z.B. im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks die Repräsentation der LGBTIQ-Community, nur mit einem Mandat sind Menschen mit Migrationshintergrund repräsentiert junge Menschen werden lediglich durch den bayerischen Jugendring mit einer Stimme vertreten. Hier ist eine Reform der Besetzungsverfahren und der Zusammensetzung notwendig, um die gesellschaftliche
Realität abzubilden.

Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, neue Formate zur Demokratisierung zu entwickeln wie beispielsweise ein zufällig gelostes parlamentarisches Parlament von Zuschauer*innen, um verbindliche Beteiligung bei Entscheidungen über Ausrichtung, Programm, etc. herzustellen.

Internationale Zusammenarbeit des ÖRR
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind innerhalb Europas stark verbreitet und gleichzeitig unterschiedlich ausgeprägt. Im Sinne einer europäischen Zivilgesellschaft ist es wünschenswert, verstärkt Angebote auch international – mit Übersetzung – anzubieten, um die internationale Pluralität zu erhöhen und insbesondere bei internationalen Angelegenheiten verschiedene Perspektiven besser zu verstehen. ARTE als deutsch-französische Kooperation ist dabei ein gutes Beispiel für gelingende transnationale Zusammenarbeit.
Dies ist umso mehr notwendig, als es kaum mehr politische Themen gibt, die innerhalb der Grenzen von Nationalstaaten bearbeitet werden können. Die Klimakrise, Pandemien, Energiekrisen und Erschütterungen der globalen Weltordnung und territorialer Integrität: Europäische Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Dazu kann eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten der verschiedenen Länder einen Beitrag leisten. Das kann auch zu einer Stärkung anderer unter Druck geratener Einrichtungen (z.B. BBC) führen, wenn zusätzlicher Wert durch Kollaboration geschaffen werden kann.


Arbeitsbedingungen im ÖRR

Die Arbeitsbedingungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten variieren sehr stark. Insbesondere ältere Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit profitieren von teils komfortablen Arbeitsverträgen, in denen beispielsweise hohe Betriebsrentenansprüche als Ergebnis von Tarifverhandlungen enthalten sind. Aufgrund der steigenden Kosten im ÖRR generell hat dies eine Auswirkung auf jüngere Angestellte, die mit wesentlich schlechteren Verträgen neu eingestellt werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeiter*innen. Aufgrund von
Spardrucks werden mehr und mehr Aufgaben extern vergeben, dies darf aus unserer Sicht nur unter Einhaltung tarifvertraglicher Bindung geschehen.

Wir wollen, dass alle Mitarbeiter*innen in allen Bereichen (Programm, Verwaltung, Produktion, Technik, etc.) sowohl bei den Landesrundfunkanstalten als auch für zentrale Tätigkeiten bei der ARD oder beim ZDF sowie beim Deutschlandfunk gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung erhalten. Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeiter*innen (alt und jung // fest und frei) müssen reduziert und langfristig überwunden werden.

8/III/2022 Qatar 2023, was kommt nach der WM?

3.11.2022

Wir müssen auch nach der WM in Qatar daran arbeiten und fordern, dass sich die Menschenrechtssituation in Qatar verbessert. Ein Boykott der WM hilft gegen das Sportswashing, aber nicht gegen die entstandenen Schäden und die Menschenrechtssituation vor Ort. Der Anstand allein gebührt Entschädigungszahlungen an die Betroffenen, durch Qatar, durch die FIFA und auch durch den DFB, denn auch er bekommt eine Gewinnausschüttung von der FIFA aus dem wirtschaftlichen Erfolg der WM. Wir müssen aber alle Betroffenen und Entrechteten in Qatar helfen, nicht nur denen auf FIFA-Baustellen.
Wir müssen auch nach der WM weiterhin Menschenrechte für Qatar fordern und dies überwachen, für zum Beispiel die gleichwertige Integration der migrantischen Arbeiter*innen in die katarische Gesellschaft, die vollständige Abschaffung des Kafala-Systems in der gelebten Realität und auch für eine Gleichstellung von FINTA*s.
Wir müssen aus der WM in Qatar lernen und die Vergabe von Großveranstaltungen wie Olympia, Weltausstellung etc. überdenken. Es müssen als Anforderungen für eine Vergabe die Aspekte der Menschenrechte und der ökologischen Nachhaltigkeit zwingend erfüllt werden. Dass durch eine Großveranstaltung ein Wandel zu Menschenrechten angestoßen wird, kann im konkreten Fall von Russland mit der Winterolympiade/Winterparalympics 2014 und der FIFA-WM 2018 klar verneint werden. Es muss nun auch jedem klar sein, der Widerstand gegen diese Arten von Sportswashing muss bei der Bewerbung von solchen Institutionen beginnen.
Wir fordern die Stadt München auf kein Public-Viewing zu veranstalten und keinen öffentlichen Raum, beziehungsweise öffentliche Ressourcen für die Bewerbung der Fußball-WM zu verwenden.

7/III/2022 Bierpreismoratorium für München (gerne auch die ganze Welt)

3.11.2022

Die Stadt wird aufgefordert den Bierpreis in München einzufrieren. Dafür muss ein Bierpreisspiegel erstellt werden und die Bierpreise werden entsprechend dem ortsüblichen Bierpreis eingefroren. Auf dem Oktoberfest soll der Maßbierpreis in jedem Zelt auf den stadtüblichen Preis von 2 Hellen eingefroren werden. Es werden sowohl die gastronomischen als auch die Bierhandelspreise eingefroren. Gleichzeitig muss die Stadt überprüfen, dass die Kosten nicht auf anderen Weg auf die Kund*innen umgelegt werden (z.B. Weinpreise). Natürlich sollen Bierübergewinne und Bierzufallsgewinne auch abgeschöpft werden. Falls jetzt nämlich die Sorge um die Brauereien kommt, allein die Familie Schörghuber hinter der Paulaner Brauerei hat ein geschätztes Vermögen von 3,2 Mrd.$[1]. Sie können gerne ihre Vermögen wie Brauereien und Immobilien an die Stadt abtreten gegen ein lebenslanges Wohnrecht in einer städtischen Wohnung, in einer Stadt mit einem stabilen Bierpreis.
Die Differenz zwischen dem festgelegten Bierpreis und den von der Brauerei aufgerufenen Marktpreisen wird nicht durch die öffentliche Hand erstattet. Für Brauereien, die dadurch in ihrer Existenz bedroht sind, gibt es einen Fond, der sich aus abgeschöpften Übergewinnen speist.

[1] (Quelle: https://www.forbes.com/profile/alexandra-schoerghuber/ vom 26.09.2022)

14/III/2022 Baugenossenschaften erhalten

3.11.2022

Die Münchner SPD wird aufgefordert, sich über den Oberbürgermeister, die Stadtratsfraktion und ihre Bundestagsabgeordneten einzusetzen, damit auf Bundesebene endlich eine Lösung für die Wohnblöcke der Eisenbahnergenossenschaften in München erreicht wird, die bisher in ihrem Bestand nicht gesichert sind.

6/III/2022 Paritätische Besetzung von Geschäftsleitungen bei städtischen Unternehmen

3.11.2022

Die Stadtratsfraktion wird aufgefordert die Hälfte der Führungspositionen in der Stadtverwaltung und in städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Frauen zu besetzen.

5/III/2022 Schulung des Personals der Geburtshilfe in München Kliniken zu psychischer Gewalt

3.11.2022

Das Gesundheitsreferat erarbeitet und setzt um ein geeignetes Schulungs- und Supervisionskonzept zur Prävention von psychischer Gewalt während der Geburt. Die Zielgruppe ist das geburtsbegleitende Personal, d.h. Frauenärzt*innen und Hebammen.