Archive

16/II/2022 Übergewinnsteuer jetzt. Wer von der Krise profitiert, muss zahlen!

2.07.2022

Das aktuell brennendste Problem vieler Münchner*innen, aber auch in der ganzen Republik und fast allen Teilen Europas, ist die Furcht vor schwindender Kaufkraft aufgrund dramatisch steigender Energiepreise, Lebensmittelpreise und der allgemeinen Preisentwicklung.

Es ist zynisch, dass für so viele Menschen in Zeiten der Krise die Lebenshaltungskosten steigen, während sehr wenige in diesen Zeiten ihre Gewinne um ein Vielfaches steigern können. Wir müssen erneut auch in dieser nach den Auswirkungen der Pandemie zweiten Krise beobachten, dass eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet. Während in politischen Debatten oft betont wird, dass es eine enorme Herausforderung für die Gesellschaft ist, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht, wird die Verstärkung dieser Entwicklung in Krisenzeiten immer wieder in Kauf genommen.

Wir halten die Forderungen nach einer Übergewinnsteuer für richtig und wollen die SPD nachdrücklich auffordern, diese so rasch wie möglich einzuführen. Die Übergewinnsteuer wird nicht für den ganzen Gewinn von Unternehmen fällig sondern schöpft den Teil des Gewinns ab, der über das reguläre Maß hinaus aufgrund der aktuellen Krisensituation erwirtschaftet wird. Dabei wollen wir eine Übergewinnsteuer als grundsätzliches Instrument gesetzlich verankern, die dann in konkreten Situationen immer wieder eingesetzt werden kann.

Leider ist die Anwendung auf enorme Gewinne im Online-Handel im Rahmen der Coronapandemie nicht mehr möglich, da die Gewinne oftmals schon abgeflossen sind. Die aktuellen Gewinne der fossilen Energiekonzerne sollen aber das erste Anwendungsfeld für diese Übergewinnsteuer sein.

Gerade in Krisenzeiten braucht es einen starken Staat, der da ist für seine Bürger*innen. Ein starker Staat zeichnet sich nicht nur durch operative sondern auch durch finanzielle Handlungsfähigkeit aus. Letztere betrifft insbesondere auch Kommunen, die Mehraufwände in Krisenzeiten oftmals nicht bezahlen können und auf Hilfe vom Bund angewiesen sind. Eine Übergewinnsteuer ist eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Krise durch die Konzerne, die von der Krise profitieren. Die Mehreinnahmen des Bundes sollen insbesondere in Unterstützung der kommunalen Haushalte fließen, damit Armutsbekämpfung ganz konkret vor Ort erfolgen kann. So sollen Kommunen Mittel beim Bund abrufen können, um zB Energiekosten für Bürger*innen mit entsprechendem Bedarf zu finanzieren.

15/II/2022 Krisengewinner fordern statt Ungleichheit fördern - Übergewinnsteuer jetzt!

2.07.2022

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert einen Gesetzesentwurf einbringen, welcher die Krisen- bzw. Kriegsgewinner im Jahr 2022 mit einer Übergewinnsteuer von 25 % gesondert belastet.

Betroffen sollen hierbei Unternehmen sein, die unmittelbar von der aktuellen Krise profitieren und die dieses Jahr einen Gewinn von > 5 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr erwirtschaftet haben.

14/II/2022 Besseres Schulessen für unsere Kinder in ganz Bayern

2.07.2022

Der Unterbezirksparteitag der Münchner SPD fordert die  SPD-Fraktion des Bayerischen Landtages auf, einen Gesetzentwurf

„Besseres Schulessen für unsere Kinder in ganz Bayern“

als Landesgesetz auszuarbeiten. Ziel ist die Harmonisierung und Verbesserung der Schulverpflegung an allen Schulen im Freistaat Bayern.

13/II/2022 Richtlinien für Lieferdienste für Lebensmittel und andere Supermarktwaren

2.07.2022

Die Stadt München erlässt Richtlinien für Lieferdienste für Lebensmittel und andere Supermarktwaren. Diese sollen die folgenden Punkte beinhalten:

Wie in Amsterdam soll eine solche Nutzung in einem Wohngebiet nur genehmigt werden, wenn die Filiale „keinen negativen Einfluss auf die Lebensqualität“ hat.

  • In Wohngebieten (inklusive besonderer Wohngebiete und aller anderer Derivate) ist ein genehmigter Antrag auf Betriebsgenehmigung Pflicht, bevor der Lieferdienst seine Aktivitäten startet.
  • Ein Verkehrskonzept inklusive Verkehrssicherheit, Nutzung des öffentlichen Raums, Umweltbelastung und Lieferzonen muss im Rahmen der Prüfung vorgelegt und neben der LBK vom zuständigen Bezirksausschuss angehört werden.
  • Bei der Belieferung der Verteilzentren / Lager müssen ähnlich strenge Vorgaben gelten wie bei Supermärkten. ÖPNV, der Fuß- und Radverkehr sowie Rettungsfahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Der/Die Antragsteller*in muss vorlegen mit welcher Häufigkeit und mit welcher Fahrzeuggröße das Lager beliefert wird.
  • Die Lieferzeiten müssen an das Ladenschlussgesetz für Supermärkte in Bayern angepasst werden. Eine Belieferung von Kund*innen nach 20 Uhr soll so nicht mehr möglich sein und die Ruhezeiten für die Anwohner*innen damit gesichert werden.

 

Daneben müssen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Fahrer*innen sichergestellt werden.

  • Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz müssen ständig nachweisbar sein:
    • Ausstattung der „Rider“ seitens des Lieferdienstes mit reflektierender Kleidung und Helmen zur besseren Sichtbarkeit im Verkehr bei allen Witterungsbedingungen
    • Rückenschonende Rucksäcke bzw. Fahrräder
    • Aufenthalts- und Pausenräume
    • Regelmäßige Untersuchungen durch Betriebsärzte

12/II/2022 Denkt an die Ärmsten! Inflationsausgleich auch für das neue Bürgergeld!

2.07.2022

Wir fordern den SPD-Bundesvorstand (Koalitionsausschuss) und die SPD-Bundestagsfraktion auf, bei der Einführung des neuen Bürgergeldes gleichzeitig den Regelsatz min. um die Inflation (aufgerundet 50 Euro) zu erhöhen. Außerdem soll das Bürgergeld jedes Jahr mindestens um die Inflationsrate angeglichen werden.

11/II/2022 Was bringt ein 9-Euro-Ticket, wenn „nichts“ (mehr) fährt?

2.07.2022

Im Zusammenhang mit dem von der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) vorgelegten Entwurf zum so genannten „Leistungsprogramm 2023“ soll die Landeshauptstadt München (LHM) massive Investitionen in die Ausweitung des ÖPNV-Angebots sowie insbesondere in die Ertüchtigung und den weiteren Ausbau des U-Bahn-Netzes tätigen.

Sowohl Qualität als auch Quantität des ÖPNV müssen mit großen Anstrengungen verbessert werden, um die gewünschte Verkehrswende wirklich voranzubringen.

10/II/2022 Beiträge der LHM zu einer effektiven staatlichen Liegenschaftspolitik in Bayern

2.07.2022

Wir fordern:

1. Bezahlbares Wohnen in die Bebauungspläne

  • Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen ist aktiv zu prüfen, ob eine Erhöhung der Geschossflächenzahl und der Wohnfläche möglich ist. Diese Erhöhung soll mit der  Festsetzung von sozialem Wohnungsbau nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB verbunden werden.

 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich für die folgende Forderungen beim Freistaat Bayern einzusetzen:

a) Keine Privatisierung von Immobilien des Freistaats

Immobilien aus dem Bestand des Freistaats Bayern, egal ob bebaut oder unbebaut,  vermietet oder verpachtet, Wohn- oder landwirtschaftliche Grundstücke, werden künftig  nicht mehr verkauft und damit privatisiert.

Grundstücke des Freistaats können an Kommunen weitergegeben werden, wenn  19  sichergestellt ist, dass diese die Immobilie nicht verkaufen und die geplante Nutzung  20  dem Allgemeinwohl dient (z.B. bezahlbares Wohnen, erforderliche Infrastruktur etc.).

Grundstücke werden auch an Wohnungsbaugenossenschaften als private Akteurinnen, die keiner Wohnungsbindung unterliegen, damit nur im Erbbaurecht vergeben. Denn bezahlbarer Wohnraum ist knapp und soll daher vorrangig denen zu Gute kommen, die  finanziell weniger Möglichkeiten haben und daher am dringendsten bezahlbare Mieten brauchen.

Die Durchsetzung dieser Forderung könnte auch über ein Volksbegehren erfolgen.

b) Erfassung vorhandener Flächen und Möglichkeiten

Alle Flächen im Eigentum des Freistaats sollen systematisch in einem Flächenkataster erfasst werden, einschließlich der Immobilien von Beteiligungs- und Tochterunternehmen des Freistaats Bayern wie der IMBY, BayernHeim, StadiBau, Studentenwerk etc.

Dabei ist neben der Lage und der Fläche insbesondere die aktuelle Nutzung anzugeben, sowie eine Perspektive der Eignung für eine soziale Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Auch Wohnungsbau auf schwierigen Grundstücken wie  bisherigen Parkplätzen oder Möglichkeiten einer gemischten Nutzung von Wohnen und Gewerbe sollen dabei geprüft werden.

Das Flächenkataster soll digital öffentlich verfügbar, durchsuchbar und filterbar  40  sein und es soll zugeordnet sein, welche Stelle auf Landesebene zuständig ist.

c) Leerstand vermeiden!

Unser Ziel ist es, Leerstand zu vermeiden. Immobilien im Eingriffsbereich des Freistaats Bayern dürfen nicht länger als 6 Monate leer stehen. Für alle Immobilien, die voraussichtlich länger als 3 Monate leer stehen, soll eine Zwischennutzung insbesondere für soziale oder kulturelle Nutzungen geprüft werden. Bei Objekten mit Mängeln soll der für eine weitere Nutzung erforderliche bauliche Zustand schnellstmöglich hergestellt werden. Die Leerstandsquote soll nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München erfasst und jährlich in einem Leerstandsbericht 50       veröffentlicht werden

9/II/2022 Für eine effektive staatliche Liegenschaftspolitik in Bayern!

2.07.2022

Wir fordern:

 1. Keine Privatisierung von Immobilien des Freistaats

Immobilien aus dem Bestand des Freistaats Bayern, egal ob bebaut oder unbebaut,  vermietet oder verpachtet, Wohn- oder landwirtschaftliche Grundstücke, werden künftig  nicht mehr verkauft und damit privatisiert.

Grundstücke des Freistaats können an Kommunen weitergegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass diese die Immobilie nicht verkaufen und die geplante Nutzung dem Allgemeinwohl dient (z.B. bezahlbares Wohnen, erforderliche Infrastruktur etc.).

Grundstücke werden auch an Wohnungsbaugenossenschaften als private Akteurinnen, die keiner Wohnungsbindung unterliegen, damit nur im Erbbaurecht vergeben. Denn bezahlbarer Wohnraum ist knapp und soll daher vorrangig denen zu Gute kommen, die finanziell weniger Möglichkeiten haben und daher am dringendsten bezahlbare Mieten brauchen. Die Durchsetzung dieser Forderung könnte auch über ein Volksbegehren erfolgen.

2. Erfassung vorhandener Flächen und Möglichkeiten

Alle Flächen im Eigentum des Freistaats sollen systematisch in einem Flächenkataster erfasst werden, einschließlich der Immobilien von Beteiligungs- und Tochterunternehmen des Freistaats Bayern wie der IMBY, BayernHeim, StadiBau, Studentenwerk etc.  Dabei ist neben der Lage und der Fläche insbesondere die aktuelle Nutzung anzugeben, sowie eine Perspektive der Eignung für eine soziale Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Auch Wohnungsbau auf schwierigen Grundstücken wie 33         bisherigen Parkplätzen oder Möglichkeiten einer gemischten Nutzung von Wohnen und  Gewerbe sollen dabei geprüft werden.

Das Flächenkataster soll digital öffentlich verfügbar, durchsuchbar und filterbar  sein und es soll zugeordnet sein, welche Stelle auf Landesebene zuständig ist.

3. Leerstand vermeiden!

Unser Ziel ist es, Leerstand zu vermeiden. Immobilien im Eingriffsbereich des Freistaats Bayern dürfen nicht länger als 6 Monate leerstehen. Für alle Immobilien, die voraussichtlich länger als 3 Monate leerstehen, soll eine Zwischennutzung insbesondere für soziale oder kulturelle Nutzungen geprüft werden. Bei Objekten mit Mängeln soll der für eine weitere Nutzung erforderliche bauliche Zustand schnellstmöglich hergestellt werden. Die Leerstandsquote soll nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München erfasst und jährlich in einem Leerstandsbericht  veröffentlicht werden.

3/II/2022 Nein zum Ratsentscheid anlässlich der Hochhäuser an der Paketposthalle

1.07.2022

Die Jusos München stellen sich gegen einen Ratsbegehren anlässlich der Hochhäuser an der Paketposthalle und fordern die Münchner SPD und die SPD Stadtratsfraktion dazu auf, einem solchen nicht zuzustimmen.

Vielmehr sollte die Position sein, dass der Genehmigung für das Hochhaus in diesem Fall zugestimmt wird, solange diese bezahlbaren Wohnraum statt Profiten für  Grundstücksentwickler*innen schafft und ökologische Kriterien erfüllt.

8/II/2022 Aufmerksame und Gerechtere Kulturpolitik für Bayern

1.07.2022

Wir wollen die kulturellen Institutionen für die andauernde Pandemie und mögliche kommende Krisen nachhaltig resilient machen. Dazu gehört unter anderem sie vor finanziellen Einschnitten und Stellenabbau zu schützen. 

 

  1. Bayern ist vielfältig und soll es auch in Zukunft bleiben. Dafür müssen wir die Kulturinstitutionen, die Kulturschaffenden und die Kreativwirtschaft stärken.
  2. Im Zuge der Pandemie kam es wiederholt zu massiven Einschränkungen und Absagen von kulturellen Veranstaltungen. Die Auslastung des Publikums ist auch nach Auslaufen der Maßnahmen für die Kulturbranche tendenziell niedrig geblieben. Daher wollen wir als ersten Schritt die Sichtbarkeit der Spielstätten stärken. Kulturveranstaltungen sollen als sicherer Ort in der Pandemie beworben werden.
  3. Die Kulturinstitutionen sollen in Zukunft bei Krisen gerecht behandelt werden. Maßnahmen sollen mit anderen Branchen abgesprochen sein, so dass es zu keinen Benachteiligungen zu Lasten der Kultur kommt.
  4. Wir wollen aus den letzten zwei Jahren der Pandemie lernen und besondere Schutzmaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler in München für kommende Krisen etablieren. Dazu gehört im Schulterschluss mit dem Land Bayern reale Mindestgagen für Angestellte und Freiberufler:innen zu erzielen, die sich am Lohnniveau und den Lebenshaltungskosten sowie der Inflation orientieren. Dies gilt insbesondere für Ballungsräume wie München.