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7/II/2022 München braucht einen neuen Konzertsaal im Werksviertel

1.07.2022

Wir plädieren für die Durchführung des nach wie vor geplanten Neubaus des Konzertsaales im Werksviertel als eigenständige Heimat für das Rundfunk Symphonie Orchester, sowie den ebenfalls dort integrierten Kammermusiksaal. 

  1. München hat drei Spitzenorchester von Weltrang: das Bayerische Staatsorchester, die Münchner Philharmoniker und das Rundfunk Symphonie Orchester. Bis heute hat letzteres keinen eigenen Konzertsaal, der aber dringend nötig wäre. Es kann nicht sein, dass das Rundfunk Symphonie Orchester in ständiger Absprache, was Probenbelegung und Konzerttermine betrifft, mit den Münchner Philharmonikern stehen muss, die bisher im Gasteig das Vorrecht hatten. Die Idee, die neu erbaute Isarphilharmonie, als Interimslösung gedacht, sei hierfür ausreichend, ist irreführend, da sie für einen großen Konzertbetrieb unzureichend ist. Eine Mahler Sinfonie mit weit über hundert Musikern, zwei großen Chören, Knabenchor und Fernorchester, wäre hier nicht aufführbar, weil allein der Backstagebereich viel zu eng und vor allem zu hellhörig ist, keine Aufzüge in die Ränge vorhanden sind. Um eine vollwertige Spielstätte zu werden, müsste die Isarphilharmonie baulich auf jeden Fall verändert werden.
  2. Ebenso integriert sollte in das neue Konzerthaus ein Kammermusiksaal sein, der München bisher fehlt und eine absolute Notwendigkeit darstellt. Der Herkulessaal, auf den auch verwiesen wird, entspricht akustisch nicht mehr den hohen Anforderungen der heutigen Zeit, um weiterhin Kammermusikensembles von Weltniveau nach München zu holen.
  3. Der neue Konzertsaal sollte nach den speziellen Wünschen und Bedürfnissen des Bayerischen Rundfunk Symphonie Orchesters gebaut werden, der diesem herausragenden Orchester bis dato fehlt. Sollte es jedoch bei der Sparlösung Isarphilharmonie und Gasteig bleiben, müsste sich der Freistaat in jedem Fall an den Kosten beteiligen. Hinzuzufügen ist, dass die Erbpacht für das Pfannigelände, auf dem der neue Konzertsaal entstehen soll, mit jährlichen Kosten von 592.000€ und einer Laufzeit von 44 Jahren zu Buche schlägt.

    6/II/2022 Einführung und Ausbau einer bayerischen Kulturstatistik. Mehr steuerungsrelevante Daten für eine konzeptbasierte Kulturpolitik

    1.07.2022

    Um Kulturstatistik als Instrument einer konzeptbasierten Kulturpolitik und -verwaltung einsetzen zu können, werden folgende Anforderungen umgesetzt:

    • Einführung eines qualifizierten Monitorings im Sinne einer regelmäßigen kulturstatistischen Berichterstattung
    • Der Ausbau einer geeigneten verstetigten Arbeitsstruktur, einschließlich der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen
    • Die Anwendung neuer Formen der Visualisierung und Vermittlung, um Kulturstatistik einem noch breiteren Nutzer:innenkreis zugänglich zu machen und Transparenz umzusetzen
    • Die Intensivierung der (inter-)nationalen Zusammenarbeit zum Zweck des gegenseitigen Voneinander Lernens als auch für die weitere konzeptionelle Harmonisierung der Kulturstatistiken mit dem Ziel der besseren Vergleichbarkeit

     

     

    Statistische Daten zum kulturellen Leben stellen eine unverzichtbare Grundlage für kulturpolitische Entscheidungen dar. Kulturstatistik wird jedoch ein geringer Stellenwert eingeräumt. Dies gilt insbesondere im direkten Vergleich mit anderen Ressorts wie Bildung und Wirtschaft oder mit anderen Ländern Europas. In Großbritannien ist es z.B. möglich über die Seite des Arts Council England alle Fördernehmer aufzurufen.

     

    Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt, dass Fördermaßnahmen an der Lebensrealität von Kulturschaffenden vorbei konzipiert wurden. Dies stand auch mit der Tatsache in Verbindung, dass statistische Informationen über Erwerbsbiografien von Kreativen und Kulturschaffenden keine Priorität haben. Ein Monitoring abseits von alle paar Jahren veröffentlichten Studien (z.B. des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft) bietet die Möglichkeit die Möglichkeiten der Digitalisierung auch in der Kulturverwaltung sowie für eine konzeptualisierte Kulturpolitik zu nutzen, die z.B. sozio-ökonomische Daten oder Ergebnisse des Landesentwicklungsplans berücksichtigt, um auf dieser Grundlage Investitionen zu realisieren.

     

    Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig Strukturen innerhalb der Verwaltung zu schaffen, die mit Formen der Zusammenstellung, Visualisierung und Vermittlung von Kulturstatistik experimentiert und dieses Aufgabenspektrum in den Tätigkeitsbereich des Ministeriums sowie seiner angegliederten Einrichtungen aufnimmt. Hierfür ist die Kooperation mit Universitäten und Hochschulen von Bedeutung. In Hinblick auf Digitalisierung und demographischen Wandel bietet Kulturstatistik die Möglichkeit, die durch die öffentliche Hand geleisteten Investitionen bestmöglich zu steuern und Defizite frühzeitig zu erkennen. Denn ein großes Problem der öffentlichen Kulturförderung ist seit jeher, dass es nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erreicht. Kulturstatistik bietet die Möglichkeit dieses Problem genauer zu verstehen und Maßnahmen zu ergreifen.

     

    Kulturstatistik verfolgt mehrere Ziele: Sie bietet Transparenz (Informationsinstrument), ermöglicht die Darstellung von Entwicklung (Analyse- und Reflexionsinstrument), ist von grundlegender Bedeutung für kulturpolitische Diskussionen (Diskursinstrument) und bildet vor allem die Grundlage für kulturpolitische Steuerungen (Governance).

    1/II/2022 / Z 197 / ÄA 3

    1.07.2022

    Ab Z. 197 Wir fordern, einen Artikel in die Bayerische Bauordnung aufzunehmen, der die Genehmigung von Neubauten davon abhängig macht, dass die Dachfläche entweder begrünt oder mit einer Solaranlage ausgestattet wird. Dabei hat die Baubehörde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dachflächen mit Begrünung und mit Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.

    5/II/2022 Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten

    1.07.2022
    1.  Die Ausbildungsduldung gemäß §§ 60a Abs. 2 Satz 3, 60c AufenthG ist in einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels umzuwandeln.
    2. Die Ausschlussgründe des § 60c Abs. 2 Ziff.5 AufenthG werden gestrichen.
    3. Der Zugang zu Sprachkursen für Auszubildende mit Duldungsstatus ist durch einen genaueren Zuschnitt auf die Bedarfe zu verbessern, z.B.
      • durch einen besseren Überblick und eine bessere Verbreitung der Informationen über die bestehenden Angebote,
      • durch ein Angebot an Deutschsprachkursen auch vor der Ausbildung als Vorbereitungsmaßnahme (und nicht nur während der Ausbildung),
      • durch Deutschsprachkurse während der Ausbildung vor Ort (in Schulen und/oder Unternehmen), da die Fahrtwege ein Hindernis darstellen.
    4. Die zweijährigen Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK) werden durch ein zusätzliches flexibles drittes Jahr ergänzt.
    5.  Für die Anträge auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung ist als Sofortmaßnahme das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, insbesondere in Bezug auf die Identitätsklärung und auf den Nachweis der Deutschkenntnisse.
    6. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wird, ist schon jetzt z.B. durch die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis eine Aufenthaltsperspektive zu schaffen
    7.  Bei Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses oder bei realistischen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist ein vollständiger Spurwechsel zuzulassen.

          4/II/2022 Finanzreform der Münchner SPD

          1.07.2022
          1. Ab 2022 werden OV-Budgets abgeschafft.
          2. Es wird ein Sonderfonds in Höhe von 5.000€ pro Jahr aufgelegt, der vom geschäftsführenden Vorstand verwaltet wird, mit dem finanziell unzureichend ausgestattete Ortsvereine in ihrer Arbeit unterstützt werden können.
          3. Unterstützung der Social Media Arbeit der Ortsvereine durch Ausweitung der jetzigen Stelle. Konkret geht es um Betreuung und Schulung der OVs, Ausbau der internen Kommunikation, Darstellung der Arbeit der OVs, Aufbau einer Bilddatenbank usw.
          4. Einstellung einer weiteren Kraft bei der Münchner SPD (15 – 20 Stunden) zur logistischen und technischen Unterstützung der Ortsvereine

          1/II/2022 / Z 342 / ÄA 2

          1.07.2022

          Ab Z. 342 werden folgende Abschnitte neu eingefügt:

          Kultur und Kunst sind essentiell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die kritische Reflexion von Krisen und die Entwicklung kreativer Potentiale der Einzelnen.

          Gerade Großstädte wie München müssen die zunehmende Diversität der Gesellschaft auch in ihren Kulturinstitutionen und ihrer Kulturförderung spiegeln. Wir wollen darum kulturelle Teilhabe für alle gesellschaftlichen Gruppen und Generationen ermöglichen, möglichst niederschwellige, partizipative Kulturangebote schaffen und die Möglichkeiten kultureller und künstlerischer Bildung gezielt ausbauen. Kultur darf kein exklusives Luxusgut, sondern muss für alle zugänglich sein.

          Bayern besitzt Museen, Theater, Orchester und Opernhäuser von Weltrang. Diese müssen weiterhin auskömmlich finanziert werden und die Möglichkeit haben, sich konzeptuell weiterzuentwickeln und neuem Publikum zu öffnen. Ebenso wichtig sind die zahlreichen mittleren und kleineren Kulturinstitutionen im ganzen Land und sind die freien Künstler*innen und freien Gruppen, die für die Identität und Lebendigkeit von Regionen, Städten und Gemeinden elementare Arbeit leisten. Wir wollen darum die freie Kulturszene weiter starken, bayernweit Förderprogramme ausbauen und bezahlbare Arbeits- und Produktionsräume für Künstler*innen schaffen. Alle Regionen müssen vom kulturpolitischen Engagement des Freistaats profitieren; aus ganz Bayern müssen Anträge beim Bayerischen Kulturfonds möglich sein. Wir werden eine bayerische Kulturstiftung einrichten, die gezielt progressive Förderprogramme initiiert und ländliche Regionen mit urbanen Zentren vernetzt. Der Freistaat muss die Beteiligung an Bundes- und Europaprogrammen besser fördern und die Kommunen bei ihrem kulturpolitischen Engagement weit besser unterstützen. Kultureinrichtungen und Kulturschaffende wurden von den Beschränkungen während der Corona-Pandemie unmittelbar und massiv getroffen. Wir müssen die Relevanz von Kunst und Kultur viel stärker anerkennen und für derartige Krisen weit bessere staatliche Vorsorge treffen.

          So kam es wiederholt zu massiven Einschränkungen und Absagen von kulturellen Veranstaltungen. Die Publikumsauslastung ist auch nach Auslaufen der Maßnahmen teilweise niedrig geblieben. Daher wollen wir die Sichtbarkeit der Kultureinrichtungen stärken und die staatlichen Hilfsprogramme verlängern, um eine längerfristige Erholung des Kulturbetriebs zu gewährleisten.

          Außerdem muss der Freistaat Kulturinstitutionen in Krisen gerecht und verhältnismäßig zu anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft behandeln. Kultur ist systemrelevant.

          Wir werden die Einzelnen besser absichern und gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern die Künstlersozialkasse reformieren. Künstler*innen müssen besser von ihrer Arbeit leben und auch vorsorgen können; wir treten für auskömmliche Mindesthonorare („art but fair“) bei Projektförderungen und faire Gehälter auch in bezuschussten Kulturbetrieben ein, die sich am Lohnniveau und den Lebenshaltungskosten sowie der Inflation orientieren. Dies gilt insbesondere für Ballungsräume wie München. Auch bei Absagen und Ausfall von kulturellen Veranstaltungen müssen Künstler*innen und Institutionen eine bessere Unterstützung erhalten.

          Projektförderungen müssen durch gezielte Verstetigungen auch längerfristig Planbarkeit für künstlerische Karrieren schaffen. Wir müssen das große Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft besser nützen und neue Konzepte einer spezifischen Kulturwirtschaftsförderung ausbauen. Die bayerische Kulturpolitik muss Institutionen und Gruppen weit stärker fördern, die im Kulturbereich für Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität arbeiten. Bayern braucht ebenso Förderprogramme für die Digitalisierung im Kulturbereich, für Internationalisierung und für neue Wege und nachhaltige Projekte in der Erinnerungskultur, der Gedenkstätten- und lokalen Geschichtsarbeit.

          Bayern ist ein Kulturstaat – wir werden diese Kultur in allen ihren Facetten stärken und endlich für alle zugänglich machen.

           

           

          1/II/2022 / Z 200 / ÄA 1971

          1.07.2022

          Z 200 Die Überschrift des Abschnitts wird geändert in „Gute Bildung und Kultur für alle – bessere Bildungs- und Kulturpolitik für Bayern“

          23/II/2022 Ein Moratorium für Hochhausplanungen „Damit München München bleibt“

          1.07.2022

          Die „München Partei SPD“ tritt für ein Moratorium für Hochhäusern über 60m ein, solange keine grundlegende öffentliche Diskussion über die sog. Hochhausstudie erfolgt ist.

          Obwohl diese Studie im Entwurf seit Januar 2020 vorliegt, ist bisher keine öffentliche und demokratische Diskussion mit anschließender Beschlussfassung erfolgt.

          Gleichzeitig beziehen sich zahlreiche Investoren in ihren Plänen, die von Verwaltung und Stadtrat goutiert werden, auf diese Studie. Sie leiten aus den Zonen, wo Hochhäuser entstehen könnten und den Hochhauskategorien, die die Studie festlegt, Baurecht für Hochhäuser ab.

          Diese inhaltlichen Aussagen der Studie legen damit den Grundstein für eine grundlegende Veränderung Münchens:

          Die HH-Studie soll eine radikale Abkehr vom jahrhundertelang ausgeübten Münchner Lebensgefühl und Münchner Baukultur ermöglichen.

          Unser gewachsenes Stadtbild ist aber ein Alleinstellungsmerkmal – eine Marke, die niemals aufgegeben werden darf.

          Anders als angloamerikanische oder asiatische Megastädte, deren Baukultur in globalen Maßstäben denkt, lebt die Baukultur Münchens in Europäischer Tradition, von dem engen Bezug zum lokal-regionalen Kontext und dem lebendigen Zusammenspiel von bürgerschaftlicher und sozialer Struktur.

          Festzuhalten ist:

          Hochhäuser über 60 m Höhe lassen sich weder mit einem ökologisch noch mit einem
          ökonomisch vertretbaren Aufwand realisieren oder unterhalten.

          Als Gewerbegebäude dienen sie den Nutzern als „Zeichen“ und sind deren Werbeträger.

          Sie sind auch nicht geeignet, einen sinnvollen Beitrag zur Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu leisten. Vielmehr sind Wohnungen in Hochhäusern gesuchte Spekulationsobjekte und damit ein Treibsatz für den weiteren Anstieg der Bodenpreise in Ballungszentren. Hochpreisiges Wohneigentum, das in Deutschland nach wie vor bar bezahlt werden kann, ist auch zur Geldwäsche geeignet.

          2/II/2022 Die Hochhausplanung im Bereich der Paketposthalle wird abgelehnt

          1.07.2022

          Die beiden Hochhäuser, die auf der Grundlage der privat vom Investor Büschl erstellten Planung beruhen sollen, werden abgelehnt, denn

          • Hochhäuser über 60 m Höhe lassen sich weder mit einem ökologisch noch mit einem ökonomisch vertretbaren Aufwand realisieren oder unterhalten im Vergleich zu einer Block-Bebauung
          • Hochhäuser über 60 m Höhe sind nicht geeignet, einen sinnvollen Beitrag zur Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu leisten (so übrigens auch die Hochhausstudie)
          • Appartements in exklusiver Lage, insbes. auch in Hochhäusern, sind gesuchte Spekulationsobjekte und damit ein Treibsatz für den weiteren Anstieg der Bodenpreise in Ballungszentren
          • hochpreisiges Wohneigentum, das in Deutschland nach wie vor bar bezahlt werden kann, ist auch zur Geldwäsche geeignet
          • mit 154 m Höhe würden Hochhäuser einen für München neuen Maßstab setzen und damit den Charakter unserer Stadt völlig verändern. Dafür fehlt eine große Zustimmung nach einer breiten Diskussion in der Bevölkerung.

          1/II/2022 Positionierung der Münchner SPD zur Hochhausdebatte

          1.07.2022

          Der Bau höherer Häuser und natürlich insbesondere von Hochhäusern wird nicht nur in München intensiv diskutiert. In München orientierte sich die Diskussion am Hochhausentscheid von 2004 und den damals festgelegten 100 Meter und den Türmen der Frauenkirche. Inzwischen sind neue Punkte wie die Gentrifizierung und der Klimaschutz in der Diskussion dazu gekommen. Kritik an Hochhäusern entzündet sich an der Frage, können Hochhäuser klimafreundlich sein, werden hier nur Penthauswohnungen für Reiche errichtet oder zerstören Hochhäuser den lebenswerten Charakter der Stadt München. Die Diskussionslinien verlaufen dabei quer durch alle Parteien.

          Die Münchner SPD begrüßt jede Diskussion darüber wie München lebenswert bleibt und wird und hält die Diskussion über Hochhäuser in München für komplexer und wenig geeignet, pauschale Antworten zu geben. Wir haben uns in einer parteinternen Arbeitsgruppe in mehreren Sitzungen mit unterschiedlichen Aspekten (soziale Aspekte bzw. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum; klimapolitische Aspekte und CO2-Bilanz; stadtgestalterische und stadtentwicklungspolitische Aspekte) auseinandergesetzt. Dabei waren immer jeweils Befürworter*innen wie auch Gegner*innen von Hochhäusern in den Sitzungen dabei und es wurde kontrovers diskutiert. Das zeichnet unsere Partei aus.

          Der Unterbezirksvorstand beantragt nun als Grundlagenposition der Münchner SPD folgendes:

          1. Die SPD unterstützt den Grundgedanken der städtischen Hochhausstudie, keine allgemeine Höhenbegrenzung für das komplette Stadtgebiet oder für das Gebiet innerhalb des Mittleren Ring vorzugeben. Vielmehr halten wir es für richtig, das Stadtgebiet nach Zonen zu gliedern, in denen bestimmte Höhen vorstellbar sind. Dabei sollen diese als stadtentwicklungspolitische Orientierung und nicht etwa als Vorgabe für künftige Bauvorhaben betrachtet werden. Mit der vorgelegten Studie wird unseres Erachtens der Komplexität der Hochhausdiskussion Rechnung getragen, die nicht erst bei 100 Meter Höhe beginnt, sondern vor Ort auch in einigen Fällen bei 40 Meter – jeweils auch abhängig von der benachbarten Bebauung im Quartier. Für uns ist wichtig zu unterstreichen: Die Hochhausstudie ist kein Freifahrtschein, es gibt für uns keine Hochhauserwartungszonen, sie begründet kein Recht auf ein bestimmtes Baurecht oder die Genehmigung von Hochhäusern. Es wird über jedes Vorhaben einzeln entscheiden, im Zuge eines Bebauungsplans und mit der entsprechend in München weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Beteiligung der Öffentlichkeit.
          2. Die Münchner SPD fordert die Stadtratsfraktion auf in Rücksprache mit den Bezirksausschussfraktionen jeweils anhand der einzelnen Stadtbezirke zu diskutieren, ob die Karte der Hochhausstudie in den einzelnen Stadtbezirken wie vom Referat vorgelegt unterstützt oder in einzelnen Stadtbezirken Änderungen beantragen werden sollen.
          3. Mit der Orientierung durch die Hochhausstudie entscheiden wir im Anschluss in jedem Einzelfall über das Bauvorhaben, ob wir eine bestimmte Höhe und auch das Gesamtbaurecht für sinnvoll halten. Dabei sind die für uns als Münchner SPD die entscheidenden Kriterien
            1. Wieviel bezahlbarer Wohnraum wird dauerhaft geschaffen und wo wird dieser geschaffen? Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist die relevanteste Zukunftsfrage unserer Stadt und entsprechend gerade für uns als Mieter*innenpartei von entscheidender Bedeutung. Hochhäuser werden die soziale Frage nicht lösen, mehr Bebauungsdichte ist aber die richtige Antwort auf die Wohnungsfrage. So vermeiden wir eine Zersiedelung nicht nur der Stadt, sondern auch des Münchner Umlands und schaffen städtebauliche hochwertige und lebenswerte Quartiere.
            2. Welchen stadtgesellschaftlichen Mehrwert schafft das Bauprojekt? Hier sind für uns konkrete Verbesserungen der Situation für das Stadtviertel wichtig und nicht nur die vielgenannte Rooftop-Bar. Jedes Projekt bedarf eines entsprechenden Mobilitätskonzepts, der notwendigen sozialen und kulturellen Infrastruktur und eine Anbindung an die bisherige Bebauung. Wir wollen keine gated communities mit Concierge-Service!
            3. Mit zunehmender Höhe gibt es größere Herausforderungen ökologisch zu bauen, z.B. allein aufgrund der Brandschutzvorschriften oder den Anforderungen an die Statik. Deshalb fordern wir für entsprechende Bauwerke ein separates ökologisches Gesamtkonzept, das unter anderem die Themen Langlebigkeit, Technik, Baustoffe, Mikroklima, Energieversorgung, cradle to cradle berücksichtigt. Wir sind überzeugt davon, gerade in unserer Stadt auch und gerade co2-bilanziell vorbildliche Hochhausprojekte entwickeln zu können. Auch im gängigen (Geschoss-) Wohnungsbau haben sich energetische Standards in den letzten Jahren und Jahrzehnten erst entwickelt und dann weiterentwickelt.
            4. Welche Qualitäten bringt der architektonische Entwurf mit? Die Erwartung an die Hochhäuser ist schon aufgrund ihrer Sichtbarkeit eine, die über den „normalen“ Geschosswohnnungs- und Gewerbebau hinausgeht.
            5. Wie fügt sich das jeweilige Projekt in das gewachsene und über alle Jahre und Jahrhunderte immer wieder veränderte Münchner Stadtbild ein? München verändert sich. Viele Veränderungen sind heute Identifikationspunkte geworden wie der Olympiaturm, mit anderen hadert die Stadtgesellschaft. Auch ändert sich die Einschätzung zu einer Bebauung im Laufe der Zeit, Neuperlach wird heute wesentlich positiver gesehen, als noch vor Jahren. Deshalb wollen wir bei solchen Projekten eine breite und öffentliche Diskussion.
            6. Die Münchner SPD setzt sich zudem dafür ein, Hochhäuser in verschiedenen Nutzungen und Bauformen als Teil einer entsprechend verträglichen Teil der Stadtgestaltung einzusetzen und dabei deren Nutzung, ökologische Ausrichtung sowie deren Wert für die Stadtgesellschaft weiterzuentwickeln. Dazu gehören Hochhäuser im Holzbau, die Nutzung von Hochhäusern für den geförderten Wohnungsbau (wie z.B. in Wien), der geplante Kunst- und Kulturturm im Domagk-Gelände). Zudem können Einheiten der Stadtverwaltung gut und flächensparend in Hochhäusern untergebracht werden.
          4. Die Münchner SPD steht für ein lebenswertes und modernes München auf der Höhe der Zeit. Dabei ist München für uns ein immer weiter zu entwickelnder und zu gestaltender urbaner Raum. Münchens Bevölkerung ist gewachsen und wird das auch künftig weiter tun. Wer das Wachstum nicht anerkennt und verhindern will, spaltet die Stadt und die gesamte Gesellschaft. Denn ohne Gegenmaßnahmen, werden sich immer mehr Menschen München nicht leisten können. Wir benötigen und befürworten eine dichtere Bebauung in unsere Stadt – aus sozialen und ökologischen Gründen. Aus heutiger Perspektive erscheinen die geringen Höhen von 2-3 Stockwerken in manchen Neubaugebieten der letzten Jahre und Jahrzehnte bereits deutlich überholt. Wir wollen die vorhandene und endliche Fläche – eine der größten Ressourcen in unserer Stadt – dauerhaft in öffentlichem Zugriff halten und so wenig wie nötig versiegeln und damit Freiräume für ein lebenswertes Leben für künftige Generationen erhalten. Deshalb werden wir uns bei jedem Bauvorhaben ansehen, welche Dichte dort möglich ist und ob dort eine für die Stadtgesellschaft und die Entwicklung im jeweiligen Stadtbezirk wichtige Bebauung (soziale Infrastruktur, bezahlbares Wohnen, verkehrliche Infrastruktur) geschaffen wird. Dabei orientieren wir uns am bereits jetzt im Verhältnis zur (relativ geringen) Gesamtfläche der Stadt bundesweit niedrigen Versiegelungsgrad.
          5. Die Münchner SPD ist der Auffassung, dass das sehr sorgfältig erarbeitete Bürgergutachten zu den Hochhäusern an der Paketposthalle ein wichtiger Beitrag der Bürgerbeteiligung zu dem Projekt ist. Natürlich wird der Bezirksausschuss, die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit bei den Planungen weiterhin beteiligt. Die Münchner SPD begrüßt grundsätzlich die Hochhausplanungen an diesem Ort. Daher stellen wir uns eindeutig gegen das Bürgerbegehren „Hochhausstop“. Wir wollen an dem Projekt weiterarbeiten und haben noch eigene Vorstellungen, die wir einbringen wollen. Damit ist dies keine Zustimmung zur Komplettplanung die vom Investor vorgelegt wurde.
          6. Wir als SPD sind skeptisch, wie es gelingen soll, mit einem Ratsbegehren eine breite Legitimation herbeizuführen, da weder eine breite Beteiligung der Wahlberechtigten noch eine Fragestellung, die alle strittigen Punkte umfasst, vorliegen oder bisher skizziert werden konnten. Die Münchner SPD hält deswegen eine Entscheidung des Stadtrats im Einzelfall mit einer breiten und ernstgemeinten Bürgerbeteiligung, wie sie z.B. für das Areal der Paketposthalle bereits eingeschlagen wurde, für den besseren Weg. Trotzdem wollen wir uns Gesprächen mit den anderen Parteien im Rathaus über ein Ratsbegehren nicht verschließen und dort auch unsere Kritikpunkte einbringen. Sollte im Stadtrat ein Ratsbegehren zur Paketposthalle oder zur Hochhausgrenze unausweichlich sein, soll die SPD-Stadtratsfraktion in Absprache mit dem Unterbezirksvorstand und den lokalen Partei- und BA-Gliederungen vor Ort an der Erarbeitung einer entsprechenden Fragestellung im Sinne dieses Beschlusses mitarbeiten.