49/III/2023 Guter und sozialer Wohnungskauf

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Die LHM intensiviert den freihändigen Erwerb von vermietetem Wohnungsbestand. Dazu sollen die folgenden Schritte unternommen werden:

  1. Die LHM entwickelt ein Programm zum Ankauf von Immobilien von Privateigentümer*innen, das den Erwerb, entweder als Sofortkauf, nach dem Leibrentenprinzip oder als Stiftungsstruktur (um eventuellen erbenden Familienmitgliedern ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten) oder mit Nießbrauchrecht vorsieht. Immer wird die LHM oder einer ihrer Wohnungsbaugesellschaften Eigentümerin der Immobilie und verpflichtet sich gegenüber den Altbesitzer:innen, vorhandene Mietverhältnisse zu wahren und sozial gerecht weiterzuführen.
  2. Der Verkauf des Objekts an die Stadt München und die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums soll bei Interesse und Einwilligung der Vorbesitzer:innen von der LHM wertgeschätzt werden, indem in Erinnerung an die Vorbesitzer:innen eine würdigende Plakette am Haus darauf hinweist. Die Vorbesitzer:innen werden als soziale Vermieter:innen geehrt.
  3. Das geschilderte Vorgehen wird durch eine groß angelegte Informationskampagne und Beratungsangeboten begleitet, z.B. nach dem Motto: „Von Münchner:innen für München“. Der Aufruf an alle Münchner Immobilienbesitzer:innen: tut was für diese Stadt und deren Bewohner:innen.
Begründung:

Der angespannte Immobilienmarkt macht weit bis in die Mittelschicht sehr vielen Menschen zu schaffen. Die Kaufpreise und Mieten in der teuersten Stadt Deutschlands sind die letzten Jahre weiter durch die Decke geschossen. Immobilienbesitzer:innen ohne großen finanziellen Spielraum können häufig ihre Immobilie nicht weitervererben, da die Preise eine hohe Erbschaftssteuer abrufen. Der notwendige Verkauf ist daher die Basis für Immobilienhaie, Wohnungen aufzukaufen, mit dem Erwerb die Erben:innen auszuzahlen und die Wohnungen selbst profitorientiert weiter zu vermieten bzw. vorher teuer zu sanieren. Teilweise passiert das mit ganzen Wohnanlagen oder größerere Immobilien mit Grundstücken.
Die LHM soll diese Entwicklung bremsen mit einem guten und ehrlichen Kaufpreisvorschlag, indem das jeweilig gewünschte Konstrukt Kauf, Leibrente, Stiftung, Nießbrauch o.ä. zur Anwendung kommt. München kann dann weiterhin die schönste und attraktivste Stadt bleiben, in der auch jede:r, unabhängig von seinen Lebensumständen, ein tolles Leben führen kann.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen 49/III/2023 / Z 1 / ÄA 1 1 Anno Dietz Zeile 1 bis 3 ersetze durch „Die LHM intensiviert den freihändigen Erwerb von vermietetem Wohnungsbestand. Dazu sollen die folgenden Schritte unternommen werden:“
angenommen 49/III/2023 / Z 5 / ÄA 2 5 Anno Dietz Zeile 5 Ersetze „Proaktiv“ bis  Zeile 8 „gemacht“  mit „Die LHM entwickelt ein Programm zum Ankauf von Immobilien von Privateigentümer*innen, das den Erwerb“
angenommen 49/III/2023 / Z 11 / ÄA 3 11 Anno Dietz Zeile 11 füge ein nach „Nießbrauchrecht“ „vorsieht.“
angenommen 49/III/2023 / Z 15 / ÄA 4 15 Anno Dietz Zeile 15 Ersetze „Die Transaktion kann“  mit  „Der Verkauf des Objekts an die Stadt München und die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums soll“
angenommen 49/III/2023 / Z 15 / ÄA 5 15 Anno Dietz Zeile 15 streiche „nobel“
abgelehnt 49/III/2023 / Z 15 ff / ÄA 7 15 ff Stefan Blomberg Streiche den Punkt 2.
angenommen 49/III/2023 / Z 17 / ÄA 6 17 Anno Dietz Zeit 17 füge ein nach „hinweist“: „Die Vorbesitzer*innen werden als soziale Vermieter*innen geehrt.“
Beschluss: in geänderter Fassung angenommen
Text des Beschlusses:

Die LHM intensiviert den freihändigen Erwerb von vermietetem Wohnungsbestand. Dazu sollen die folgenden Schritte unternommen werden:

  1. Die LHM entwickelt ein Programm zum Ankauf von Immobilien von Privateigentümer*innen, das den Erwerb, entweder als Sofortkauf, nach dem Leibrentenprinzip oder als Stiftungsstruktur (um eventuellen erbenden Familienmitgliedern ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten) oder mit Nießbrauchrecht vorsieht. Immer wird die LHM oder einer ihrer Wohnungsbaugesellschaften Eigentümerin der Immobilie und verpflichtet sich gegenüber den Altbesitzer:innen, vorhandene Mietverhältnisse zu wahren und sozial gerecht weiterzuführen.
  2. Der Verkauf des Objekts an die Stadt München und die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums soll bei Interesse und Einwilligung der Vorbesitzer:innen von der LHM wertgeschätzt werden, indem in Erinnerung an die Vorbesitzer:innen eine würdigende Plakette am Haus darauf hinweist. Die Vorbesitzer:innen werden als soziale Vermieter:innen geehrt.
  3. Das geschilderte Vorgehen wird durch eine groß angelegte Informationskampagne und Beratungsangeboten begleitet, z.B. nach dem Motto: „Von Münchner:innen für München“. Der Aufruf an alle Münchner Immobilienbesitzer:innen: tut was für diese Stadt und deren Bewohner:innen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: