18/III/2023 Verbesserung zulassen! Spielräume bei der Wohnraumbelegung nutzen und Verbesserungen ermöglichen

Status:
angenommen

(1) Auf der Wohnungsvergabeplattform „Soziales Wohnen Online“ (SOWON) der Landeshauptstadt München wird die Möglichkeit eingeführt, durch aktive Auswahl auch Wohnungen anzeigen zulassen, die bei Belegung durch den jeweiligen Haushalt zu einer geringfügigen Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsgröße führen.
(2) Im Fall von deutlich überbelegten Wohnen wird für diese Haushalte die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung und Ausnahmegenehmigung in eine Wohnung umzuziehen, die zwar ebenfalls nicht den Belegungsgrenzen entspricht, aber eine deutliche Verbesserung der Wohnverhältnisse erlaubt.

Begründung:

Die Anzeige von Wohnungen für Haushalte, bei deren Belegung eine Überbelegung von einer Person entstehen würde, erfolgte in der ursprünglichen Version von SOWON standardmäßig und wurde wegen des erhöhten Nachfragebedarfs wieder eingestellt. Im Rahmen einer aktiven Abfrage der Auswahlmöglichkeit stellt diese Möglichkeit gerade für größere Haushalte aber eine Option dar, die das verfügbare Wohnungsangebot für diese Gruppe deutlich erhöht und die bei einer geringen Überschreitung der Belegungsgrenzen auch von Seiten der Wohnungsbelegung vertretbar ist. Im Einzelfall soll bei großen Haushalte, die in stark überbelegten Wohnverhältnissen leben, auch eine Umsetzung in Wohnungen geprüft und ihnen diese Möglichkeit angeboten werden, auch wenn weiterhin Belegungsgrenzen überschritten werden, wenn dadurch eine deutliche Verbesserung der Wohnverhältnisse zu erreichen ist.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

(1) Auf der Wohnungsvergabeplattform „Soziales Wohnen Online“ (SOWON) der Landeshauptstadt München wird die Möglichkeit eingeführt, durch aktive Auswahl auch Wohnungen anzeigen zulassen, die bei Belegung durch den jeweiligen Haushalt zu einer geringfügigen Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsgröße führen.
(2) Im Fall von deutlich überbelegten Wohnen wird für diese Haushalte die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung und Ausnahmegenehmigung in eine Wohnung umzuziehen, die zwar ebenfalls nicht den Belegungsgrenzen entspricht, aber eine deutliche Verbesserung der Wohnverhältnisse erlaubt.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: