10.11.2023
Wir beantragen die dauerhafte und verbindliche Finanzierung des Deutschlandtickets über 2023 hinaus. Der Preis von 49 Euro darf nicht steigen, sondern muss tendenziell sinken. Zusätzlich soll die kostenlose Nutzung von Fahrrädern (Bike-Sharing) im ÖPNV (z.B. MVG-Rad) und der Deutschen Bahn (Call a Bike) mit dem Deutschlandticket geschaffen werden. Dies kann z.B. auf zwei Stunden pro Tag angeboten werden. Zudem muss das Deutschlandticket, neben dem Abonnement im Lastschriftverfahren mit aktiver Kündigung, auch als monatliches Einzelticket erhältlich sein.
Mit einem erweiterten und vereinfachten Angebot des Deutschlandticket, steigern wir die Attraktivität und erschließen weitere Personengruppen (z.B. sporadische Nutzer und Touristen), für die sich die monatlich 49 Euro eines Deutschlandtickets kaum rechnen, oder die Hürden eines Abonnements zu hoch sind. Mit diesem Antrag wollen wir eine nachhaltige Verkehrspolitik stärken.
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10.11.2023
Der UB Vorstand stellt spätestens im 3. Quartal des Jahres 2024 ein Verfahren zur Aufstellung der nächsten Stadtratsliste dem Parteirat zur Abstimmung vor.
Das Verfahren soll dabei Transparenz und die Einbeziehung der Parteimitglieder zur Findung eines Listenvorschlages berücksichtigen.
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6.11.2023
Die LHM intensiviert den freihändigen Erwerb von vermietetem Wohnungsbestand. Dazu sollen die folgenden Schritte unternommen werden:
- Die LHM entwickelt ein Programm zum Ankauf von Immobilien von Privateigentümer*innen, das den Erwerb, entweder als Sofortkauf, nach dem Leibrentenprinzip oder als Stiftungsstruktur (um eventuellen erbenden Familienmitgliedern ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten) oder mit Nießbrauchrecht vorsieht. Immer wird die LHM oder einer ihrer Wohnungsbaugesellschaften Eigentümerin der Immobilie und verpflichtet sich gegenüber den Altbesitzer:innen, vorhandene Mietverhältnisse zu wahren und sozial gerecht weiterzuführen.
- Der Verkauf des Objekts an die Stadt München und die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums soll bei Interesse und Einwilligung der Vorbesitzer:innen von der LHM wertgeschätzt werden, indem in Erinnerung an die Vorbesitzer:innen eine würdigende Plakette am Haus darauf hinweist. Die Vorbesitzer:innen werden als soziale Vermieter:innen geehrt.
- Das geschilderte Vorgehen wird durch eine groß angelegte Informationskampagne und Beratungsangeboten begleitet, z.B. nach dem Motto: „Von Münchner:innen für München“. Der Aufruf an alle Münchner Immobilienbesitzer:innen: tut was für diese Stadt und deren Bewohner:innen.
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6.11.2023
Die durch den Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16075) aus dem November 2019 beschlossene Digitale Teilhabe-Möglichkeit aller Bürger:innen (https://www.rismuenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5718135.pdf) ist durch das Sozialreferat in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat weiterzuentwickeln. Das Sozialreferat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat dem Stadtrat spätestens im ersten Quartal 2024 einen Beschlussentwurf zur Weiterentwicklung des Stadtratsbeschlusses zur Digitalen Teilhabe vorzulegen.
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6.11.2023
Analog zur Pflegebörse soll die Stadt vertreten durch das Gesundheitsreferat – auch unter Berücksichtigung / Einsatz der bundesweiten Terminvergabestelle – eine Art „Ambulantmedizinische Versorgungs-Terminbörse“ auf kommunaler Ebene zur Vergabe von Terminen bei Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen etc. einrichten.
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6.11.2023
- Weniger gut versorgte Teile der Stadt in den Randbezirken müssen als strukturschwach definiert werden, womit dann lokaler Sonderbedarf möglich wird.
- Als niederschwellige Angebote zu einer kommunalen Gesundheitsversorgung und Gesundheitsberatung sind durch das kommunale Gesundheitsreferat sog. „Gesundheitskioske“ als „erste“ Anlaufstellen für die Gesundheits- und Pflegeberatung, die patientenorientierte Koordinierung von Gesundheitsdienstleistungen auf kommunaler Ebene sowie die Durchführung medizinischer Routineaufgaben in den als strukturschwach definierten Stadtgebieten einzurichten.
- Kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) müssen im Rahmen der kommunalen Planungsebenen langfristig ( STEP ), mittel- und kurzfristig unter Beteiligung der bereits vorhandenen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen (u.a. Gesundheitsbeirat, Seniorenbeirat, Bürger für unser Münchner Stadtklinikum e.V.usw.) durchgeplant und dann bei frei werdenden Kassensitzen realisiert werden.
- Unter Beteiligung des Gesundheitsreferates der LHSt München, der Münchner Volkshochschule sowie dem kommunal bereits geförderten Gesundheitsladen e.V. sind in den kommunalen medizinischen Versorgungszentren und Gesundheitskiosken Gesundheits-Seminare und -Trainings zur Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenz und Gesundheits-Vorsorge durchzuführen.
- Diese MVZ sind von der Kommune zusammen mit der dort tätigen Ärzteschaft zu betreiben. Investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren lehnen wir ab.
- Dies soll auch dann angegangen werden, wenn der begrüßenswerte Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit, die Einrichtung von MVZ für Kommunen zu erleichtern, nicht mehr in dieser Legislatur umgesetzt wird.
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6.11.2023
Um dem Pflegekräftemangel im ambulant-medizinischen, dem klinisch-medizinischen sowie dem Alten-Pflege-Bereich entgegen zu wirken ist das Angebot an Ausbildungsplätzen für Pflegekräfte unter Einsatz der kommunalen MünchenKlinik sowie des Gesundheitsreferates der Stadt München auszuweiten. Praktikant*innen sollen dabei eine Vergütung erhalten und ausreichend eingeführt sowie fachlich angeleitet werden.
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6.11.2023
- Unter Einsatz des Gesundheitsreferates, der Münchenklinik und des Schulreferates sind Schüler*innen der vorletzten und der Abgangsklassen in den kommunalen Haupt-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien im Rahmen von Schulprojekten mehrwöchige Voll- und Teilzeit-Praktika in der Münchenklinik und in kommunalen Alten-Pflege-Heimen anzubieten
- Zur Förderung dieser Praktika im Rahmen von Schulprojekten sind Bewerber*innen für Ausbildungs- und Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung München und den kommunalen Unternehmen (Münchenklinik, SWM, etc.) mit nachgewiesenen sozialen Praktika entspr. Absatz 1 bevorzugt zu berücksichtigen.
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6.11.2023
Die Gesundheitsversorgung im ambulant-medizinischen Bereich, im stationär-medizinischen Bereich sowie auch im Beratungsbereich ist im Stadt-Entwicklungsplan ( STEP ) als eine eigene Planungsleitlinie aufzunehmen und langfristig durch das Stadtplanungsreferat in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gesundheit unterteilt in lang-, mittel- und kurzfristig geplante und zu realisierende Maßnahmen zu beschreiben.
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6.11.2023
Auf kommunaler Ebene soll eine verwaltungs-technische Lösung für den Bereich des Melde- und Ausweis-Wesens gefunden und etabliert werden, die eine kurzfristige An-, Um- und Abmeldung sowie die Ausstellung neuer Lichtbildausweise für alle Bürger*innen – auch Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen – ermöglicht und sicherstellt.
Ob die in Bielefeld praktizierte Variante, Besuch der Heime durch eine/n Mitarbeiter/in der Stadt mit einem IT-Koffer, umgesetzt werden kann, soll geprüft werden.
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