Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Denn was nützen eine hohe Beschäftigungsrate und erkämpfte Lohnforderungen, wenn die durch die Miete wieder aufgebraucht und Haushalte in Armut gedrängt werden? Was nützen boomende Städte mit einer guten Infrastruktur, wenn man dort keine Wohnung findet? Was nützen unzählige neue Bauvorhaben, wenn sie zu viele Freiflächen versiegeln und nicht nachhaltig sind?
Die SPD steht an der Seite der Mieter*innen, daher
- erhalten und bauen wir bezahlbaren Wohnraum, stärken die Rechte der Kommunen und beenden Zweckentfremdung,
- beenden wir Bodenspekulation und verbessern das staatliche Liegenschaftsmanagement,
- belohnen wir Nachhaltigkeit bei Bau und Bewirtschaftung von Wohnbauten und halten Mehrkosten von den Mieter*innen ab.
1. Bezahlbaren Wohnraum erhalten und bauen.
Wir brauchen kein “bauen, bauen, bauen” von teuren Neubauwohnungen, sondern sorgen dafür, dass der Bestand bezahlbar bleibt bzw. wird. Nach der Bayerischen Verfassung hat jede*r Bewohner*in Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Eine bezahlbare Wohnung gehört zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Förderung des Baues bezahlbarer Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Kommunen.
Die Münchner Wohnbaugesellschaften als Vorbild für BayernHeim & Co.
Der Verkauf der GBW ist ein wohnungspolitischer Skandal. Hinzu kommt, dass die Versprechungen von Ministerpräsident Söder zum Neubau von 10.000 Wohnungen durch die BayernHeim nicht eingelöst wurden. Im Gegenteil: Die BayernHeim hat bisher keine einzige Wohnung neu gebaut! Und ein Konzept, wie die BayernHeim bis 2028 die versprochenen – bezahlbaren – Wohnungen erstellt, ist bis heute nicht vorhanden. Deshalb stellen wir die staatliche Wohnbaugesellschaft BayernHeim mit einer klaren Zielvorgabe auf. Sie wird neben den vor Ort in erster Linie tätigen kommunalen Wohnbaugesellschaften sowie eigenen Wohnbaugesellschaften der Landkreise tätig werden, so dass ihr Ziel der 10.000 bezahlbaren Wohnungen bis 2028 auch tatsächlich erreicht wird.
Ein Azubiwerk des Freistaats nach dem Münchner Modell.
Das Münchner Azubiwerk ist ein großer Erfolg. Für die Gebiete außerhalb der großen Ballungszentren werden wir daran angelegt ein staatliches Bayerisches Azubiwerk gründen, um auch Auszubildenden außerhalb Münchens bezahlbares Wohnen in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zu ermöglichen.
Genehmigungsverfahren bezahlbarer Wohnungen beschleunigungen.
Eine Nachbesserung der BayBO-Reform von 2020 setzen wir schnellstens um, damit endlich im gesamten Staatsgebiet schnell und unkompliziert gebaut werden kann, mit einem Fokus auf bezahlbares Wohnen. Dabei werden wir gerade im urbanen Raum Abstandsflächen vereinheitlichen und reduzieren, um eine vertretbare Nachverdichtung auch in großen Städten zu ermöglichen. Die Genehmigungsfiktion wird überarbeitet und das digitale Verfahren optimiert.. Den Bauaufsichtsbehörden geben wir im Einvernehmen mit den kommunalen Behörden die Freiheit von einzelnen Bauvorschriften abzuweichen, solange mindestens 80% der zu errichtenden Wohneinheiten langfristig für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden und die Sicherheit und gesundes Wohnen für die Bewohner*innen gewährleistet ist. Barrierefreies Wohnen ist generell sicherzustellen.
Effizient und flexibel bauen.
Die dauerhafte Nutzung von großen Wohnungen muss durch flexible Grundrisslösungen ermöglicht werden, z. B. durch die Teilung von Wohnungen. Hierzu legen wir ein Förderprogramm auf. Alle geförderten Wohnungen, Einfamilienhäuser und Wohnprojekte in neuen Wohngebieten und bei Nachverdichtungsmaßnahmenin müssen dieses Kriterium erfüllen. Die Teilung darf keine zusätzlichen Stellplatznachweise bewirken.
Bezahlbar Bauen heißt nicht, an den Löhnen zu sparen.
Die Arbeitsbedingungen in der Baubranche müssen verbessert und gerechter werden, wir brauchen mehr Tariftreue, mehr Familienverträglichkeit und einen höheren Gesundheits- und Arbeitsschutz. Wir brauchen viel mehr Diversität in der Baubranche. Diskriminierung und Benachteiligung von FINTA-Personen, wie zum Beispiel bei Lohnunterschieden, werden wir bekämpfen. Wir sorgen für die Einhaltung der besseren Arbeitsbedingungen unter anderem durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz.
Zugang zu Genossenschaften erleichtern.
Der Freistaat unterstützt künftig den Erwerb von Genossenschaftsanteilen finanziell und bietet ähnliche Fördermöglichkeiten, Subventionen, Darlehen etc. an, wie es bisher für die Eigenheimbildung üblich ist. Dadurch wird gewährleistet, dass sich auch Menschen mit geringem Einkommen die Einlage als Voraussetzung einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft leisten können und die meist günstigen Wohnungen von Wohnungsgenossenschaften den breiten Schichten der Bevölkerung offen stehen.
Baulandmobilisierung auch in Bayern ermöglichen.
Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes war ein erster Aufschlag zu einer gerechteren Wohnpolitik. Wir setzen die zu seiner Umsetzung notwendigen Verordnungen im Gegensatz zur CSU mit dem Ziel bezahlbaren Wohnens schnell und großzügig um. Mehr Bestandswohnungen werden zu bezahlbaren Wohnungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen werden endlich verhindert. Unser Ziel ist die flächendeckende Ausweitung der Erhaltungssatzungsgebiete auf ganz München und darüber hinaus.
Sozialen Stiftungen künftig auch soziale Mieten erlauben.
Das Bayerische Stiftungsgesetz passen wir an, so dass soziale und gemeinnützige Stiftungen bei der Verwaltung ihres Immobilienbestandes nicht mehr zur Gewinnerzielung verpflichtet sind, sondern auch in München faire Mieten verlangen dürfen.
Bessere Wohnflächennutzung durch Wohnungstausch
Wir ermöglichen die effiziente Nutzung von bestehendem Wohnraum. Das Dilemma von untergenutztem Wohnraum ist hinreichend bekannt. Wir fördern insbesondere neue Genossenschaften, die nach ihrer Satzung ein Wohnraumbegrenzungsprogramm nach Schweizer Muster praktizieren.
Sozialwohnung bleibt Sozialwohnung.
Wir weiten die Förderbindung von Sozialwohnungen bei allen Modellen übergreifend auf die maximal mögliche Länge aus. Zudem fördern wir einen Ankauf insbesondere von in absehbarer Zeit aus der Bindung fallenden Sozialwohnungen durch staatliche und kommunale Wohnbaugesellschaften. Ebenso fördern wir die Schaffung oder Verlängerung von Belegungsrechten.
Zweckentfremdung beenden.
Um den Missbrauch von Wohnungen als Ferienwohnung für höhere Renditen zu bekämpfen, sorgen wir für eine Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes und setzen eine flächendeckende Umsetzung durch. Die Stadt München geht bereits erfolgreich gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Jedoch fehlt teilweise die rechtliche Handhabe, hier braucht es eine Beweislastumkehr zugunsten der Kommunen sowie eine Auskunftspflicht. Zur Erleichterung der Nachverfolgung von Zweckentfremdung führen wir eine Registrierungs- und Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen ein. Behörden müssen die Räumung und Neuvermietung von betroffenen Wohnungen direkt bewirken können.
Mieter*innenschutz geht auch mit Landesrecht.
Wir verbessern die Wohnraumgesetze auf Landesebene. Ähnlich dem Vorbild des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes schaffen wir Rechtsgrundlagen zur Stärkung der Interessenvertretung und Schutz der Mieter*innen bei Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzung, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen.
Wir fördern finanziell die Einrichtung von Sprecher*innen für jedes Haus bzw. Quartier nach dem Vorbild im Münchner Prinz-Eugen-Park, nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Sie sollen die Wohnsituation und -qualität in den Quartieren verbessern. Das gelingt dadurch, dass die Quartiersrät*innen öffentliche Beratungen durchführen, um die Belange der Nachbarschaft zu erfahren.
Den Druck von den Städten nehmen, überregionale Zusammenarbeit stärken.
Zur Lösung der Wohnungsproblematik in den Ballungsräumen braucht es eine strukturierte Landesplanung, die Infrastrukturen in den bisher unterversorgten Regionen verbessert, sodass dort gezielt Arbeitsplätze entstehen können und bezahlbarer Wohnraum genutzt bzw. entstehen kann. Mehr öffentliche Daseinsvorsorge und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land können den Zuzugsdruck in die Städte reduzieren.
Wir etablieren im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen nach Vorbild der Nationalen Leitstelle Elektromobilität und der Münchner Mitbauzentrale eine Leitstelle Bezahlbares Wohnen, welches die Kompetenzen zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum (Planung, Förderung, Umsetzung, Vernetzung) bündelt und die im Auftrag des Freistaats agiert. Diese wird damit beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie ein regionsübergreifende Zusammenarbeit für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbaren Wohnraum schnellstmöglich gelingen kann.
Der Freistaat darf der Unterstützung von Mieter*innen durch die Stadt München nicht länger entgegenstehen.
Wir führen wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz ein und geben den Kommunen so die Befugnis zurück, die Behebung von Mängeln anzuordnen. Im Gesetz sollen zugunsten der Mieter*innen insbesondere die Mindestgröße der Wohnung, Anforderungen an die Ausstattung wie Belichtung, Belüftung, Energieversorgung, sanitäre Einrichtungen, Heizung sowie an die Instandhaltung auf Kosten und durch die Eigentümer*innen geregelt werden.
Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt.
Angesichts des Krieges in der Ukraine sind erneut zehntausende Menschen nach München geflüchtet und brauchen eine Unterkunft. Diese Herausforderung wurde von der Stadtverwaltung bewältigt, obwohl eigentlich rechtlich der Freistaat Bayern und die Regierung von Oberbayern zuständig sind. München hat die Verantwortung für die geflüchteten Menschen übernommen. Bei der Unterbringung werden der Freistaat und die Regierung von Oberbayern künftig ihre Aufgaben wahrnehmen und einer dauerhaft angemessene Betreuung bzw. Versorgung der Geflüchteten mit Wohnraum sicherstellen. Von der Stadt München übernommene Maßnahmen dürfen nicht mehr behindert werden. Zudem muss der Freistaat die Kommunen zumindest finanziell unterstützen.
Kommunale Haushalte zur Armutsbekämpfung fit machen. Wir lassen die Kommunen mit Wohnungsnotfällen nicht alleine!
Wir machen die kommunalen Haushalte zur Bekämpfung von Armut und der Ausschöpfung der sozialhilferechtlichen Möglichkeiten krisenfest. Es braucht eine dauerhafte Finanzierung bewährter Präventions- und Interventionsstrukturen vor Ort, bedarfsgerecht für jede Gebietskörperschaft und eine Verbesserung der Standards von Notunterkünften.
Ein fehlender Baustein in der Versorgungslandschaft ist Housing First. Hierzu braucht es die Schaffung von staatlich gefördertem günstigem kleinteiligen Wohnraum, der übergangsweise im Kontext der ordnungsrechtlichen Unterbringung genutzt werden kann.
2. Bodenspekulation beenden. Damit die Mieten bezahlbar bleiben.
Immobilien als Geldanlage werden gerade in Zeiten von Niedrigzins und Inflation als Geldanlage und Investment genutzt. Boden ist jedoch ein begrenztes Gut, die Gewinne einzelner aus der Kapitalanlage dürfen nicht zulasten der Allgemeinheit gehen.
Artikel 161 der Bayerischen Verfassung anwenden.
Die Bayerische Verfassung setzt der Bodenspekulation klare Grenzen. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage zur Anwendung von Artikel 161 Abs. 2, wonach Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Kapitalaufwand der*des Eigentümer*in entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Ein Bestandteil wird eine landesweit einheitliche Regelung entsprechend der erfolgreichen Münchner SoBoN sein.
Hohe Mieten höher besteuern.
Den Bayerischen Sonderweg bei der neuen Grundsteuer beenden wir. Künftig gilt auch in Bayern das von der SPD erarbeitete bundesweite Grundsteuermodell, das höhere Mieten höher besteuert und insbesondere auch die Grundsteuer C gegen Spekulation mit unbebauten Grundstücken ermöglicht. Dies gelingt, indem wir die Öffnungsklausel der CSU und damit das bloße Flächenmodell nicht weiter anwenden. Die Grundsteuer wird als Eigentumssteuer künftig nicht mehr auf Mieter*innen umgelegt werden können.
Des weiteren prüfen wir die Einführung einer landesweiten Mietensteuer in Form einer Abgabe auch in Bayern. Je höher die Miete, desto höher die Steuer.
Wir setzen uns weiter für einen bundesweiten Mietenstopp ein.
Viele Haushalte geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus. Miete darf aber kein Armutsfaktor sein! Daher halten wir weiter an einem Mietenstopp fest, für den wir uns gemeinsam mit anderen Bundesländern bundesweit einsetzen werden.
3. Staatliches Liegenschaftsmanagement verbessern.
Der Freistaat Bayern hat in München unzählige Grundstücke. Leider stehen die meisten davon leer oder sollen sogar verkauft werden. Angesichts des erheblichen Mangels an bezahlbarem Wohnraum in München und an Grundstücken ist dies ein wohnungspolitischer Skandal. Wir verbessern das staatliche Liegenschaftsmanagement umgehend.
Staatliche Grundstücke nicht mehr privatisieren.
Immobilien aus dem Bestand des Freistaats Bayern, egal ob bebaut oder unbebaut, vermietet oder verpachtet, Wohn- oder landwirtschaftliche Grundstücke, werden künftig nicht mehr verkauft und damit privatisiert. Die Vergabe von Erbbaurechten bleibt möglich.
Grundstücke des Freistaats können vergünstigt an Kommunen weitergegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass diese die Immobilie nicht verkaufen und die geplante Nutzung dem Allgemeinwohl dient (z.B. bezahlbares Wohnen, erforderliche Infrastruktur etc.). Grundstücke werden vergünstigt auch an Wohnungsbaugenossenschaften als private Akteurinnen, die keiner Wohnungsbindung unterliegen, vergeben – aber nur im Erbbaurecht.
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und soll daher vorrangig denen zu Gute kommen, die finanziell weniger Möglichkeiten haben und daher am dringendsten bezahlbare Mieten brauchen.
Leerstand in staatlichen Immobilien beenden.
Umfassender Leerstand in München bei staatlichen Immobilien ist nicht länger hinzunehmen. Immobilien im Eingriffsbereich des Freistaats Bayern dürfen nicht länger als 6 Monate leer stehen. Für alle Immobilien, die voraussichtlich länger als 3 Monate leer stehen, soll eine Zwischennutzung insbesondere für soziale oder kulturelle Nutzungen geprüft werden. Bei Objekten mit Mängeln soll der für eine weitere Nutzung erforderliche bauliche Zustand schnellstmöglich hergestellt werden. Die Leerstandsquote soll nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München erfasst und jährlich in einem Leerstandsbericht veröffentlicht werden.
Eine Immobilien-Inventur für den Freistaat.
Alle Flächen des Freistaats werden systematisch in einem Flächenkataster erfasst, einschließlich der Immobilien von Beteiligungs- und Tochterunternehmen des Freistaats Bayern wie der IMBY, BayernHeim, StadiBau, Studentenwerk etc. Dabei werden insbesondere Lage, Fläche, aktuelle Nutzung und Eignung für eine soziale Wohnraumversorgung angegegeben. Auch Wohnungsbau auf schwierigen Grundstücken wie Parkplätzen oder Möglichkeiten einer gemischten Nutzung von Wohnen und Gewerbe werden dabei geprüft. Das Flächenkataster wird digital öffentlich verfügbar, durchsuchbar und filterbar sein und es wird zugeordnet, welche Stelle auf Landesebene zuständig ist.
Ein Konzept für die Studentenstadt.
In der Studentenstadt in Freimann stehen fast 1.500 Wohnplätze leer, denn die Gebäude gelten als dringend sanierungsbedürftig. Verantwortlich dafür ist das Studentenwerk, für das das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Wissenschaft und Kunst verantwortlich sind. Wir schaffen ein vernünftiges Konzept für die Studentenstadt Freimann und dafür, wie es mit den sanierungsbedürftigen Wohnheimen weitergehen soll. Hier darf es keinen Leerstand geben, sondern es muss sichergestellt werden, dass die Wohnheimplätze künftig gepflegt, zeitgemäß saniert und bewohnt sind. Der Freistaat muss das Studentenwerk mit den dafür benötigten Finanzmitteln ausstatten.
4. Klimaschutz und Bezahlbarkeit beim Wohnen für alle
Da der Gebäudebestand viele Rohstoffe langfristig verbraucht und wir im Alltag in unseren Wohnungen viele klimaschädliche Emissionen ausstoßen sind Umweltaspekte gerade beim Wohnungsbau wichtig. Unser Ziel ist, klimafreundliches Wohnen und bezahlbares Wohnen miteinander in Einklang zu bringen. Wir lassen nicht zu, dass ökologische und soziale Aspekte gegeneinander ausgespielt werden. Die Kosten für all die folgenden Klimaschutzmaßnahmen dürfen bei Mietwohnungen nicht auf Mieter*innen umgelegt werden.
Ökologische Energie- und Wärmeversorgung im Fokus
Die Belastungen des Wohnungsbaus durch erhöhte Anforderungen der Energieeffizienz sind offensichtlich. Allein durch eine verstärkte Förderung sind vor allem im Bestand die angepeilten Verbesserungen zur CO 2 Bilanz nicht zu erreichen. Deshalb fördern wir eine effizientere klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung finanziell, statt das Bauen mit weiteren Auflagen zu belasten.
Öl- und Gasheizungen müssen langfristig anderen Alternativen weichen. Dazu sorgen wir für ein Verbot in Neubauten und eine strukturierte Ablösung in Altbauten je nach Baujahr. Als Alternativen fördern wir besonders Stromheizungen und insbesondere Luft-Wärmepumpen.
Wir sorgen für eine Solardachpflicht auf allen Gebäuden ohne Denkmalschutz. Es wird eine Beweislastumkehr gelten, bei der nachgewiesen werden muss, warum keine Solaranlage auf das Dach gebaut werden kann. Dabei sind auch thermische Anlagen zur Warmwassererzeugung zu unterstützen, der Fokus soll aber auf der Stromerzeugung liegen. Hat ein*e Hausbesitzer*in keine finanziellen Möglichkeiten zum Bau einer Solaranlage, soll die Kommune das Dach kostenlos nutzen dürfen, eine Solaranlage installieren und den erzeugten Strom entweder einspeisen oder vergünstigt an die Hausbesitzer*in verkaufen.
Flächensparend und quartiersbezogen bauen.
Wir wollen flächensparend bezahlbares Wohnen schaffen. Beim Thema Hochhausbau prüfen wir neue Konzepte und nehmen dabei Rücksicht auf das Stadtbild. Künftig sollen die Planung und Genehmigung von Einfamilienhäusern vermieden werden. Sanierung geht vor Neubau. Generell sollen beim Bau möglichst viele nachwachsende und recycelbare Rohstoffe genutzt werden. Wir beenden die Förderung nicht-nachhaltiger Rohstoffe. Wir sorgen für eine bessere Beratung und Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen, z.B. je nach Baujahr und erhöhen die Sanierungsquote stark. Zudem legen wir einen größeren Fokus auf das Schließen von Baulücken als auf die Neuausweisung von Bauland. Bei künftigen Neubauten und Sanierungen betrachten wir nicht nur die Klimaneutralität des einzelnen Objekts, sondern des ganzen Quartiers.
Mobilität und Verkehrswende beim Wohnen mitdenken.
Wir sorgen für eine verpflichtende Anbindung von Neubaugebieten an das ÖPNV-Netz. Weiterhin harmonisieren wir die Stellplatzsatzungen bayernweit. Dabei wird die Höchstzahl an Stellplätzen, die eine Kommune fordern kann, begrenzt sein, um unnötige Abstellplätze zu vermeiden. Stellplätze für PKW werden durch quartiersbezogene Lösungswege und Mobilitätskonzepte reduziert, die bei jeder Neubaumaßnahme zu erstellen sind.
Emissionen vermeiden
Der größte Emissionsfaktor eines Hauses ist seine Beheizung. Die bisherigen Anforderungen der Förderungen werden zum neuen Standard. Das Ziel neuer Förderprogramme werden klimaneutrale Häuser werden, wobei wir besondere Förderungen für bezahlbaren Wohnungsbau prüfen. Die energetische Sanierung von älteren Gebäuden wird weiterhin gefördert und gefordert werden. Hierbei muss die klimafreundliche Energieversorgung den Vorrang vor Dämmmaßnahmen haben, die in Herstellung und Verarbeitung nicht umweltschonend sind.
Dem Problem des zunehmenden Wassermangels begegnen wir mit neuen Konzepten. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für die zwingende Installation von Wasserspararmaturen und ebenso- soweit möglich- von Regenwasser- Nutzungssystemen. Freianlagen sind so zu konzipieren, dass sie weitgehend ohne künstliche Bewässerung auskommen.