Die “AfD” wird in vielen Teilen Deutschlands bereits vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wenn sogar der Verfassungsschutz, der nicht gerade für Sensibilität auf dem rechten Auge bekannt ist, zu diesem Ergebnis kommt, ist es an der Zeit für unsere Demokratie, sich dagegen zu wehren. Daher fordern wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die “AfD” anzustrengen, da die rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Tendenzen in allen Teilen der Partei sichtbar sind. Zwingend notwendig ist unabhängig vom bundesweiten Verbot das konsequente Vorgehen gegen die Landesverbände, die bereits jetzt als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung darf kein Geld erhalten. Es muss unmöglich sein, dass eine Stiftung, die einer verfassungsfeindlichen Partei nahesteht, Geld vom Staat bekommt. Auch gegen einzelne Personen, deren Aussagen und Handlungen nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind, muss von Seite des Staates eine Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG) festgestellt werden, um Personen wie Björn Höcke daran zu hindern, in einer anderen Organisation ihr demokratiegefährdendes Engagement fortzusetzen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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abgelehnt | 5/I/2024 / Z Zeilen 7-9, Zeile 11 / ÄA 1 | Zeilen 7-9, Zeile 11 | Patrick Goricki | Statt der bisherigen Formulierung der Zeilen 7-9 schlage ich vor, folgende Passage einzubringen: „Die rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Tendenzen sind in allen Teilen der „AfD“ sichtbar. Daher fordern wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, sich gemeinsam gegen die Partei zu stellen, und ihr sowohl rhetorisch, als auch mit echten Inhalten die Wählbarkeit zu entziehen.“ Damit verbunden beantrage ich, in Zeile 11 den Abschnitt „unabhängig vom bundesweiten Verbot“ durch das Wort „zudem“ zu ersetzen. |
Die “AfD” wird in vielen Teilen Deutschlands bereits vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wenn sogar der Verfassungsschutz, der nicht gerade für Sensibilität auf dem rechten Auge bekannt ist, zu diesem Ergebnis kommt, ist es an der Zeit für unsere Demokratie, sich dagegen zu wehren. Daher fordern wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die “AfD” anzustrengen, da die rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Tendenzen in allen Teilen der Partei sichtbar sind. Zwingend notwendig ist unabhängig vom bundesweiten Verbot das konsequente Vorgehen gegen die Landesverbände, die bereits jetzt als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung darf kein Geld erhalten. Es muss unmöglich sein, dass eine Stiftung, die einer verfassungsfeindlichen Partei nahesteht, Geld vom Staat bekommt. Auch gegen einzelne Personen, deren Aussagen und Handlungen nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind, muss von Seite des Staates eine Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG) festgestellt werden, um Personen wie Björn Höcke daran zu hindern, in einer anderen Organisation ihr demokratiegefährdendes Engagement fortzusetzen.