3/II/2024 Versprechen halten – keine harten Sanktionen beim Bürgergeld – Lohnabstandsgebot erhöhen

Status:
angenommen

Das Bürgergeld hat bereits – entgegen unseres Bundestags-Wahlprogramm 2021 – Sanktionen und wir als SPD München fordern, dass Arbeitnehmer*innen nicht weiter in Schrecken vor der Arbeitslosigkeit an die bedingungslose Loyalität des Arbeitgebers binden und somit die Arbeiter*innenbewegung schwächen. Dies geschah bereits mit Hartz 4 – jedoch wollen wir die Arbeitslosenversicherung in Richtung einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln und solange darf Arbeitslosigkeit nicht als Bestrafung des Arbeitnehmers enden. Deshalb fordern wir, dass es keine Totalsanktionen für Arbeitslose gibt. Das Existenzminimum muss gewährleistet sein – zu jeder Zeit. Um den Unmut der unteren Einkommensgruppen bzgl. dem Lohnabstandsgebot gerecht zu werden, fordern wir weiterhin einen Mindestlohn von 15€ pro Stunde.

Begründung:

Unser Antrag, keine harten Sanktionen beim Bürgergeld zu verhängen und das Lohnabstandsgebot zu erhöhen, ist von entscheidender Bedeutung, um die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die derzeitigen Sanktionen beim Bürgergeld stehen im Widerspruch zu unseren Grundsätzen als Sozialdemokraten und schüren Ängste unter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Totalsanktionen sind die Perversion davon. Indem wir uns für eine Arbeitsversicherung einsetzen und Arbeitslosigkeit nicht länger als Bestrafung betrachten, zeigen wir unsere Verpflichtung gegenüber denjenigen, die durch unverschuldete Arbeitslosigkeit in Not geraten.

Die Forderung nach einem Mindestlohn von 15€ pro Stunde ist ein weiterer Schritt, um die Lebensgrundlage der unteren Einkommensgruppen zu verbessern und das Lohnabstandsgebot gerechter zu gestalten. Eine angemessene Bezahlung ist nicht nur moralisch geboten, sondern trägt auch zur Stärkung der Kaufkraft und damit zur Stabilisierung der Wirtschaft bei. Weiterhin stärkt sie den Glauben an die Demokratie und in Arbeit. Durch diese Maßnahmen zeigen wir als SPD, dass wir die Interessen der arbeitenden Bevölkerung ernst nehmen und uns für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Das Bürgergeld hat bereits – entgegen unseres Bundestags-Wahlprogramm 2021 – Sanktionen und wir als SPD München fordern, dass Arbeitnehmer*innen nicht weiter in Schrecken vor der Arbeitslosigkeit an die bedingungslose Loyalität des Arbeitgebers binden und somit die Arbeiter*innenbewegung schwächen. Dies geschah bereits mit Hartz 4 – jedoch wollen wir die Arbeitslosenversicherung in Richtung einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln und solange darf Arbeitslosigkeit nicht als Bestrafung des Arbeitnehmers enden. Deshalb fordern wir, dass es keine Totalsanktionen für Arbeitslose gibt. Das Existenzminimum muss gewährleistet sein – zu jeder Zeit. Um den Unmut der unteren Einkommensgruppen bzgl. dem Lohnabstandsgebot gerecht zu werden, fordern wir weiterhin einen Mindestlohn von 15 € pro Stunde.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: