- Weniger gut versorgte Teile der Stadt in den Randbezirken müssen als strukturschwach definiert werden, womit dann lokaler Sonderbedarf möglich wird.
- Als niederschwellige Angebote zu einer kommunalen Gesundheitsversorgung und Gesundheitsberatung sind durch das kommunale Gesundheitsreferat sog. „Gesundheitskioske“ als „erste“ Anlaufstellen für die Gesundheits- und Pflegeberatung, die patientenorientierte Koordinierung von Gesundheitsdienstleistungen auf kommunaler Ebene sowie die Durchführung medizinischer Routineaufgaben in den als strukturschwach definierten Stadtgebieten einzurichten.
- Kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) müssen im Rahmen der kommunalen Planungsebenen langfristig ( STEP ), mittel- und kurzfristig unter Beteiligung der bereits vorhandenen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen (u.a. Gesundheitsbeirat, Seniorenbeirat, Bürger für unser Münchner Stadtklinikum e.V.usw.) durchgeplant und dann bei frei werdenden Kassensitzen realisiert werden.
- Unter Beteiligung des Gesundheitsreferates der LHSt München, der Münchner Volkshochschule sowie dem kommunal bereits geförderten Gesundheitsladen e.V. sind in den kommunalen medizinischen Versorgungszentren und Gesundheitskiosken Gesundheits-Seminare und -Trainings zur Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenz und Gesundheits-Vorsorge durchzuführen.
- Diese MVZ sind von der Kommune zusammen mit der dort tätigen Ärzteschaft zu betreiben. Investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren lehnen wir ab.
- Dies soll auch dann angegangen werden, wenn der begrüßenswerte Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit, die Einrichtung von MVZ für Kommunen zu erleichtern, nicht mehr in dieser Legislatur umgesetzt wird.
Studien aus jüngster Zeit des Institutes für Gesundheitsökonomik und des Institutes für Notfallmedizin und Medizinmanagement (beide von der LMU) zeigen zum einen die schlecht versorgten Stadtbereiche als auch zum anderen die fehlenden, teils niederschwelligen Angebote zu einer kommunalen Gesundheitsversorgung und Gesundheitsberatung auf. Neben der ausreichenden Betreuung physischer Leiden ist auch die ausreichende Versorgung psychischer Leiden zu betrachten. In Ergänzung, nicht in Konkurrenz, zu einer unzureichenden quantitativen Versorgung mit niedergelassenen Ärzten muss die Stadt im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft und ihren Standesorganisationen Maßnahmen zu einer Situationsverbesserung ergreifen – dies beweist auch das jetzt realisierte Beispiel in München-Riem eindrucksvoll. Dieses Beispiel sollte für die schlecht- resp. unversorgten Stadtbereiche und Disziplinen übernommen und realisiert werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|---|
angenommen | 46/III/2023 / Z Empfänger / ÄA 1 | Empfänger | Antragskommission | Streiche OB |
- Weniger gut versorgte Teile der Stadt in den Randbezirken müssen als strukturschwach definiert werden, womit dann lokaler Sonderbedarf möglich wird.
- Als niederschwellige Angebote zu einer kommunalen Gesundheitsversorgung und Gesundheitsberatung sind durch das kommunale Gesundheitsreferat sog. „Gesundheitskioske“ als „erste“ Anlaufstellen für die Gesundheits- und Pflegeberatung, die patientenorientierte Koordinierung von Gesundheitsdienstleistungen auf kommunaler Ebene sowie die Durchführung medizinischer Routineaufgaben in den als strukturschwach definierten Stadtgebieten einzurichten.
- Kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) müssen im Rahmen der kommunalen Planungsebenen langfristig ( STEP ), mittel- und kurzfristig unter Beteiligung der bereits vorhandenen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen (u.a. Gesundheitsbeirat, Seniorenbeirat, Bürger für unser Münchner Stadtklinikum e.V.usw.) durchgeplant und dann bei frei werdenden Kassensitzen realisiert werden.
- Unter Beteiligung des Gesundheitsreferates der LHSt München, der Münchner Volkshochschule sowie dem kommunal bereits geförderten Gesundheitsladen e.V. sind in den kommunalen medizinischen Versorgungszentren und Gesundheitskiosken Gesundheits-Seminare und -Trainings zur Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenz und Gesundheits-Vorsorge durchzuführen.
- Diese MVZ sind von der Kommune zusammen mit der dort tätigen Ärzteschaft zu betreiben. Investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren lehnen wir ab.
- Dies soll auch dann angegangen werden, wenn der begrüßenswerte Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit, die Einrichtung von MVZ für Kommunen zu erleichtern, nicht mehr in dieser Legislatur umgesetzt wird.