Die Gesundheitsversorgung im ambulant-medizinischen Bereich, im stationär-medizinischen Bereich sowie auch im Beratungsbereich ist im Stadt-Entwicklungsplan ( STEP ) als eine eigene Planungsleitlinie aufzunehmen und langfristig durch das Stadtplanungsreferat in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gesundheit unterteilt in lang-, mittel- und kurzfristig geplante und zu realisierende Maßnahmen zu beschreiben.
Die Bevölkerungsentwicklung schreit nach Lösungen für neue Teile der Stadt. Frühzeitige Planung für den Bereich „Gesundheit / Pflege“ muss als eigener Planungsbereich im Stadtentwicklungsplan ( STEP ) erfolgen. Neugeplante und realisierte Stadtentwicklungsbereiche und -zentren zementieren die ambulantmedizinische Versorgungssituation, da weder ambulant-medizinische noch stationär-medizinische Versorgungseinrichtungen eingeplant und berücksichtigt wurden. Die bisherige Mangelsituation und Unterversorgung wird so dauerhaft festgeschrieben. Um diese Situation zu ändern ist es erforderlich, dass die Gesundheitsversorgung als eigene Planungsleitlinie im Stadtentwicklungsplan berücksichtigt wird und verschiedene Versorgungsmöglichkeiten – Praxen niedergelassener Ärzte, Psychotherapeuten, Gesundheitsläden, medizinische Versorgungszentren … – berücksichtigt und eingeplant werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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angenommen | 43/III/2023 / Z Empfänger / ÄA 1 | Empfänger | Antragskommission | Streiche Oberbürgermeister |
Die Gesundheitsversorgung im ambulant-medizinischen Bereich, im stationär-medizinischen Bereich sowie auch im Beratungsbereich ist im Stadt-Entwicklungsplan ( STEP ) als eine eigene Planungsleitlinie aufzunehmen und langfristig durch das Stadtplanungsreferat in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gesundheit unterteilt in lang-, mittel- und kurzfristig geplante und zu realisierende Maßnahmen zu beschreiben.