Das aktuell brennendste Problem vieler Münchner*innen, aber auch in der ganzen Republik und fast allen Teilen Europas, ist die Furcht vor schwindender Kaufkraft aufgrund dramatisch steigender Energiepreise, Lebensmittelpreise und der allgemeinen Preisentwicklung.
Es ist zynisch, dass für so viele Menschen in Zeiten der Krise die Lebenshaltungskosten steigen, während sehr wenige in diesen Zeiten ihre Gewinne um ein Vielfaches steigern können. Wir müssen erneut auch in dieser nach den Auswirkungen der Pandemie zweiten Krise beobachten, dass eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet. Während in politischen Debatten oft betont wird, dass es eine enorme Herausforderung für die Gesellschaft ist, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht, wird die Verstärkung dieser Entwicklung in Krisenzeiten immer wieder in Kauf genommen.
Wir halten die Forderungen nach einer Übergewinnsteuer für richtig und wollen die SPD nachdrücklich auffordern, diese so rasch wie möglich einzuführen. Die Übergewinnsteuer wird nicht für den ganzen Gewinn von Unternehmen fällig sondern schöpft den Teil des Gewinns ab, der über das reguläre Maß hinaus aufgrund der aktuellen Krisensituation erwirtschaftet wird. Dabei wollen wir eine Übergewinnsteuer als grundsätzliches Instrument gesetzlich verankern, die dann in konkreten Situationen immer wieder eingesetzt werden kann.
Leider ist die Anwendung auf enorme Gewinne im Online-Handel im Rahmen der Coronapandemie nicht mehr möglich, da die Gewinne oftmals schon abgeflossen sind. Die aktuellen Gewinne der fossilen Energiekonzerne sollen aber das erste Anwendungsfeld für diese Übergewinnsteuer sein.
Gerade in Krisenzeiten braucht es einen starken Staat, der da ist für seine Bürger*innen. Ein starker Staat zeichnet sich nicht nur durch operative sondern auch durch finanzielle Handlungsfähigkeit aus. Letztere betrifft insbesondere auch Kommunen, die Mehraufwände in Krisenzeiten oftmals nicht bezahlen können und auf Hilfe vom Bund angewiesen sind. Eine Übergewinnsteuer ist eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Krise durch die Konzerne, die von der Krise profitieren. Die Mehreinnahmen des Bundes sollen insbesondere in Unterstützung der kommunalen Haushalte fließen, damit Armutsbekämpfung ganz konkret vor Ort erfolgen kann. So sollen Kommunen Mittel beim Bund abrufen können, um zB Energiekosten für Bürger*innen mit entsprechendem Bedarf zu finanzieren.