Grund und Boden der öffentlichen Hand sollte in öffentlicher Hand bleiben. Der Freistaat Bayern vergibt deshalb in der Metropolregion München seine Grundstücke nur noch im Erbbaurecht und führt ein transparentes Vergabeverfahren ein.
Begründung:
Der Boden ist eine zentrale Stellschraube im Kampf um bezahlbares Wohnen für alle Einkommensgruppen. Für eine politische Handhabe und Verhinderung von Spekulation ist es wichtig, den Boden in öffentlicher Hand zu behalten. Davon profitieren vor allem die, die ihr Einkommen aus Erwerbsarbeit beziehen.
PDF: