4/II/2024 Tarifbindung stärken – Arbeitgeber an den Tisch zwingen – EU Richtlinie umsetzen

Status:
angenommen

Wir fordern, dass die Bundestagsfraktion ein Gesetzesentwurf dem Bundestag mit folgendem Inhalt einbringt: Bei Betrieben mit einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von mehr als 33% oder wenn die Gewerkschaft eine arbeitskampffähige Masse organisiert hat, wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlungen zu begeben. Das Ziel der Verhandlungen ist es, einen Tarifvertrag abzuschließen.

Damit soll die EU-Richtlinie bzgl. 80% Tarifbindung umgesetzt werden, die Tarifbindung erhöht werden und der Tarifvertrag letztendlich von Gewerkschafter*innen verteidigt und bestenfalls weiterentwickelt werden.

Begründung:

Unser Antrag, die Tarifbindung zu stärken und Arbeitgeber zur Verhandlung mit Gewerkschaften zu zwingen, ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Tarifverträge spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung fairer Löhne, angemessener Arbeitszeiten und sozialer Standards. Indem wir die Tarifbindung erhöhen, tragen wir dazu bei, Lohnungleichheit zu verringern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Tarifbindung ist von entscheidender Bedeutung, um internationale Standards zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Durch die Verpflichtung der Arbeitgeber, mit Gewerkschaften zu verhandeln und Tarifverträge abzuschließen, schaffen wir ein gerechteres Arbeitsumfeld und stärken die Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Verteidigung und Weiterentwicklung von Tarifverträgen durch Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ist ein unverzichtbares Mittel, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten und ihre Rechte zu sichern. Tarifverträge ohne Mitglieder werden irgendwann zum Ramsch. Indem wir die Beteiligung der Gewerkschaften an den Verhandlungen sicherstellen, stellen wir sicher, dass die Tarifverträge im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass die Bundestagsfraktion ein Gesetzesentwurf dem Bundestag mit folgendem Inhalt einbringt: Bei Betrieben mit einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von mehr als 33% oder wenn die Gewerkschaft eine arbeitskampffähige Masse organisiert hat, wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlungen zu begeben. Das Ziel der Verhandlungen ist es, einen Tarifvertrag abzuschließen.

Damit soll die EU-Richtlinie bzgl. 80% Tarifbindung umgesetzt werden, die Tarifbindung erhöht werden und der Tarifvertrag letztendlich von Gewerkschafter*innen verteidigt und bestenfalls weiterentwickelt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: