Viele Sozialverbände und Träger der freien Wohlfahrtspflege haben schon lange die Dringlichkeit des Wohnungsbaus erkannt und würden sich am Wohnungsbau beteiligen. Wohnungsbau und Vermietung lassen sich bei der aktuellen Gesetzeslage aber oft nicht mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbaren. Damit wird ein möglicher Partner der Kommunen bei der Wohnraumentwicklung durch die Gesetzeslage von einer Zusammenarbeit ausgeschlossen. Die Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, durch eine Gesetzesnovelle die Rechtslage anzupassen, um einen sozialen Wohnungsbau gemeinnütziger Organisationen zu ermöglichen, ohne dass die Organisationen auf ihre Gemeinnützigkeit verzichten müssen.
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