13/II/2022 Richtlinien für Lieferdienste für Lebensmittel und andere Supermarktwaren

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Die Stadt München erlässt Richtlinien für Lieferdienste für Lebensmittel und andere Supermarktwaren. Diese sollen die folgenden Punkte beinhalten:

Wie in Amsterdam soll eine solche Nutzung in einem Wohngebiet nur genehmigt werden, wenn die Filiale „keinen negativen Einfluss auf die Lebensqualität“ hat.

  • In Wohngebieten (inklusive besonderer Wohngebiete und aller anderer Derivate) ist ein genehmigter Antrag auf Betriebsgenehmigung Pflicht, bevor der Lieferdienst seine Aktivitäten startet.
  • Ein Verkehrskonzept inklusive Verkehrssicherheit, Nutzung des öffentlichen Raums, Umweltbelastung und Lieferzonen muss im Rahmen der Prüfung vorgelegt und neben der LBK vom zuständigen Bezirksausschuss angehört werden.
  • Bei der Belieferung der Verteilzentren / Lager müssen ähnlich strenge Vorgaben gelten wie bei Supermärkten. ÖPNV, der Fuß- und Radverkehr sowie Rettungsfahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Der/Die Antragsteller*in muss vorlegen mit welcher Häufigkeit und mit welcher Fahrzeuggröße das Lager beliefert wird.
  • Die Lieferzeiten müssen an das Ladenschlussgesetz für Supermärkte in Bayern angepasst werden. Eine Belieferung von Kund*innen nach 20 Uhr soll so nicht mehr möglich sein und die Ruhezeiten für die Anwohner*innen damit gesichert werden.

 

Daneben müssen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Fahrer*innen sichergestellt werden.

  • Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz müssen ständig nachweisbar sein:
    • Ausstattung der „Rider“ seitens des Lieferdienstes mit reflektierender Kleidung und Helmen zur besseren Sichtbarkeit im Verkehr bei allen Witterungsbedingungen
    • Rückenschonende Rucksäcke bzw. Fahrräder
    • Aufenthalts- und Pausenräume
    • Regelmäßige Untersuchungen durch Betriebsärzte
Begründung:

Die niederländischen Städte Amsterdam und Rotterdam machen vor, welche Art der Regulierung für Kurierdienste wie Gorillas und ähnliches möglich ist. Beispielsweise ist die Eröffnung neuer Verteilzentren in innerstädtischen Wohngebieten oder Einkaufsstraßen untersagt. Grund waren die massiven Beschwerden der Anwohnenden.

In München sind vor allem die Standorte der Gorillas ein großes Ärgernis und häufig auch eine große Belastung. Diese eröffnen Filialen ihres Lieferdienstes und reichen etwaige Baugenehmigungen oder Nutzungsänderungsanträge erst später nach, so dass Anwohner*innen monate- und jahrelang unter der Lärm- und Verkehrsbelästigung leiden.

Anwohner*innen des Gorillalagers in der Lothstraße, einem besonderen Wohngebiet, leiden beispielsweise seit vielen Monaten unter der entstandenen Lärmbelästigung aufgrund einer unzureichenden Anlieferzone und fehlender Aufenthaltsräume sowie den damit zusammenhängenden enormen Verkehrsproblemen. Der ÖPNV steht regelmäßig im Stau und sogar Rettungsdienste werden in ihrer Arbeit behindert. Zudem werden Fußgänger*innen im Umfeld des Lagers durch „Rider“ auf dem Gehweg gefährdet, da jene auf der Straße kaum Platz finden.

Dadurch, dass eine erforderliche Nutzungsänderung erst Monate nach dem Beginn des Lagerbetriebs eingereicht wurde, verzögert sich die aus unserer Sicht notwendige Schließung des Lagers enorm. Daher muss in Zukunft eine Nutzungsänderung unbedingt vor der Öffnung solch eines Betriebs genehmigt werden.

Die SPD steht für eine Stadtpolitik, die sich an ihren Bewohner*innen orientiert und nicht an ihrem Gewerbe. Daher fordern wir die Stadtratsfraktion auf, sich für eine Änderung der bisherigen Praxis einzusetzen, Regeln einzuführen und eine frühzeitige Prüfung neuer Verteilzentren zu garantieren. Zudem muss es im Interesse der SPD liegen, die Arbeitgeber*innen dazu aufzufordern ihrer Fürsorgepflicht ihren Arbeitnehmer*innen gegenüber nachzukommen: Sei es durch bessere Sichtbarkeit im Verkehr oder rückenschonenderen Transport der Ware im Sinne des Gesundheitsschutzes.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
in geänderter Fassung angenommen 13/II/2022 / Z 30 / ÄA 1 30 Jusos München Ersatzlose Streichung Z. 30-31
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Die Stadt München erlässt Richtlinien für Lieferdienste für Lebensmittel und andere Supermarktwaren. Diese sollen die folgenden Punkte beinhalten:

Wie in Amsterdam soll eine solche Nutzung in einem Wohngebiet nur genehmigt werden, wenn die Filiale „keinen negativen Einfluss auf die Lebensqualität“ hat.

  • In Wohngebieten (inklusive besonderer Wohngebiete und aller anderer Derivate) ist ein genehmigter Antrag auf Betriebsgenehmigung Pflicht, bevor der Lieferdienst seine Aktivitäten startet.
  • Ein Verkehrskonzept inklusive Verkehrssicherheit, Nutzung des öffentlichen Raums, Umweltbelastung und Lieferzonen muss im Rahmen der Prüfung vorgelegt und neben der LBK vom zuständigen Bezirksausschuss angehört werden.
  • Bei der Belieferung der Verteilzentren / Lager müssen ähnlich strenge Vorgaben gelten wie bei Supermärkten. ÖPNV, der Fuß- und Radverkehr sowie Rettungsfahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Der/Die Antragsteller*in muss vorlegen mit welcher Häufigkeit und mit welcher Fahrzeuggröße das Lager beliefert wird.
  • Die Lieferzeiten müssen an das Ladenschlussgesetz für Supermärkte in Bayern angepasst werden. Eine Belieferung von Kund*innen nach 20 Uhr soll so nicht mehr möglich sein und die Ruhezeiten für die Anwohner*innen damit gesichert werden.

Daneben müssen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Fahrer*innen sichergestellt werden.

  • Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz müssen ständig nachweisbar sein:
    • Ausstattung der „Rider“ seitens des Lieferdienstes mit reflektierender Kleidung und Helmen zur besseren Sichtbarkeit im Verkehr bei allen Witterungsbedingungen
    • Rückenschonende Rucksäcke bzw. Fahrräder
    • Aufenthalts- und Pausenräume
    • Regelmäßige Untersuchungen durch Betriebsärzte
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: