4/I/2023 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ja klar, aber mit Reformen

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Wir bekennen uns klar und deutlich zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir verteidigen den ÖRR als wichtige Säule unserer medialen Landschaft gegen Angriffe. Gleichzeitig muss sich auch beim ÖRR etwas bewegen und es braucht Veränderung.

Aktuell erschüttern diverse Skandale – insbesondere auf der Führungsebene einzelner Landesrundfunkanstalten der ARD – die Öffentlichkeit. Berechtigterweise. Aus dem Fehlverhalten Einzelner an der Spitze aber nun Angriffe auf den ÖRR an sich zu starten ist brandgefährlich: Wer die aktuellen Skandale insbesondere beim rbb dazu ausnutzt, um am öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundpfeiler unserer demokratischen Medienlandschaft zu sägen, handelt fahrlässig, verfassungsfeindlich
und kurzsichtig.

Der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Demokratie: Indem er unabhängig von Quoten und Reichweite finanziert wird, kann er auch Inhalte recherchieren und produzieren, die bei privatwirtschaftlichen Medien – die als Unternehmen letztlich alle gewinnorientiert arbeiten müssen – nicht möglich sind.
Gerade derzeit, wo Nachrichten in einem andauernden und teilweise überwältigender Strom auf unseren digitalen Endgeräten eintreffen, übernimmt der ÖRR die Aufgabe, ausgewogen zu informieren und Einordnung und Hintergrund zu liefern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht stabil gegen Falschinformation und sichert so eine hochqualitative Versorgung mit Informationen.
Die Finanzierung durch die Gesellschaft, durch eine transparente Abgabe (Rundfunkbeitrag) – keine Steuer – unterscheidet den ÖRR fundamental von anderen Medienhäusern. Während andere Medienunternehmen ihre Themenwahl und -aufbereitung für das ökonomische Überleben an Zielgruppen und Vermarktbarkeit ausrichten müssen, ist der ÖRR grundsätzlich solide finanziert und kann dadurch auch Minderheitenthemen behandeln, die sonst untergehen würden. So ist es beispielsweise möglich, den Fokus auch auf kleine Zielgruppen zu legen oder marginalisierte Gruppen zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es eine Grundversorgung mit Information, Kulturangeboten und öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsformaten, die allen Menschen zugänglich gemacht werden, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Die Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist verfassungsrechtlich geschützt und staatsfern organisiert. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Länder) übernimmt die Aufgabe, unabhängig den Finanzbedarf festzulegen. Dies verhindert, dass der ÖRR zum Spielball politischer Interessen wird, die unter Androhung von Finanzkürzungen Einfluss auf das inhaltliche Angebot nehmen will.


Skandale im ÖRR – Aufarbeiten und Konsequenzen ziehen

Die aktuellen Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttern das Vertrauen in die Institution. Selbstverständlich verurteilen wir es – wie der überwiegende Teil der Mitarbeiter*innen des ÖRR selbst – wenn Einzelne sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern und das System ausnutzen.
Bei der Intendantin P. Schlesinger vom RBB hat sich gezeigt, dass korrupte Selbstbedienung mit Privilegien möglich war, weil es keine wirksame compliance-Bestimmung gab. Gleichzeitig hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung gezeigt, dass die Aufsichtsorgane grundsätzlich wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig.

Um derartige Skandale auch zukünftig zu vermeiden, braucht es eine bessere Ausstattung der Kontrollgremien (Rundfunkrat, Verwaltungsrat). Die ehrenamtlichen Mandatsträger*innen brauchen mehr Unterstützung bei der Kontrolle der hauptamtlichen Strukturen. Das Gehalt der Intendant*innen und des Managements generell sollte maximal das 20-fache des Lohns derjenigen Person im Haus betragen, die den geringsten Lohn bekommt. Für Reisekosten und Spesen-Abrechnungen gibt es klare Vorschriften. Die hausinternen Kontrollstrukturen sind konsequent anzuwenden, um Schlamperei und Missbrauch zu verhindern. Auch die Stärkung betrieblicher Mitbestimmung und Kontrollfunktionen ist eine Möglichkeitum solche und ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Gleichzeitig dürfen die Vorfälle nicht als Einzelfall abgetan werden, vielmehr müssen Strukturen beleuchtet und hinterfragt werden. Die starke hierarchische Organisation der Rundfunkanstalten und die große Macht der Intendanz müssen auf ihre Wirkung auf die jeweils handelnden Personen evaluiert werden.


Eigene Plattformen aufbauen

Für den ÖRR ist es eine schwierige Abwägung, wo die eigenen Inhalte verteilt werden sollen. Einerseits ist es nachvollziehbar gerade mit der fortschreitenden User*innenzahl sozialer Netzwerke, die Inhalte dort anzubieten, wo die Hörer*innen und Zuschauer*innen bereits sind. Andererseits bedeutet das, dass man sich den kapitalistischen Verwertungslogiken und der Profitmaximierung privat organisierter Plattformen mit enormer Marktmacht unterwirft. Die öffentlich finanzierten und hochqualitativen Angebote werden so kostenfrei den Betreibern der Plattformen zur
Verfügung gestellt, diese verdienen daran durch Werbeerlöse Geld in ihre eigene Tasche.
Das Ziel muss es daher sein, mittelfristig eigene Plattformen aufzubauen. Mit der Integration aller Inhalte der verschiedenen Landesrundfunkanstalten in die ARD-Mediathek ist damit ein erster Schritt getan. Auch die Verlinkung zwischen ARD- und ZDF- Mediathek ist ein wichtiger Schritt. Mit Produkten wie der ARD Audiothek wird berechtigterweise versucht, ein eigenes Angebot für Podcasts zu etablieren. Nur, wenn die Plattformen, über die die Inhalte ausgestrahlt werden in der Hand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen, können diese demokratisch organisiert werden. Nur dann können beispielsweise Empfehlungsalgorithmen entwickelt werden, die Filter-Bubbles und Echo-Kammern explizit entgegenwirken.
Plattformen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dabei so gestaltet werden, dass die verwendeten und entwickelten Technologien auch für andere zugänglich sind. Über offene Schnittstellen sollten auch andere Anbieter die Möglichkeit haben, Ergänzungsangebote zu öffentlich-rechtlichem Material darzustellen und zu verlinken – zu den Konditionen und Regeln, die der ÖRR vorgibt. Auch eine Verknüpfung zum Beispiel mit Wikipedia oder anderen offenen und demokratisch organisierten Institutionen des Internets ist zu berücksichtigen.
Um im Wettbewerb um Technologieentwicklung mit den privaten Konkurrenten – nicht nur Nachrichtenmedien sondern auch Netflix, Amazon und ähnliche, die sich enorm große
Technikteams leisten – mithalten zu können, sollten die Landesrundfunkanstalten sich verstärkt auf europäischer Ebene organisieren und gemeinsame Projekte zum Beispiel im Rahmen der EBU (European Broadcasting Union) organisieren.


Vielfältige Angebote erhalten – junge Angebote stärken

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot –Grundversorgung an Nachrichten, Informationen, Unterhaltung, Kulturangebote, Sportübertragungen von nationalem Interesse, u.v.m. – aus. Durch gestiegene Kosten – einerseits der Inflation aber auch gestiegener Personalkosten, Verbreitungskosten und Lizenzkosten – und einen enormen Spardruck in den einzelnen Sendern ist dieses vielfältige Angebot in Gefahr. Neben der bedarfsgerechten – d.h. die Finanzierung orientiert sich am Auftrag – Ausfinanzierung, um die vielfältigen Angebote zu erhalten, ist es aber auch wichtig, verschiedene Angebote immer wieder einer Prüfung zu unterziehen und insbesondere auch neue junge Formate zu schaffen.
Für die Evaluation der Angebote müssen unterschiedliche Kriterien herangezogen werden: Wir fordern eine Priorisierung von journalistischen und gut recherchierten Inhalten über Reichweite starken Inhalten. Diese journalistischen Inhalte sind insbesondere Angebote die nicht in diesem Umfang von privaten (Fernseh-)Medien angeboten werden.
Die Entscheidung für oder gegen einzelne Inhalte ist immer kontrovers und wird nicht konsensual zu lösen sein. So gibt es zum Beispiel umfangreiche Debatten zur Übertragung von Sportevents mit hohen Lizenzkosten für die Sender. Einerseits sind diese Sportveranstaltungen von großem öffentlichem Interesse und sollten somit Teil der Grundversorgung sein, andererseits lässt sich gerade Sportübertragung aufgrund der hohen Nachfrage auch solide privatwirtschaftlich organisieren (dies bedeutet nicht unbedingt, dass die Konsument*innen die Inhalte nur gegen Gebühr empfangen können, auch Werbefinanzierung ist denkbar) und die hohen Lizenzkosten könnten beim ÖRR eingespart und anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig leisten die Sportübertragungen – insbesondere regionalisierte Produktionen wie z.B. 3. Liga – einen wichtigen Beitrag zum Gesamtangebot. Sie stärken die Wahrnehmbarkeit des ÖRR und werden anspruchsvoll journalistisch begleitet. Konflikte diese Art machen deutlich, dass Programmentscheidungen nie isoliert nur auf ein Angebot hin getroffen werden können: Vielmehr ist es notwendig, ein insgesamt ausgewogenes Programm zu schaffen, dass verschiedene Interessen und Konsumverhalten berücksichtigt und demgemäß beliefert.
Grundsätzlich gilt die Rundfunkfreiheit, die in sich verfassungsrechtlichen Rang hat. Die Entscheidung, welche Angebote und Formate der ÖRR ausstrahlt, werden daher von der Geschäftsleitung des Rundfunks – in einigen Fällen mit dem Rundfunkrat – getroffen. Für so weitreichende Entscheidungen, wie die Programmaufteilung sollte die Beratung durch Gremien wie den Rundfunkrat oder neu zu schaffenden parlamentarischen Gremien eine Rolle spielen (siehe Demokratisierung) ausgebaut werden, um auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen.
Mit „funk“ – dem Programm von ZDF und ARD für Jugendliche – wurde ein richtiger Schritt in die Richtung gegangen, junge Angebote zu stärken. Jugendliche von heute sind die ÖRR-Klientel von morgen. Unabhängig davon, dass es notwendig ist, mit qualitativ hochwertigen Angeboten zu überzeugen und Hörer*innen und Zuschauer*innen an den ÖRR zu binden, sind gerade junge Menschen im demokratischen Sinne zu bilden, weshalb die Vermittlung der Funktionsweisen und Aktivitäten in unserer Demokratie und Gesellschaft ein wichtiger Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.
Auch bei funk ist zu kritisieren, dass die Angebote insbesondere auf die bestehenden privaten Medienplattformen ausgespielt werden und keine Bestrebungen unternommen werden, eigene ÖR-Plattformen spezifisch für die Zielgruppe aufzubauen. Neben der Stärkung des Angebots für junge Menschen fordern wir eine Ausweitung der Befreiung von Rundfunkbeitrag auf alle Studierenden, Auszubildenden und Schüler*innen, die nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 27 Jahre alt sind.

Eigene Inhalte unter offenen Lizenzen anbieten
Alle Produktionen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden bereits von der Öffentlichkeit bezahlt. Sie sollten der Öffentlichkeit somit auch unbefristet und unter offenen Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Dabei sind Lizenzen zu verwenden, die eine nicht-kommerzielle Verwendung zum Beispiel für Bildungszwecke erlauben. So werden schon jetzt probeweise Inhalte von Terra X in der Wikipedia verlinkt, um spezifische Artikel zu ergänzen. Derartige Wiederverwendungen von öffentlich finanzierten Inhalten müssen nicht nur ausgebaut, sondern Standard werden.
Dem entgegen steht die Vergabe von Aufträgen an externe Produktionsfirmen, die ihre Leistungen mit zeitlich begrenzten Lizenzen verkaufen. Unbegrenzte Lizenzen bringen dabei erhebliche Mehrkosten mit. Bei der Produktion von Inhalten ist daher abzuwägen, inwiefern Produktionsfirmen in den ÖRR integriert sind, um dem Problem entgegenzuwirken. Dabei ist eine gewisse Eigenständigkeit der Produktionsfirmen zum Erhalt der Kreativität und künstlerischen Freiheit notwendig. Das Anbieten eigener Inhalte mit offenen Lizenzen muss aber grundsätzlich für alle Eigenproduktionen gelten. Um eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Inhalten zu ermöglichen, muss zusätzlich der „Löschzwang“ vollständig aus dem Medienstaatsvertrag gestrichen werden. Gerade junge Menschen haben in der heutigen Zeit oft keinen herkömmlichen Fernsehanschluss mehr, sondern schauen Fernsehen ausschließlich über Streaming-Dienste. Einschränkungen, öffentlich-rechtliche Inhalte ebenfalls über diesen Weg zugänglich zu machen, sind daher nicht mehr zeitgemäß und schließen Teile der jungen Generation von den Angeboten des ÖRR aus.

Demokratisierung des ÖRR
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet großes Potential im Sinne der Demokratisierung aller Lebensbereiche. Während die Sender schon heute versuchen, gerade neue Angebote gemeinsam mit der Zielgruppe zu entwickeln, ist es notwendig, diese Beteiligung deutlich auszuweiten.
Das gilt einerseits für die bereits existierenden Strukturen wie Fernseh- bzw. Rundfunk- und Verwaltungsräte. Insbesondere die Besetzung der Rundfunkräte muss neu definiert werden. So fehlt z.B. im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks die Repräsentation der LGBTIQ-Community, nur mit einem Mandat sind Menschen mit Migrationshintergrund repräsentiert junge Menschen werden lediglich durch den bayerischen Jugendring mit einer Stimme vertreten. Hier ist eine Reform der Besetzungsverfahren und der Zusammensetzung notwendig, um die gesellschaftliche
Realität abzubilden.

Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, neue Formate zur Demokratisierung zu entwickeln wie beispielsweise ein zufällig gelostes parlamentarisches Parlament von Zuschauer*innen, um verbindliche Beteiligung bei Entscheidungen über Ausrichtung, Programm, etc. herzustellen.

Internationale Zusammenarbeit des ÖRR
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind innerhalb Europas stark verbreitet und gleichzeitig unterschiedlich ausgeprägt. Im Sinne einer europäischen Zivilgesellschaft ist es wünschenswert, verstärkt Angebote auch international – mit Übersetzung – anzubieten, um die internationale Pluralität zu erhöhen und insbesondere bei internationalen Angelegenheiten verschiedene Perspektiven besser zu verstehen. ARTE als deutsch-französische Kooperation ist dabei ein gutes Beispiel für gelingende transnationale Zusammenarbeit.
Dies ist umso mehr notwendig, als es kaum mehr politische Themen gibt, die innerhalb der Grenzen von Nationalstaaten bearbeitet werden können. Die Klimakrise, Pandemien, Energiekrisen und Erschütterungen der globalen Weltordnung und territorialer Integrität: Europäische Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Dazu kann eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten der verschiedenen Länder einen Beitrag leisten. Das kann auch zu einer Stärkung anderer unter Druck geratener Einrichtungen (z.B. BBC) führen, wenn zusätzlicher Wert durch Kollaboration geschaffen werden kann.


Arbeitsbedingungen im ÖRR

Die Arbeitsbedingungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten variieren sehr stark. Insbesondere ältere Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit profitieren von teils komfortablen Arbeitsverträgen, in denen beispielsweise hohe Betriebsrentenansprüche als Ergebnis von Tarifverhandlungen enthalten sind. Aufgrund der steigenden Kosten im ÖRR generell hat dies eine Auswirkung auf jüngere Angestellte, die mit wesentlich schlechteren Verträgen neu eingestellt werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeiter*innen. Aufgrund von
Spardrucks werden mehr und mehr Aufgaben extern vergeben, dies darf aus unserer Sicht nur unter Einhaltung tarifvertraglicher Bindung geschehen.

Wir wollen, dass alle Mitarbeiter*innen in allen Bereichen (Programm, Verwaltung, Produktion, Technik, etc.) sowohl bei den Landesrundfunkanstalten als auch für zentrale Tätigkeiten bei der ARD oder beim ZDF sowie beim Deutschlandfunk gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung erhalten. Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeiter*innen (alt und jung // fest und frei) müssen reduziert und langfristig überwunden werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
nicht behandelt 4/I/2023 / Z 16 / ÄA 1 16 OV Bogenhausen-Oberföhring Zeile 16 – 20 streichen
angenommen 4/I/2023 / Z 53 / ÄA 2 53 OV Bogenhausen-Oberföhring Zeile 53 einfügen: Bei der Intendantin P. Schlesinger vom RBB hat sich gezeigt, dass korrupte Selbstbedienung mit Priviliegien möglich war, weil es keine wirksame complianceBestimmung gab. Gleichzeitig hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung gezeigt, dass die Aufsichtsorgane grundsätzlich wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig
nicht behandelt 4/I/2023 / Z 63 / ÄA 3 63 OV Bogenhausen-Oberföhring Zeile 63 (nach "Lohn bekommt“) anstatt "Für Dienstwägen…“ Für Reisekosten und Spesen-Abrechnungen gibt es klare Vorschriften. Die hausinternen Kontrollstrukturen sind konsequent anzuwenden, um Schlamperei und Missbrauch zu verhindern.
nicht behandelt 4/I/2023 / Z 76 / ÄA 4 76 OV Bogenhausen-Oberföhring Zeile 76: Ersetze „verteilt“ durch „gesendet“
nicht behandelt 4/I/2023 / Z 149 / ÄA 5 149 OV Bogenhausen-Oberföhring Zeile 149 -151 Vielmehr ist es notwendig, ein insgesamt ausgewogenes Programm zu schaffen, dass verschiedene Interessen und Konsumverhalten berücksichtigt und demgemäß beliefert.
nicht behandelt 4/I/2023 / Z 162 / ÄA 6 162 OV Bogenhausen-Oberföhring Zeile 162-170 Der Ausdruck/das Wort „funk“ ist mir unbekannt und in diesem Kontext unverständlich. Ich bitte hier um ein Wort, eine Formulierung die Klarheit schafft.
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Wir bekennen uns klar und deutlich zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir verteidigen den ÖRR als wichtige Säule unserer medialen Landschaft gegen Angriffe. Gleichzeitig muss sich auch beim ÖRR etwas bewegen und es braucht Veränderung.

Aktuell erschüttern diverse Skandale – insbesondere auf der Führungsebene einzelner Landesrundfunkanstalten der ARD – die Öffentlichkeit. Berechtigterweise. Aus dem Fehlverhalten Einzelner an der Spitze aber nun Angriffe auf den ÖRR an sich zu starten ist brandgefährlich: Wer die aktuellen Skandale insbesondere beim rbb dazu ausnutzt, um am öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundpfeiler unserer demokratischen Medienlandschaft zu sägen, handelt fahrlässig, verfassungsfeindlich
und kurzsichtig.

Der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Demokratie: Indem er unabhängig von Quoten und Reichweite finanziert wird, kann er auch Inhalte recherchieren und produzieren, die bei privatwirtschaftlichen Medien – die als Unternehmen letztlich alle gewinnorientiert arbeiten müssen – nicht möglich sind.
Gerade derzeit, wo Nachrichten in einem andauernden und teilweise überwältigender Strom auf unseren digitalen Endgeräten eintreffen, übernimmt der ÖRR die Aufgabe, ausgewogen zu informieren und Einordnung und Hintergrund zu liefern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht stabil gegen Falschinformation und sichert so eine hochqualitative Versorgung mit Informationen.
Die Finanzierung durch die Gesellschaft, durch eine transparente Abgabe (Rundfunkbeitrag) – keine Steuer – unterscheidet den ÖRR fundamental von anderen Medienhäusern. Während andere Medienunternehmen ihre Themenwahl und -aufbereitung für das ökonomische Überleben an Zielgruppen und Vermarktbarkeit ausrichten müssen, ist der ÖRR grundsätzlich solide finanziert und kann dadurch auch Minderheitenthemen behandeln, die sonst untergehen würden. So ist es beispielsweise möglich, den Fokus auch auf kleine Zielgruppen zu legen oder marginalisierte Gruppen zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es eine Grundversorgung mit Information, Kulturangeboten und öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsformaten, die allen Menschen zugänglich gemacht werden, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Die Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist verfassungsrechtlich geschützt und staatsfern organisiert. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der Länder) übernimmt die Aufgabe, unabhängig den Finanzbedarf festzulegen. Dies verhindert, dass der ÖRR zum Spielball politischer Interessen wird, die unter Androhung von Finanzkürzungen Einfluss auf das inhaltliche Angebot nehmen will.


Skandale im ÖRR – Aufarbeiten und Konsequenzen ziehen

Die aktuellen Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttern das Vertrauen in die Institution. Selbstverständlich verurteilen wir es – wie der überwiegende Teil der Mitarbeiter*innen des ÖRR selbst – wenn Einzelne sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern und das System ausnutzen.
Bei der Intendantin P. Schlesinger vom RBB hat sich gezeigt, dass korrupte Selbstbedienung mit Privilegien möglich war, weil es keine wirksame compliance-Bestimmung gab. Gleichzeitig hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung gezeigt, dass die Aufsichtsorgane grundsätzlich wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig.

Um derartige Skandale auch zukünftig zu vermeiden, braucht es eine bessere Ausstattung der Kontrollgremien (Rundfunkrat, Verwaltungsrat). Die ehrenamtlichen Mandatsträger*innen brauchen mehr Unterstützung bei der Kontrolle der hauptamtlichen Strukturen. Das Gehalt der Intendant*innen und des Managements generell sollte maximal das 20-fache des Lohns derjenigen Person im Haus betragen, die den geringsten Lohn bekommt. Für Reisekosten und Spesen-Abrechnungen gibt es klare Vorschriften. Die hausinternen Kontrollstrukturen sind konsequent anzuwenden, um Schlamperei und Missbrauch zu verhindern. Auch die Stärkung betrieblicher Mitbestimmung und Kontrollfunktionen ist eine Möglichkeitum solche und ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Gleichzeitig dürfen die Vorfälle nicht als Einzelfall abgetan werden, vielmehr müssen Strukturen beleuchtet und hinterfragt werden. Die starke hierarchische Organisation der Rundfunkanstalten und die große Macht der Intendanz müssen auf ihre Wirkung auf die jeweils handelnden Personen evaluiert werden.


Eigene Plattformen aufbauen

Für den ÖRR ist es eine schwierige Abwägung, wo die eigenen Inhalte verteilt werden sollen. Einerseits ist es nachvollziehbar gerade mit der fortschreitenden User*innenzahl sozialer Netzwerke, die Inhalte dort anzubieten, wo die Hörer*innen und Zuschauer*innen bereits sind. Andererseits bedeutet das, dass man sich den kapitalistischen Verwertungslogiken und der Profitmaximierung privat organisierter Plattformen mit enormer Marktmacht unterwirft. Die öffentlich finanzierten und hochqualitativen Angebote werden so kostenfrei den Betreibern der Plattformen zur
Verfügung gestellt, diese verdienen daran durch Werbeerlöse Geld in ihre eigene Tasche.
Das Ziel muss es daher sein, mittelfristig eigene Plattformen aufzubauen. Mit der Integration aller Inhalte der verschiedenen Landesrundfunkanstalten in die ARD-Mediathek ist damit ein erster Schritt getan. Auch die Verlinkung zwischen ARD- und ZDF- Mediathek ist ein wichtiger Schritt. Mit Produkten wie der ARD Audiothek wird berechtigterweise versucht, ein eigenes Angebot für Podcasts zu etablieren. Nur, wenn die Plattformen, über die die Inhalte ausgestrahlt werden in der Hand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen, können diese demokratisch organisiert werden. Nur dann können beispielsweise Empfehlungsalgorithmen entwickelt werden, die Filter-Bubbles und Echo-Kammern explizit entgegenwirken.
Plattformen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen dabei so gestaltet werden, dass die verwendeten und entwickelten Technologien auch für andere zugänglich sind. Über offene Schnittstellen sollten auch andere Anbieter die Möglichkeit haben, Ergänzungsangebote zu öffentlich-rechtlichem Material darzustellen und zu verlinken – zu den Konditionen und Regeln, die der ÖRR vorgibt. Auch eine Verknüpfung zum Beispiel mit Wikipedia oder anderen offenen und demokratisch organisierten Institutionen des Internets ist zu berücksichtigen.
Um im Wettbewerb um Technologieentwicklung mit den privaten Konkurrenten – nicht nur Nachrichtenmedien sondern auch Netflix, Amazon und ähnliche, die sich enorm große
Technikteams leisten – mithalten zu können, sollten die Landesrundfunkanstalten sich verstärkt auf europäischer Ebene organisieren und gemeinsame Projekte zum Beispiel im Rahmen der EBU (European Broadcasting Union) organisieren.


Vielfältige Angebote erhalten – junge Angebote stärken

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot –Grundversorgung an Nachrichten, Informationen, Unterhaltung, Kulturangebote, Sportübertragungen von nationalem Interesse, u.v.m. – aus. Durch gestiegene Kosten – einerseits der Inflation aber auch gestiegener Personalkosten, Verbreitungskosten und Lizenzkosten – und einen enormen Spardruck in den einzelnen Sendern ist dieses vielfältige Angebot in Gefahr. Neben der bedarfsgerechten – d.h. die Finanzierung orientiert sich am Auftrag – Ausfinanzierung, um die vielfältigen Angebote zu erhalten, ist es aber auch wichtig, verschiedene Angebote immer wieder einer Prüfung zu unterziehen und insbesondere auch neue junge Formate zu schaffen.
Für die Evaluation der Angebote müssen unterschiedliche Kriterien herangezogen werden: Wir fordern eine Priorisierung von journalistischen und gut recherchierten Inhalten über Reichweite starken Inhalten. Diese journalistischen Inhalte sind insbesondere Angebote die nicht in diesem Umfang von privaten (Fernseh-)Medien angeboten werden.
Die Entscheidung für oder gegen einzelne Inhalte ist immer kontrovers und wird nicht konsensual zu lösen sein. So gibt es zum Beispiel umfangreiche Debatten zur Übertragung von Sportevents mit hohen Lizenzkosten für die Sender. Einerseits sind diese Sportveranstaltungen von großem öffentlichem Interesse und sollten somit Teil der Grundversorgung sein, andererseits lässt sich gerade Sportübertragung aufgrund der hohen Nachfrage auch solide privatwirtschaftlich organisieren (dies bedeutet nicht unbedingt, dass die Konsument*innen die Inhalte nur gegen Gebühr empfangen können, auch Werbefinanzierung ist denkbar) und die hohen Lizenzkosten könnten beim ÖRR eingespart und anderweitig verwendet werden. Gleichzeitig leisten die Sportübertragungen – insbesondere regionalisierte Produktionen wie z.B. 3. Liga – einen wichtigen Beitrag zum Gesamtangebot. Sie stärken die Wahrnehmbarkeit des ÖRR und werden anspruchsvoll journalistisch begleitet. Konflikte diese Art machen deutlich, dass Programmentscheidungen nie isoliert nur auf ein Angebot hin getroffen werden können: Vielmehr ist es notwendig, ein insgesamt ausgewogenes Programm zu schaffen, dass verschiedene Interessen und Konsumverhalten berücksichtigt und demgemäß beliefert.
Grundsätzlich gilt die Rundfunkfreiheit, die in sich verfassungsrechtlichen Rang hat. Die Entscheidung, welche Angebote und Formate der ÖRR ausstrahlt, werden daher von der Geschäftsleitung des Rundfunks – in einigen Fällen mit dem Rundfunkrat – getroffen. Für so weitreichende Entscheidungen, wie die Programmaufteilung sollte die Beratung durch Gremien wie den Rundfunkrat oder neu zu schaffenden parlamentarischen Gremien eine Rolle spielen (siehe Demokratisierung) ausgebaut werden, um auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen.
Mit „funk“ – dem Programm von ZDF und ARD für Jugendliche – wurde ein richtiger Schritt in die Richtung gegangen, junge Angebote zu stärken. Jugendliche von heute sind die ÖRR-Klientel von morgen. Unabhängig davon, dass es notwendig ist, mit qualitativ hochwertigen Angeboten zu überzeugen und Hörer*innen und Zuschauer*innen an den ÖRR zu binden, sind gerade junge Menschen im demokratischen Sinne zu bilden, weshalb die Vermittlung der Funktionsweisen und Aktivitäten in unserer Demokratie und Gesellschaft ein wichtiger Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.
Auch bei funk ist zu kritisieren, dass die Angebote insbesondere auf die bestehenden privaten Medienplattformen ausgespielt werden und keine Bestrebungen unternommen werden, eigene ÖR-Plattformen spezifisch für die Zielgruppe aufzubauen. Neben der Stärkung des Angebots für junge Menschen fordern wir eine Ausweitung der Befreiung von Rundfunkbeitrag auf alle Studierenden, Auszubildenden und Schüler*innen, die nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 27 Jahre alt sind.

Eigene Inhalte unter offenen Lizenzen anbieten
Alle Produktionen und Produkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden bereits von der Öffentlichkeit bezahlt. Sie sollten der Öffentlichkeit somit auch unbefristet und unter offenen Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Dabei sind Lizenzen zu verwenden, die eine nicht-kommerzielle Verwendung zum Beispiel für Bildungszwecke erlauben. So werden schon jetzt probeweise Inhalte von Terra X in der Wikipedia verlinkt, um spezifische Artikel zu ergänzen. Derartige Wiederverwendungen von öffentlich finanzierten Inhalten müssen nicht nur ausgebaut, sondern Standard werden.
Dem entgegen steht die Vergabe von Aufträgen an externe Produktionsfirmen, die ihre Leistungen mit zeitlich begrenzten Lizenzen verkaufen. Unbegrenzte Lizenzen bringen dabei erhebliche Mehrkosten mit. Bei der Produktion von Inhalten ist daher abzuwägen, inwiefern Produktionsfirmen in den ÖRR integriert sind, um dem Problem entgegenzuwirken. Dabei ist eine gewisse Eigenständigkeit der Produktionsfirmen zum Erhalt der Kreativität und künstlerischen Freiheit notwendig. Das Anbieten eigener Inhalte mit offenen Lizenzen muss aber grundsätzlich für alle Eigenproduktionen gelten. Um eine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Inhalten zu ermöglichen, muss zusätzlich der „Löschzwang“ vollständig aus dem Medienstaatsvertrag gestrichen werden. Gerade junge Menschen haben in der heutigen Zeit oft keinen herkömmlichen Fernsehanschluss mehr, sondern schauen Fernsehen ausschließlich über Streaming-Dienste. Einschränkungen, öffentlich-rechtliche Inhalte ebenfalls über diesen Weg zugänglich zu machen, sind daher nicht mehr zeitgemäß und schließen Teile der jungen Generation von den Angeboten des ÖRR aus.

Demokratisierung des ÖRR
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet großes Potential im Sinne der Demokratisierung aller Lebensbereiche. Während die Sender schon heute versuchen, gerade neue Angebote gemeinsam mit der Zielgruppe zu entwickeln, ist es notwendig, diese Beteiligung deutlich auszuweiten.
Das gilt einerseits für die bereits existierenden Strukturen wie Fernseh- bzw. Rundfunk- und Verwaltungsräte. Insbesondere die Besetzung der Rundfunkräte muss neu definiert werden. So fehlt z.B. im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks die Repräsentation der LGBTIQ-Community, nur mit einem Mandat sind Menschen mit Migrationshintergrund repräsentiert junge Menschen werden lediglich durch den bayerischen Jugendring mit einer Stimme vertreten. Hier ist eine Reform der Besetzungsverfahren und der Zusammensetzung notwendig, um die gesellschaftliche
Realität abzubilden.

Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, neue Formate zur Demokratisierung zu entwickeln wie beispielsweise ein zufällig gelostes parlamentarisches Parlament von Zuschauer*innen, um verbindliche Beteiligung bei Entscheidungen über Ausrichtung, Programm, etc. herzustellen.

Internationale Zusammenarbeit des ÖRR
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind innerhalb Europas stark verbreitet und gleichzeitig unterschiedlich ausgeprägt. Im Sinne einer europäischen Zivilgesellschaft ist es wünschenswert, verstärkt Angebote auch international – mit Übersetzung – anzubieten, um die internationale Pluralität zu erhöhen und insbesondere bei internationalen Angelegenheiten verschiedene Perspektiven besser zu verstehen. ARTE als deutsch-französische Kooperation ist dabei ein gutes Beispiel für gelingende transnationale Zusammenarbeit.
Dies ist umso mehr notwendig, als es kaum mehr politische Themen gibt, die innerhalb der Grenzen von Nationalstaaten bearbeitet werden können. Die Klimakrise, Pandemien, Energiekrisen und Erschütterungen der globalen Weltordnung und territorialer Integrität: Europäische Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Dazu kann eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten der verschiedenen Länder einen Beitrag leisten. Das kann auch zu einer Stärkung anderer unter Druck geratener Einrichtungen (z.B. BBC) führen, wenn zusätzlicher Wert durch Kollaboration geschaffen werden kann.


Arbeitsbedingungen im ÖRR

Die Arbeitsbedingungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten variieren sehr stark. Insbesondere ältere Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit profitieren von teils komfortablen Arbeitsverträgen, in denen beispielsweise hohe Betriebsrentenansprüche als Ergebnis von Tarifverhandlungen enthalten sind. Aufgrund der steigenden Kosten im ÖRR generell hat dies eine Auswirkung auf jüngere Angestellte, die mit wesentlich schlechteren Verträgen neu eingestellt werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen festen und freien Mitarbeiter*innen. Aufgrund von
Spardrucks werden mehr und mehr Aufgaben extern vergeben, dies darf aus unserer Sicht nur unter Einhaltung tarifvertraglicher Bindung geschehen.

Wir wollen, dass alle Mitarbeiter*innen in allen Bereichen (Programm, Verwaltung, Produktion, Technik, etc.) sowohl bei den Landesrundfunkanstalten als auch für zentrale Tätigkeiten bei der ARD oder beim ZDF sowie beim Deutschlandfunk gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung erhalten. Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeiter*innen (alt und jung // fest und frei) müssen reduziert und langfristig überwunden werden.

Beschluss-PDF: