100/II/2019 Maßnahmen zum Klimaschutz

Status:
angenommen

Die Eckpunkte zum Klimaschutz gemäß des Beschlusses der Bundesregierung vom 20.09.2019 enthalten gegenüber ihrer bisherigen Politik in diesem Bereich eine Reihe von positiven Ansätzen. So zum Beispiel die beabsichtigte Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Photovoltaik. Im Hinblick auf die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele von 2015 reichen die Inhalte dieses Beschlusses jedoch bei weitem nicht aus, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder in der Bundesregierung auf, alles daran zu setzen, dass

– die Beschränkung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Areale direkt an Autobahn- und Eisenbahntrassen aufgehoben und der großflächige Ausbau ermöglicht wird.

– die durch § 249 Abs. 3 BauGB geschaffene Kompetenz der Länder, die Privilegierung von Windenergievorhaben im Außenbereich von der Einhaltung gewisser Abstandsflächen abhängig zu machen, aufzuheben (Stichwort 10H)

– die CO2-Bepreisung von 10 – 35 €/t CO2 (2021 – 2025) um jeweils 30 €/t auf 40 – 65 €/t CO2 angehoben wird und zugleich ein nationaler Mindestpreis im europäischen Emissionshandel in gleicher Höhe eingeführt wird. Sämtliche Einnahmen werden über eine Klimaprämie an die Bevölkerung zurückgegeben.

– auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h eingeführt wird und durch das Strukturförderungsgesetz nicht der Ausbau von Straßen, sondern allein Schienen gefördert wird

Begründung:

Die derzeitige Debatte macht vor allen Dingen deutlich, dass über das Thema nicht mehr nur diskutiert werden darf, sondern etwas getan werden muss. Die vier im Antrag genannten Beispiele sind kurzfristig umsetzbar und der dynamische Ausbau von Erneuerbaren Energien ist die wichtigste und wirkungsvollste Möglichkeit die Verwendung von fossilen Brennstoffen bei der Stromerzeugung durch CO2-freie Erzeugung zu ersetzen.

Die bundesrechtliche Grundentscheidung, den Privilegierungstatbestand im Außenbereich für Windenergieanlagen beizubehalten, wurde durch landesrechtliche Abstandsregelungen in Bayern faktisch ausgehebelt. Dies hat dazu geführt, dass in Bayern der Windkraftausbau praktisch zum Erliegen gekommen ist. Diese Fehlentwicklung muss durch den Bundesgesetzgeber korrigiert werden.

Eine CO2 Bepreisung von 10 €/t führt nach wissenschaftlicher Erkenntnis zu keiner Minderung der CO2-Emissionen. Die Anhebung auf 40 €/t könnte dies bereits zum Teil bewirken. Die Klimaprämie macht die Maßnahme sozial gerecht.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h ist ein einfacher Beitrag zur Verminderung des Spritverbrauchs und damit des Ausstoßes von CO2.

Text des Beschlusses:

Die Eckpunkte zum Klimaschutz gemäß des Beschlusses der Bundesregierung vom 20.09.2019 enthalten gegenüber ihrer bisherigen Politik in diesem Bereich eine Reihe von positiven Ansätzen. So zum Beispiel die beabsichtigte Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Photovoltaik. Im Hinblick auf die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele von 2015 reichen die Inhalte dieses Beschlusses jedoch bei weitem nicht aus, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder in der Bundesregierung auf, alles daran zu setzen, dass

– die Beschränkung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Areale direkt an Autobahn- und Eisenbahntrassen aufgehoben und der großflächige Ausbau ermöglicht wird.

– die durch § 249 Abs. 3 BauGB geschaffene Kompetenz der Länder, die Privilegierung von Windenergievorhaben im Außenbereich von der Einhaltung gewisser Abstandsflächen abhängig zu machen, aufzuheben (Stichwort 10H)

– die CO2-Bepreisung von 10 – 35 €/t CO2 (2021 – 2025) um jeweils 30 €/t auf 40 – 65 €/t CO2 angehoben wird und zugleich ein nationaler Mindestpreis im europäischen Emissionshandel in gleicher Höhe eingeführt wird. Sämtliche Einnahmen werden über eine Klimaprämie an die Bevölkerung zurückgegeben.

– auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h eingeführt wird und durch das Strukturförderungsgesetz nicht der Ausbau von Straßen, sondern allein Schienen gefördert wird

Beschluss-PDF: