12/III/2022 Kein Kaltspülen auf Volksfesten und in den Biergärten in München

Status:
Überweisung

Ab 2023 ist das Spülen von Gläsern (Bierkrügen etc.) auf Volksfesten und in Biergärten der Landeshauptstadt München nicht mehr per Kaltspülung möglich. Eine entsprechende Verordnung wird von der Landeshauptstadt München für alle Volksfeste (Oktoberfest, Frühlingsfest, Dulten) sowie für die Biergärten erlassen. Die DIN-Norm 10511 wird Vorschrift.

Begründung:

Trotz Corona-Krise wurde im Jahr 2022 auf Volksfesten und in Biergärten weiterhin das Kaltspülen von Gläsern vorgenommen. Es ist nun höchste Zeit, sich an die DIN-Norm 10511 zu halten. Sie sieht eine Spülzeit von zwei Minuten und 65 Grad vor, um alle Bakterien und Viren abzutöten, wie der Branchenverband Dehoga hinweist. Auch die Wissenschaft liefert klare Begründungen, nicht mehr das Kaltspülen zu nutzen. In der Gastronomie in München ist dieses aus hygienischen Gründen seit langem untersagt, hier muss mit mindestens 65 Grad gespült werden.
Mittlerweile gibt es auch entsprechende Hochleistungsspülgeräte, die auch die schnelle Abkühlung von Biergläsern ermöglichen und die für die Gastronomie längst bezahlbar sind.
Die Gesundheit der Besucher*innen von Volksfesten und Biergärten muss klar im Vordergrund stehen. Auch wenn durch Heißspülen, z. B. auf dem Oktoberfest, nicht alle Infektionen wie die „Wiesn-Grippe“ oder Corona verhindert werden können, wird dies klar das Risiko von Infektionen senken, was auch wissenschaftlich erwiesen ist.

Zeit, mit dem absoluten Unding des Kaltspülens in München aufzuhören!

Überweisungs-PDF: