Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden aufgefordert bei Sanierung bestehender Wohneinheiten in den Treppenaufgängen zu prüfen, ob es sinnvoll ist, beidseitige Handläufe anzubringen.
Begründung:
Für viele ältere und/oder behinderte Bewohner*innen ist es schwierig wegen der unterschiedlichen Stufenbreiten, die Treppe in beide Richtungen zu überwinden. Handläufe auf beiden Seiten geben zudem eine bessere Sicherheit, da man sich insbesondere bei schmalen Treppenhäusern an beiden Seiten festhalten kann. Die städtischen Wohnbaugesellschaften könnten daher für andere Bauträger eine Vorbildfunktion ausüben.
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