14/II/2019 Gründungen im Handwerk besser unterstützen: „Münchner Handwerks Darlehen“

Status:
angenommen

Die Stadt München prüft zusammen mit der Handwerkskammer einen Förderprogramm zur Unternehmensgründung.

Die Förderung „Münchner Handwerks Darlehen“ sieht wie folgt aus:

Es handelt sich um eine darlehensorientierte Förderung „Münchner Handwerks Darlehen“ und beinhaltet Investitionsdarlehen bis zu 25.000 €. Durch die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erfolgt ein teilweiser Darlehenserlass: Beim Nachweis unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse für Nichtfamilienangehörige, die mindestens ein Jahr bestehen und nach dem ortsüblichen Entgelt beziehungsweise Tarif entlohnt werden, oder eines entsprechenden Ausbildungsplatzes, ist ein Schuldenerlass von 3.500 Euro pro Arbeitsplatz beziehungsweise Ausbildungsplatz vorzusehen. Maximal werden die Schaffung von zwei Arbeits- und Ausbildungsplätzen bezuschusst. Damit beträgt die maximale Zuschusshöhe (= maximaler Darlehenserlass) 7.000 Euro.

Die Handwerkskammer ist in die Umsetzung des „Münchner Handwerks Darlehen“ miteinzubeziehen. Alle GründerInnen müssen sich vor der Gründung verpflichtend bei der Handwerkskammer beraten lassen

Es soll besonders das Gründungsverhalten von Frauen im Bereich Handwerk Berücksichtigung finden und gefördert werden.

Begründung:

Eine Förderung von Handwerk ist für den Wirtschaftsstandort München, auch in den nächsten Jahren, unerlässlich. Schon heute fehlen immer mehr Handwerker oder Handwerksbetriebe finden keinen Nachfolger mehr. Die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes erfordert sowohl die entsprechende Qualifikation der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, als auch zumeist hohe Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Unternehmens. Die Stadt wird hier eine monetäre Unterstützung leisten.

Text des Beschlusses:

Die Stadt München prüft zusammen mit der Handwerkskammer einen Förderprogramm zur Unternehmensgründung.

Die Förderung „Münchner Handwerks Darlehen“ sieht wie folgt aus:

Es handelt sich um eine darlehensorientierte Förderung „Münchner Handwerks Darlehen“ und beinhaltet Investitionsdarlehen bis zu 25.000 €. Durch die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erfolgt ein teilweiser Darlehenserlass: Beim Nachweis unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse für Nichtfamilienangehörige, die mindestens ein Jahr bestehen und nach dem ortsüblichen Entgelt beziehungsweise Tarif entlohnt werden, oder eines entsprechenden Ausbildungsplatzes, ist ein Schuldenerlass von 3.500 Euro pro Arbeitsplatz beziehungsweise Ausbildungsplatz vorzusehen. Maximal werden die Schaffung von zwei Arbeits- und Ausbildungsplätzen bezuschusst. Damit beträgt die maximale Zuschusshöhe (= maximaler Darlehenserlass) 7.000 Euro.

Die Handwerkskammer ist in die Umsetzung des „Münchner Handwerks Darlehen“ miteinzubeziehen. Alle GründerInnen müssen sich vor der Gründung verpflichtend bei der Handwerkskammer beraten lassen

Es soll besonders das Gründungsverhalten von Frauen im Bereich Handwerk Berücksichtigung finden und gefördert werden.

Beschluss-PDF: