12/III/2022 Gewerbeflächenmanagement in Neubauquartieren - Urbane Infrastruktur schaffen

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Bei Münchner Stadtentwicklungsprojekten wie z.B. Neufreimann ist eine externe Agentur/Organisation mit der Vermarktung und Belegung der gewerblichen EG-Flächen zu beauftragen.
Dabei sollten alle Bauherren/Investoren, auch Genossenschaften, Baugemeinschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, diese Flächen zu einem einheitlichen (günstigen) Mietzins an diese externe Gesellschaft zu vermieten.
Das Risiko der Gewerbeflächenvermarktung würde somit den Wohnungsvermietern abgenommen und die Belegung der Flächen könnte nach Bedarf und Marktsituation erfolgen, ohne behördliche Hürden und flexibel. Dabei können die Mieten an die Wirtschaftskraft des jeweiligen Mieters (Frequenzbringer und Identitätsbringer) angepasst werden und so die gewünschte lebendige, kleinteilige urbane Mischung geschaffen werden.

Begründung:

Wohnungsbauunternehmen scheuen das Risiko der Vermarktung von erdgeschossigen Gewerbeflächen, besonders in Quartieren, die erst nach und nach bezogen werden. Vermietung von Gewerbe zählt nicht zur Kernkompetenz dieser Unternehmen. Wiener Beispiele zeigen, dass es sinnvoll ist, dieses Segment auszulagern und so durch Querfinanzierung auch in Neubauquartieren von Anfang an eine differenzierte und belebende Infrastruktur zu etablieren.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen 12/III/2022 / Z / ÄA 1 Ersetze Z. 1-3 Bei großen Münchner Stadtentwicklungsprojekten wie z.B. Neufreimann ist im Einzelfall zu prüfen, eine gemeinwohlorientierte Agentur/Organisation mit der gemeinsamen Vermarktung und Belegung der gewerblichen EG Flächen zu beauftragen.
angenommen 12/III/2022 / Z / ÄA 2 Z. 7: “externe” streichen.
angenommen 12/III/2022 / Z / ÄA 3 Z. 9: Begründung hochziehen
Text des Beschlusses:

Gewerbeflächenmanagement in Neubauquartieren – Urbane Infrastruktur schaffen

Bei großen Münchner Stadtentwicklungsprojekten wie z.B. Neufreimann ist im Einzelfall zu prüfen, eine gemeinwohlorientierte Agentur/Organisation mit der gemeinsamen Vermarktung und Belegung der gewerblichen EG Flächen zu beauftragen.
Dabei sollten alle Bauherren/Investoren, auch Genossenschaften, Baugemeinschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, diese Flächen zu einem einheitlichen (günstigen) Mietzins an diese  Gesellschaft zu vermieten.
Das Risiko der Gewerbeflächenvermarktung würde somit den Wohnungsvermietern abgenommen und die Belegung der Flächen könnte nach Bedarf und Marktsituation erfolgen, ohne behördliche Hürden und flexibel. Dabei können die Mieten an die Wirtschaftskraft des jeweiligen Mieters (Frequenzbringer und Identitätsbringer) angepasst werden und so die gewünschte lebendige, kleinteilige urbane Mischung geschaffen werden.

Wohnungsbauunternehmen scheuen das Risiko der Vermarktung von erdgeschossigen Gewerbeflächen, besonders in Quartieren, die erst nach und nach bezogen werden. Vermietung von Gewerbe zählt nicht zur Kernkompetenz dieser Unternehmen. Wiener Beispiele zeigen, dass es sinnvoll ist, dieses Segment auszulagern und so durch Querfinanzierung auch in Neubauquartieren von Anfang an eine differenzierte und belebende Infrastruktur zu etablieren.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: