6/I/2024 Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern

Status:
angenommen

Der Migrationsdiskurs der letzten Zeit ist vor allem von einem Überbietungswettbewerb an Zugangs- und Zulassungshürden bestimmt. Das klassische Argument ist Auslastung und Überforderung der Kommunen. Zielführend in der Debatte wäre, wie Kommunen die Prozesse erleichtert werden können, damit kein unnötiger behördlicher und finanzieller Aufwand entsteht und so durch Entlastung sowie neue Kapazitäten geschaffen werden können. Einer dieser potentiellen Prozesse wäre die flächendeckende Einführung der eGesundheitskarte eGk. Seit Oktober 2015 existiert die Möglichkeit §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, dass die Bundesländer eine Gesundheitskarte für die Geflüchtete (in den ersten 18 Monaten) ausstellen. In Bayern ist es aktuell erst nach Ablauf einer 15 monatigen Wartefrist für Geflüchtete möglich, eine Gesundheitskarte zu erhalten. In den Kommunen und Bundesländern, in denen keine Gesundheitskarte zugelassen ist, müssen die Geflüchteten im Krankheitsfall immer einen Kostenübernahmeschein bei Bedarf vom Sozialamt holen. In diesem Fall müssen die Sozialbehörden prüfen und entscheiden, ob die Geflüchtete behandelt werden sollten oder nicht  Dies führt nicht nur dazu, dass die Sozialämter oft an die eigenen Grenzen kommen, sondern dass auch die Geflüchtete keine notwendige Behandlung bzw. ärztliche Beratung zeitnah erhalten. Die Abrechnung für Leistungsträger wird durch die Kostenübernahmescheine erschwert und unnötige Ressourcen gebunden. Durch eine eGK erhalten Asylsuchende einen verbesserten Zugang zu den Gesundheitsleistungen, dadurch müssen sie vorher nicht krank zum Sozialamt gehen, um einen Kostenübernahmeschein zu bekommen dies ist auch diskriminierungsärmer, da die eGK sie mit den gesetzlich Versicherten in der Praxis gleichstellt.

Aus diesen Gründen fordern wir: Den Abschluss der Rahmenverträge zwischen den Krankenkassen und aller Bundesländern sowie verbleibende Teile dieser, zur Einführung der eGK für Asylsuchende zum Zeitpunkt der Registrierung

Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Der Migrationsdiskurs der letzten Zeit ist vor allem von einem Überbietungswettbewerb an Zugangs- und Zulassungshürden bestimmt. Das klassische Argument ist Auslastung und Überforderung der Kommunen. Zielführend in der Debatte wäre, wie Kommunen die Prozesse erleichtert werden können, damit kein unnötiger behördlicher und finanzieller Aufwand entsteht und so durch Entlastung sowie neue Kapazitäten geschaffen werden können. Einer dieser potentiellen Prozesse wäre die flächendeckende Einführung der eGesundheitskarte eGk. Seit Oktober 2015 existiert die Möglichkeit §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, dass die Bundesländer eine Gesundheitskarte für die Geflüchtete (in den ersten 18 Monaten) ausstellen. In Bayern ist es aktuell erst nach Ablauf einer 15 monatigen Wartefrist für Geflüchtete möglich, eine Gesundheitskarte zu erhalten. In den Kommunen und Bundesländern, in denen keine Gesundheitskarte zugelassen ist, müssen die Geflüchteten im Krankheitsfall immer einen Kostenübernahmeschein bei Bedarf vom Sozialamt holen. In diesem Fall müssen die Sozialbehörden prüfen und entscheiden, ob die Geflüchtete behandelt werden sollten oder nicht  Dies führt nicht nur dazu, dass die Sozialämter oft an die eigenen Grenzen kommen, sondern dass auch die Geflüchtete keine notwendige Behandlung bzw. ärztliche Beratung zeitnah erhalten. Die Abrechnung für Leistungsträger wird durch die Kostenübernahmescheine erschwert und unnötige Ressourcen gebunden. Durch eine eGK erhalten Asylsuchende einen verbesserten Zugang zu den Gesundheitsleistungen, dadurch müssen sie vorher nicht krank zum Sozialamt gehen, um einen Kostenübernahmeschein zu bekommen dies ist auch diskriminierungsärmer, da die eGK sie mit den gesetzlich Versicherten in der Praxis gleichstellt.

Aus diesen Gründen fordern wir: Den Abschluss der Rahmenverträge zwischen den Krankenkassen und aller Bundesländern sowie verbleibende Teile dieser, zur Einführung der eGK für Asylsuchende zum Zeitpunkt der Registrierung

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: