10/II/2019 Ganztags- und Randzeitenbetreuung in städtischen Kindergärten

Status:
erledigt

Eine schnelllebigere Arbeitswelt verändert auch Notwendigkeiten in der Kinderbetreuung. Da die Eltern in Voll- oder Teilzeit arbeiten ist eine Ganztags- und Randzeitenbetreuung obligatorisch. Daher ist der Ausdehnung des Betreuungsangebotes der städtischen Kindergärten unerlässlich. Die Eltern können, ohne sich um die Betreuung ihrer Kinder Sorgen zu machen, arbeiten gehen. Weiterhin müssen die Eltern keine finanziellen Abstriche machen, da sie genügend arbeiten können.

Begründung:

Das lange gültige Familienbild, dass der Vater arbeitet und die Mutter Haushalt und Kinder betreut ist für sehr viele Menschen überholt. Besonders in München ist die Notwendigkeit groß, dass beide Eltern Teile arbeiten müssen. Dies ist bedingt durch die hohen Lebenshaltungskosten. Bei Alleinerziehenden ist es ebenfalls ein Muss. Daher ist eine passende Betreuung der Kinder unerlässlich. Zum einen ist deshalb eine Ganztagsbetreuung in allen städtischen Kindergärten erforderlich. Auch für jene Kinder, deren Eltern beispielsweise im Schichtdienst arbeiten, muss eine Betreuung möglich sein. Aufgrund dessen muss zusätzlich ein Angebot für Randzeitenbetreuung geschaffen werden. In den ostdeutschen Bundesländern funktioniert dies bereits ausgezeichnet. Deshalb werden diese Maßnahme maßgebliche Verbesserungen bringen, um die arbeitenden Eltern zu entlasten.