Die Mehrkosten eines nach Alter und Arbeitsjahren gestaffelten Arbeitslosengeldes I, die über die Kosten für das für alle gleiche Arbeitslosengeld I hinausgehen, sind nicht aus der Arbeitslosenversicherung, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
Damit ist gewährleistet, dass nicht allein die Arbeitnehmer einseitig mit der Finanzierung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe belastet werden, für die bislang der Steuerzahler eintritt. Damit ist ferner gewährleistet, dass die SPD nicht Politik gegen die eigenen Wähler macht und die eigenen Wähler einseitig belastet werden. Nur so kann vermieden werden, dass sich noch mehr potentielle Wähler von der SPD abwenden werden, als dies jetzt schon bei den letzten Wahlen der Fall war.
Andrea Nahles hat in der Rundmail vom 06. Februar 2019 folgendes mitgeteilt:
In Zukunft sollen je nach Alter und Arbeitsjahren bis zu 33 Monate Arbeitslosengeld I gezahlt werden. In Einzelfällen könne die Bezugsdauer sogar auf drei Jahre steigen, sagt Nahles. Die Mehrkosten könnten aus der Arbeitslosenversicherung gedeckt werden: „Deren Kassen sind voll, das Geld ist da.“
Dies bedeutet aber nichts anderes, als dass sämtliche Steuerzahler mit Kapitaleinkünften, mit Unternehmseinkünften, Beamte und Selbständige die Unterstützung dieses bedürftigen Personenkreises nicht mehr mit Steuergeldern finanzieren. Belastet werden allein die Arbeitnehmer – und zwar nur die Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Löhnen und Gehältern, während die Arbeitnehmer mit ihrem Anteil über der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls nichts finanzieren. Derzeit finanziert jeder mit einem progressiven Steuersatz diese Personengruppe.
Die besondere Würdigung und Absicherung der Leistungsträger, die zahlreiche Arbeitsjahre hinter sich haben und wegen ihres Alters nur schwerer in den Arbeitsmarkt zurückfinden, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deren Finanzierung darf nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden.
Dass die Kassen derzeit voll sind, ändert nichts daran. Im Gegenteil: es kommen auch wieder schlechtere Zeiten, in denen die Beitragszahler dann noch zusätzlich belastet werden. Gerade die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, die bei guter Beschäftigungslage hohe Einnahmen und geringe Ausgaben hat, während bei schlechter Beschäftigungslage hohe Aushaben nur geringen Einnahmen gegenüberstehen. Die aktuelle Kassenlage in Zeiten mit hoher Beschäftigungsquote kann danach nie ein Argument für die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben sein.
Schon jetzt wenden sich Beitragszahler von der SPD ab, weil die SPD nichts gegen deren einseitige Belastung unternimmt – zu sehen auch bei der Mütterrente, die einseitig von den Beitragszahlern finanziert wird, unabhängig davon, ob die erwachsenen Kinder dieser Mütter überhaupt bei der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtig sind oder sich schon längst aus diesem System ausgeklinkt haben und die Rente ihrer Mütter ausschließlich von anderen finanzieren lassen.
Die Mehrkosten eines nach Alter und Arbeitsjahren gestaffelten Arbeitslosengeldes I, die über die Kosten für das für alle gleiche Arbeitslosengeld I hinausgehen, sind nicht aus der Arbeitslosenversicherung, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
Damit ist gewährleistet, dass nicht allein die Arbeitnehmer einseitig mit der Finanzierung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe belastet werden, für die bislang der Steuerzahler eintritt. Damit ist ferner gewährleistet, dass die SPD nicht Politik gegen die eigenen Wähler macht und die eigenen Wähler einseitig belastet werden. Nur so kann vermieden werden, dass sich noch mehr potentielle Wähler von der SPD abwenden werden, als dies jetzt schon bei den letzten Wahlen der Fall war.