1/I/2023 Eine Ombudsstelle gegen sexuelle Belästigung für die Münchner SPD

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Die Münchner SPD schafft eine Ombudsstelle gegen sexuelle Belästigung und geschlechterspezifische Diskriminierung. Der Gesamtvorstand soll zudem ein entsprechendes Aufgabenprofil erarbeiten und macht die Möglichkeit sich an die Ombudsstelle zu wenden bekannt. Die Ombudsstelle soll eine erste Anlaufstelle für Betroffene sexueller Belästigung (auch zur Erstklärung von Verdachtsfällen und um Schaden von allen Personen abzuwenden) sein, die außerhalb der Organisations- und Gremienstrukturen der Münchner SPD für alle Mitglieder offensteht.

Begründung:

Eine geschlechtsspezifische Form der Diskriminierung ist die sexuelle Belästigung. Diese ist auch gesetzlich durch das AGG normiert. Sexuelle Belästigung kann allen Geschlechtern widerfahren. Jedes unerwünschte Verhalten, das zusätzlich sexuell bestimmt ist und die Würde der betroffenen Person verletzt, wie unerwünschter Körperkontakt, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und Andeutungen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen, anzügliche Bemerkungen sowie das Zeigen sexistischer oder pornografischer Darstellungen, sind Beispiele sexueller Belästigung.

Konkrete Beispiele dafür sind:

  • Aufdringliche oder anzügliche Bemerkungen, Kommentare oder Witze
  • Obszöne oder kompromittierende Aufforderungen
  • Scheinbar zufälliger körperlicher Kontakt
  • Pornografische Bilder oder anstößige Handlungen
  • Tätscheln, in den Po kneifen, Berühren der Brust
  • Unerwünschte Küsse
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
  • Erpressung, sexuelle Nötigung und tätliche Bedrohung

Sexuelle Belästigung und auch sexuelle Übergriffe sind in unserer Gesellschaft weiterhin leider etwas Alltägliches. In allen politischen Parteien kommt es immer wieder zu Vorfällen sexueller Belästigung. Das belegen sowohl Untersuchungen als auch zuletzt die Berichterstattungen über Vorfälle bei der Linkspartei (#linkemetoo) oder der FDP. Die Münchner SPD lehnt als feministische Partei sexuelle Belästigung in jeder Form ab und begrüßt die von unserer damaligen Bundesfamilienministerin Lambrecht unterzeichnete Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“. Alle Mitglieder der Münchner SPD sind aufgefordert, nicht wegzusehen, sondern vielmehr sensibel zu sein. Gerade in Parteien ist sexuelle Belästigung oftmals in Wechselwirkung mit Machtausübung, Personalauswahl und Machtmissbrauch. Die Einführung einer Ombudsperson stellt für uns einen ersten Schritt dar, um unsere eigenen Strukturen zu verbessern.

Änderungsanträge
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1/I/2023 / Z 1 / ÄA 1 1 Benedict Lang Ändere den Antragstext durch: “Die Münchner SPD schafft eine Ombudsstelle gegen sexuelle Belästigung und geschlechterspezifische Diskriminierung. Der Gesamtvorstand soll zudem ein entsprechendes Aufgabenprofil erarbeiten und macht die Möglichkeit sich an die Ombudsstelle zu wenden bekannt. Die Ombudsstelle soll eine erste Anlaufstelle für Betroffene sexueller Belästigung (auch zur Erstklärung von Verdachtsfällen) sein, die außerhalb der Organisations- und Gremienstrukturen der Münchner SPD für alle Mitglieder offensteht."
1/I/2023 / Z / ÄA 2 Ruth Metzger füge ein Zeile eins als fünftes Wort "externe"
1/I/2023 / Z / ÄA 3 Wolfgang Handschuch ergänze in den Klammern Zeile 3 des Antragstextes ("um Schaden von allen Personen abzuwenden")
Beschluss: angenommen
Text des Beschlusses:

Die Münchner SPD schafft eine Ombudsstelle gegen sexuelle Belästigung und geschlechterspezifische Diskriminierung. Der Gesamtvorstand soll zudem ein entsprechendes Aufgabenprofil erarbeiten und macht die Möglichkeit sich an die Ombudsstelle zu wenden bekannt. Die Ombudsstelle soll eine erste Anlaufstelle für Betroffene sexueller Belästigung (auch zur Erstklärung von Verdachtsfällen und um Schaden von allen Personen abzuwenden) sein, die außerhalb der Organisations- und Gremienstrukturen der Münchner SPD für alle Mitglieder offensteht.

Beschluss-PDF: