- Bei der Erstvergabe von gefördertem Wohnraum sollen quartiersabhängig Zielgruppenquoten eingeführt werden um sicherzustellen, dass innerhalb des Objekts sozial gemischtes Wohnen und eine Mischung der Zielgruppen realisiert wird.
- Bei der Errichtung von gefördertem Wohnraum soll nach Möglichkeit eine Mischung der Förderformen innerhalb des Objekts verfolgt werden.
- Bei der Wiederbelegung von Wohnungen im Bestand soll entsprechend der im Objekt vorhandenen Mischung nachbelegt werden und Zielgruppen, die unterrepräsentiert sind bevorzugt werden. Dabei ist auf die Erfahrungen der Objektbetreuung bei den städtischen Wohnbaugesellschaften zurückzugreifen und im Rahmen der sozialorientierten Gebäudebewirtschaftung aktiv Maßnahmen für die Verbesserung des Zusammenlebens im Haus zu ergreifen.
Begründung:
Bei der Erstvergabe von gefördertem Wohnraum hat sich die Praxis bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften durchgesetzt, im Rahmen des Auswahlvorschlages einseitig die Haushalte mit den höchsten Dringlichkeitspunkten auszuwählen und damit überproportional oft Wohnungslose Haushalte zu belegen, anstatt im Sinne einer funktionierenden Hausgemeinschaft eine Zielgruppenmischung im Objekt anzustreben.
PDF:
Beschluss:
angenommen
Text des Beschlusses:
- Bei der Erstvergabe von gefördertem Wohnraum sollen quartiersabhängig Zielgruppenquoten eingeführt werden um sicherzustellen, dass innerhalb des Objekts sozial gemischtes Wohnen und eine Mischung der Zielgruppen realisiert wird.
- Bei der Errichtung von gefördertem Wohnraum soll nach Möglichkeit eine Mischung der Förderformen innerhalb des Objekts verfolgt werden.
- Bei der Wiederbelegung von Wohnungen im Bestand soll entsprechend der im Objekt vorhandenen Mischung nachbelegt werden und Zielgruppen, die unterrepräsentiert sind bevorzugt werden. Dabei ist auf die Erfahrungen der Objektbetreuung bei den städtischen Wohnbaugesellschaften zurückzugreifen und im Rahmen der sozialorientierten Gebäudebewirtschaftung aktiv Maßnahmen für die Verbesserung des Zusammenlebens im Haus zu ergreifen.
Beschluss-PDF: