Wir fordern den SPD-Bundesvorstand (Koalitionsausschuss) und die SPD-Bundestagsfraktion auf, bei der Einführung des neuen Bürgergeldes gleichzeitig den Regelsatz min. um die Inflation (aufgerundet 50 Euro) zu erhöhen. Außerdem soll das Bürgergeld jedes Jahr mindestens um die Inflationsrate angeglichen werden.
Wenn man die Teuerungsrate nun in den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern, und vor allem in den Alltag der ärmsten Mitglieder unserer Gesellschaft, einkalkuliert, bedeutet dies de facto einen akuten Kaufkraftverlust, der existenzbedrohend sein kann. So ist davon auszugehen, dass allein im Lebensmitteleinzelhandel eine Preissteigerung von 10,7 % wahrscheinlich ist, was Mehrausgaben von über 250 Euro pro Person entspricht [1]. Bürger*innen mit unteren Einkommen trifft die Situation am härtesten! Wenn sich diese Gruppe, die teilweise schon heute am Rande der Gesellschaft steht, noch weniger leisten kann, dann geht es hier schlicht „ums nackte Überleben“. Das Bürgergeld muss somit mindestens eine inflationsausgleichende Erhöhung (2021-2022) von 50 Euro enthalten! Denn hierbei handelt es sich nicht um eine „einfach höhere Inflationsrate“, sondern um eine Inflationsexplosion, die den normalen Alltag tangiert. Alltagswaren aus dem Supermarkt, Wohnungspreise (schon länger), Heizkosten und Strompreise wurden und werden in die Höhe getrieben. Deshalb müssen wir nun schnellstens handeln und versuchen, diese existenzbedrohende Situation „abzufedern“. Wir müssen zwingend den Ansatz als Sozialdemokratie verfolgen, dass wir keine extreme Armut in einem reichen Land wie unserem zulassen dürfen.
Während die Regierung mit den Entlastungspaketen ihr Bestes versucht, profitieren aktuell größtenteils Menschen mit (mittel-)hohen Einkommen. Nun ist es an der Zeit, auch ein Augenmerk auf die unteren Einkommen – gerade die im ALG2 Bereich – zu legen. Auch hier müssen Leistungen und Unterstützungen nachhaltig ankommen. Ein Inflationsausgleich, wie bspw. eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 Euro ist ein erster wichtiger Schritt. Ein weiterer Schritt sollte die Prüfung eines Mechanismus sein, der dafür sorgt, dass Bürger*innen nicht bei jedem Prozentpunkt mehr Angst um ihre Existenzen haben müssen. Sollte sich der VPI also drastisch verändern, erhöhen sich die Leistungen automatisch und ohne viel Bürokratie.
Weiterhin darf hierbei nicht nur die Kostenseite betrachtet werden, denn verschwinden wird das Geld nicht: ALG2 Empfänger*innen sparen dieses Geld nicht oder legen es an, denn sie werden es direkt „verkonsumieren“ und in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Von dieser Perspektive aus betrachtet, fließt das Geld wieder durch Steuern und ggf. durch Wirtschaftswachstum zurück in die Gesellschaft. Der Faktor soziale Gerechtigkeit aber – dass wir unsere Gesellschaft also danach bewerten, wie wir mit den Ärmsten der Gesellschaft umgehen – der ist unbezahlbar!
[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/inflation-deutschland-mai-101.html
Wir fordern den SPD-Bundesvorstand (Koalitionsausschuss) und die SPD-Bundestagsfraktion auf, bei der Einführung des neuen Bürgergeldes gleichzeitig den Regelsatz min. um die Inflation (aufgerundet 50 Euro) zu erhöhen. Außerdem soll das Bürgergeld jedes Jahr mindestens um die Inflationsrate angeglichen werden.