12/I/2022 Besseres Schulessen für unsere Kinder in ganz Bayern

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Der Unterbezirksparteitag der Münchner SPD fordert die  SPD-Fraktion des Bayerischen Landtages auf, einen Gesetzentwurf

„Besseres Schulessen für unsere Kinder in ganz Bayern“

als Landesgesetz auszuarbeiten. Ziel ist die Harmonisierung und Verbesserung der Schulverpflegung an allen Schulen im Freistaat Bayern.

Begründung:
  1. Ausgangslage: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2026 jedes neu eingeschulte Kind Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung inklusive eines warmen Essens hat. Gemäß Grundgesetz ist die Ausführung solcher Rahmenvorgaben Ländersache. Darauf ist der Freistaat Bayern bis jetzt weder quantitativ noch qualitativ ausreichend vorbereitet. Dies soll hier im Vorlauf und Vorbereitung auf 2026 erreicht werden.
  2. Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung des Freistaats Bayern: Während der Großteil aller Schulbelange in Bayern in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) fällt, obliegt der Sektor „Schulverpflegung“ (so der in der Verwaltung verwendete Fachbegriff) dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

Geht man von einem ganzheitlichen Begriff der Pädagogik aus, dann ist diese Zweiteilung auf zwei Ministerien schon vom Grundverständnis her nachteilig. Denn es werden dabei vorwiegend nur ernährungsspezifische, hygienische und organisatorische Aspekte betrachtet, nicht jedoch der regelmäßige Einsatz von Zeit (für das Essen), die damit verbundenen Erholungs- oder je nachdem Stressfaktoren sowie vor allem der erzieherische Ansatz einer körperlichen und geistigen Ganzheit. Zum Vergleich: Im französischen Schulwesen dauert die Mittagspause ab der Grundschule zwei Stunden, es wird täglich ein Menü (mehrere Wahlmöglichkeiten) von vier Gängen angeboten.

Aus diesen Gründen, d. h. des Vorrangs der Pädagogik, muss innerhalb der Kompetenzverteilung in Bayern die Gesamtverantwortung für den Komplex Schulverpflegung das StMUK übernehmen, selbstverständlich unter Einbezug der Fachkompetenz des StMELF, ohne dass bei diesem die Federführung liegt.

  1. Harmonisierung und Verbesserung: Die grundlegende Vorschrift, die EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, betrachtet Mittagsverpflegungseinrichtungen der Schulen als „Lebensmittelunternehmen“ parallel zur Gastronomie und sieht dabei vornehmlich den wirtschaftlichen Aspekt. Daher erklärt sich, dass auch in einem Bundesland wie Bayern die Einrichtungen der Schulverpflegung vor allem als Wirtschaftseinheiten und jeweils individuell – einzelwirtschaftlich – betrachtet werden. Diese Einschätzung muss angesichts der komplexen Zusammenhänge bei der Schulverpflegung überwunden werden. Die Einhaltung überregionaler Richtlinien wie jener der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)´ist derzeit noch ebenso freiwillig wie die Zertifizierung der Anbieter von Schulessen, deren Kosten bisher vom Anbieter getragen werden müssen. Daher sind bisher im gesamten Bundesgebiet von über 18.000 Ganztagsschulen nur 250 Anbieter und 334 Schulen zertifiziert[1]. Die Empfehlungen der DGE für die Schulverpflegung, die auf ein ausgewogenes, gesundes und abwechslungsreiches Essensangebot abzielen, sollten die allgemein verbreitete und verpflichtend angewendete Grundlage der Schulverpflegung in ganz Bayern werden. Damit einher geht auch die von der DGE angeratene Regionalität der Lebensmittelbeschaffung.

Die Aufsicht über die Schulverpflegung muss für jede Schule an einer Stelle konzentriert sein, am besten bei einem dafür zuständigen und ausgebildeten Erzieher/Erzieherin und nicht als Zusatzaufgabe für ein Mitglied des Lehrerkollegiums. Bei kleineren Schulen (Schulmensen) kann die Aufsicht für mehrere Schulen auf eine Person übertragen werden. Der bisherige Zuständigkeitswirrwarr zwischen Schulträgern, Schulleitungen und teilweise auch Elternbeiräten ist zu vermeiden.

Die Vergaberichtlinien dürfen nicht mehr das billigste Angebot bevorzugen, sondern müssen dem in der Gesamtbetrachtung optimalen den Vorzug geben. Für die – obligatorisch einzuführende – Zertifizierung ist eine Kostenregelung zu finden, die vom Anbieter der Schulverpflegung wirtschaftlich getragen werden kann.

Zur Qualitätssicherung der Schulverpflegung gehört, auch das Sortiment der Pausenangebote mit einzubeziehen und nach den Richtlinien der DGE zu gestalten.

Änderungsanträge
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angenommen 12/I/2022 / Z / ÄA 1 Ergänze in Satz 7: und eine kostenlose Ausgabe