18/III/2022 Beschleunigte Verfahren zur Umstellung energetischer Umbauten

Status:
zurückgezogen

Die Stadtratsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Verfahren der Förderung eines Umbaus der Energieversorgung in Haushalten vereinfacht werden und eine beschleunigte Durchführung ermöglicht wird.

Begründung:

Die Hausgemeinschaft des Genossen Peter Rosner plant ganz aktuell ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Daneben soll das Dach mit Photovoltaik belegt werden.

Solche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung von Gebäuden, besonders des Ersatzes von fossilen Brennstoffen werden sowohl vom Bund (BAFA) als auch von der Stadt München gefördert.

Es wurde zur Unterstützung der erforderlichen Anträge eine Sachverständige engagiert welche folgendes mitteilte:

Für die Förderung durch die Stadt wird folgendes verlangt:

  • Ein Antrag auf Förderung einer energetischen Sanierungsberatung, nach Bewilligung deren Durchführung
  • Anschließend der eigentliche Antrag mit Angeboten der vorgesehenen Arbeiten
  • Erst nach Bewilligung ist die Beauftragung der verschiedenen Firmen zulässig und förderfähig

Die Bewilligungsschritte durch die Stadt und die energetische Beratung mit entsprechenden Untersuchungen dauern voraussichtlich mehrere Monate

Dadurch verzögert sich die Umstellung wesentlich und kostet zum einen unnötigen Gasverbrauch und, da heute Firmen Angebote nur mit sehr begrenzter Bindefrist machen, verteuert es auch die Maßnahmen.

Eine mögliche Verbesserung wäre eine Angleichung an das Vorgehen der BAFA. Sie verlangt zwar die gleichen Schritte, lässt aber sofortige Auftragsvergabe zu, wobei der Antragsteller natürlich die vollen Kosten übernehmen muß, wenn die Bewilligung nicht erfolgt.

Wir denken, dass diese Vorgehensweise keine Nachteile für die öffentlichen Kassen hat und andererseits die notwendige Energiewende beschleunigt.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
nicht behandelt 18/III/2022 / Z / ÄA 1 Z: 6: Anfang ersetzen durch “Eine Hausgemeinschaft plant” …
nicht behandelt 18/III/2022 / Z / ÄA 2 Z. 4 ergänze “Dabei soll eine Angleichung der Umsetzbarkeit eines Vorgehens nach dem Vorschlag des BAFA-Modells geprüft werden.”