5/II/2019 / Z 20 / ÄA 2

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Z. 20:
Ergänze:

„Wir wollen die Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, zukünftig aktiv darauf hinweisen, welche Leistungen ihnen zustehen.“

Begründung:

Ein Sozialsystem darf nicht den Anschein erwecken, auf dem Prinzip Hoffnung zu bestehen, dass Leistungen schon nicht abgerufen werden. Mit Hilfe vorhandener Daten der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger muss ein proaktives Sozialsystem möglich sein.