1/II/2022 / Z 850 / ÄA 7

Nach Zeile 849:

„Für alle privaten Neubauten und Dachsanierungen wird eine PV-Pflicht nach dem Vorbild der Regelung in Baden-Württemberg eingeführt.“

Begründung:

Ein Ausbau der Photovoltaik allein auf staatlichen Gebäuden reicht angesichts der dramatischen Energie- und Klimakrise nicht aus. Wissenschaftliche Studien verlangen eine Verzehnfachung der installierten PV-Leistung in den nächsten Jahren. Soweit Regelungen der Bundespolitik noch nicht greifen, muss daher die neue Bayrische Landesregierung dafür sorgen, dass der Ausbau in Bayern deutlich schneller vorankommt. Baden-Württemberg hat vorgemacht, wie es geht, indem Eigenheimbesitzer nicht nur beim Neubau, sondern auch bei grundlegenden Dachreparaturen im Grundsatz verpflichtet werden, eine PV-Anlage zu installieren. Bei den inzwischen sehr niedrigen Preisen für PV-Anlagen ist eine solche Regelung auch zumutbar.