6/II/2019 / Z 93 / ÄA 4

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Z. 93:
Ergänze neuen Punkt:

„Wir wollen berufliche Bildung verstärkt und frühzeitig dort aktiv einbringen, wo technische oder gesellschaftliche Umbrüche durch neue Arbeitsverfahren oder gesetzliche Vorgaben (z.B. durch Digitalisierung oder Klimaschutz) zu großen Veränderungen von Arbeitsplätzen führen. Die Arbeitgeber*innen nehmen wir hier ebenfalls in die Pflicht.“

Begründung:

Es wird zu vielen Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei Berufsbildern kommen, z.B. durch autonome Fahrzeuge oder Regulierungen von Branchen. Die Arbeitnehmer*innen brauchen hier eine frühzeitige und aktive Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.