AntragstellerInnen:
Jens Röver
Z. 83:
Ergänze am Satzende:
„(z.B. 99 Jahre Laufzeit, verbindliche Regelungen bei Ende des Erbbaurechtsvertrags, Regelung von Vertragsverlängerungen mindestens 15 Jahre vor Ablauf).“
Begründung:
Konkretisierung der Mittel, die Genossenschaften aktuell im Heimfall helfen würden.