5/II/2019 / Z 389 / ÄA 15

Status:
angenommen

Z. 389-392:
Ersetze durch:

„Hierfür werden wir das bestehende Notfalltelefon beibehalten und ausweiten. Außerdem prüfen wir die Möglichkeit, den Hebammenberuf zu einem Mangelberuf zu erklären.“