5/II/2019 / Z 19 / ÄA 1

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Z. 19:
Füge ein nach „auszugleichen“:

„Dabei fangen wir mit der Einführung eigener zusätzlicher kommunaler Leistungen  zum Lebensunterhalt für bislang nicht berechtigte EU-Ausländer*innen an. Diese erhalten momentan durch eine potentiell grundrechtswidrige Rechtsverschärfung nur dann Leistungen wenn ihr Herkunftsland dem europäischen Fürsorgeabkommen beigetreten ist. Wir werden dafür sorgen, dass alle Münchner*innen Leistungen erhalten können, die das soziokulturelle Existenzminimum decken – vom ersten Tag in München an.“