als Ersatz für den kompletten letzten Satz im Antrag:
Der Ausbau einer ausreichende Stromversorgung in den Stadtteilen und Quarieren muss von den Netzbetreibenden vorrangig geplant und umgesetzt werden. Gemeinschaftliche Lösungen sind, wo immer möglich, Individalmodellen vorzuziehen.
Bund und Land müssen hierfür den angemessenen Rahmen schaffen:
– auskömmliche Unterstützung der Kommunen und Haushalte durch Fördermaßnahmen für solidarische Nahwärmenetze und vergleichsweise Lösungen
– sowie vereinfachte Prozesse um Wärmegemeinschaften unbürokratisch und rechtssicher gründen und betreiben zu können.
In der Begründung.
Streichen: Hier kommt die Stadt München einer ihrer Hauptaufgaben nicht bzw. ungenügend nach, nämlich der kommunalen Daseinsfürsorge und der Pflicht zur Bereitstellung und zum Unterhalt wesentlicher Infrastruktur wie Wasser, Abwasser, Energie, Erschließung und Verkehr.
Neu:
die Stadt München muss, wie alle anderen Kommunen auch, einer ihrer Hauptaufgaben der kommunalen Daseinsfürsorge und Bereitstellung und Unterhalt wesentlicher Infrastruktur wie erneuerbarer Energie nachkommen. Unterstützung von Bund und Land muss hier in einem angemessen und deutlich höherem Anteil kommen.
Die SPD München fordert, dass die kommunale Wärmeplanung der Stadt München mit dem Ziel überarbeitet wird, dass in München und insbesondere in von der Fernwärme nicht wirtschaftlich versorgbaren Stadtteilen wie z.B. Trudering, Waldtrudering, Berg am Laim, Obermenzing, Feldmoching, Obersendling etc. gemeinschaftlichen Lösungen wie beispielsweise Fernwärme, Fernkälte, Quartierlösungen u.a. der Vorzug gegenüber individuellen Lösungen wie Wärmepumpen in ihren verschiedenen Varianten gegeben und weiter vorangetrieben wird. Der Ausbau einer ausreichenden Stromversorgung in den Stadtteilen und Quartieren muss von den Netzbetreibenden vorrangig geplant und umgesetzt werden. Gemeinschaftliche Lösungen sind, wo immer möglich, Individalmodellen vorzuziehen.
Bund und Land müssen hierfür den angemessenen Rahmen schaffen:
– auskömmliche Unterstützung der Kommunen und Haushalte durch Fördermaßnahmen für solidarische Nahwärmenetze und vergleichsweise Lösungen
– sowie vereinfachte Prozesse um Wärmegemeinschaften unbürokratisch und rechtssicher gründen und betreiben zu können.