10/I/2024 / Z 32 / ÄA 4

Status:
in geänderter Fassung angenommen

Ersetze Z. 32-33:

„die verschiedene Positionen mit im Blick hat.“

durch:

„, in die explizit die Perspektiven von Sexarbeiterinnen einbezogen werden (dafür müssen angemessene Ressourcen, wie z.B. Sozialarbeiter*innen zur Verfügung gestellt werden) und Verdrängung von Bedürftigen nicht in Kauf nimmt.“