1/I/2024 / Z 227 / ÄA 2

Status:
angenommen

Ersetze in Z. 227 – 230:

„Asylverfahren müssen in einem menschenwürdigen und rechtsstaatlichen Rahmen ablaufen. Frauen, Familien, Minderjährige und schutzbedürftige Gruppen sollen grundsätzlich von Asylverfahren an den Außengrenzen ausgenommen werden.“

durch:

„Lager und Asylverfahren an den EU-Außengrenzen lehnen wir ab.“