Ersetze in Z. 227 – 230:
„Asylverfahren müssen in einem menschenwürdigen und rechtsstaatlichen Rahmen ablaufen. Frauen, Familien, Minderjährige und schutzbedürftige Gruppen sollen grundsätzlich von Asylverfahren an den Außengrenzen ausgenommen werden.“
durch:
„Lager und Asylverfahren an den EU-Außengrenzen lehnen wir ab.“