Änderungsantrag:
Die Forderung auf „Konfessionell ungebundenen Religions-/Ethikunterricht für alle Schüler*innen ohne Noten“ wird gestrichen.
Begründung:
Begründung:
Die Forderung auf einen Religions-/Ethikunterricht ohne Noten erübrigt sich, wenn der Änderungsantrag
1/II/2023 / Z 395 / ÄA 9 | 395 | AK Kultur |
angenommen wird.
Diese Forderung nach einem „Konfessionell ungebundenen Religions-/Ethikunterricht“ widerspricht Artikel 136, Absatz 2 der bayrischen Verfassung. Er nimmt den Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, einen Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen anzubieten.
Kompromissvorschlag:
Den Satz ersetzten durch: „Wir fordern einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“