1/II/2023 / Z 412 / ÄA 10

Änderungsantrag:

Die Forderung auf „Konfessionell ungebundenen Religions-/Ethikunterricht für alle Schüler*innen ohne Noten“ wird gestrichen.

 

Begründung:

Begründung:

Die Forderung auf einen Religions-/Ethikunterricht ohne Noten erübrigt sich, wenn der Änderungsantrag

1/II/2023 / Z 395 / ÄA 9 395 AK Kultur

angenommen wird.

Diese Forderung nach einem „Konfessionell ungebundenen Religions-/Ethikunterricht“ widerspricht Artikel 136, Absatz 2 der bayrischen Verfassung. Er nimmt den Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, einen Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen anzubieten.

Kompromissvorschlag:

Den Satz ersetzten durch: „Wir fordern einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“