1/II/2023 / Z 266, 267 / ÄA 7

Statt der Zeilen 266 und 267:

„Wir müssen die aus dem Ständestaat des 19.Jahrhunderts stammende Trennung von sogenannter „allgemeiner“ und sogenannter „beruflichen“ Bildung mit ihren verschiedenen Regimes aufheben.

Vor allem gilt es zu überwinden, dass der Zugang zu beruflicher Bildung nach wie vor von den betriebswirtschaftlichen Interessen der einzelnen Unternehmen abhängt.

Dazu braucht es eine Ausbildungsgarantie.

Und dazu gehört zumindest eine Ausbildungsabgabe für Unternehmen, die nicht ausbilden, sich also dieser solidarischen Selbstverpflichtung der Wirtschaft entziehen.“