1/II/2023 / Z 41 / ÄA 1

Status:
angenommen

Ergänze nach Zeile 41:

Hochproblematisch ist auch, dass die Definition sicherer Drittstaaten zukünftig in die Entscheidungsmacht der Nationalstaaten übergehen soll. Das wird zur Folge haben, dass gerade die Staaten an den EU-Außengrenzen Probleme in den Drittstaaten ignorieren und diese als „sicher“ deklarieren werden, um Asylsuchende in die Grenzverfahren zu bringen und um sie im Zweifel auch in Transitländer abschieben zu können