2/I/2023 / Z 116 / ÄA 1

Ergänze in Zeile 116:

Die Stadtverwaltung nutzt konsequent die Möglichkeiten, die die Digitalisierung zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bietet: Allen Bescheiden, Rechtsbehelfsbelehrungen und weiteren Unterlagen wird automatisch eine digitale „Übersetzung“ in leichte Sprache angehängt. Sodass auch komplexe juristische Sachverhalte verständlich kommuniziert werden auch wenn diese automatische Übersetzung selbst nicht rechtsverbindlich ist.