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Bei der Intendantin P. Schlesinger vom RBB hat sich gezeigt, dass korrupte Selbstbedienung mit Priviliegien möglich war, weil es keine wirksame complianceBestimmung gab. Gleichzeitig hat ihre Abberufung und ihre fristlose Entlassung gezeigt, dass die Aufsichtsorgane grundsätzlich wehrhaft sind. Dieses Signal ist richtig und wichtig