1/II/2022 / Z 141 / ÄA 1973

Füge nach Zeile 141 als neuen Absatz ein: „Wir führen eine Ebene verbindlicher Regionalplanung ein, die auf Grundlage der Mehrheitsbeschlüsse der Kommunen gemeinsam verbindliche Entwicklungsziele für die jeweilige Planungsregion festschreibt.“