Ersetze Z 114 ff. als Punkt8.
Die beiden Hochhäuser, die auf der Grundlage der privat vom Investor Büschl erstellten Planung beruhen sollen, werden abgelehnt, denn
- Hochhäuser über 60 m Höhe lassen sich weder mit einem ökologisch noch mit einem ökonomisch vertretbaren Aufwand realisieren oder unterhalten im Vergleich zu einer Block-Bebauung
- Hochhäuser über 60 m Höhe sind nicht geeignet, einen sinnvollen Beitrag zur Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu leisten (so übrigens auch die Hochhausstudie)
- Appartements in exklusiver Lage, insbes. auch in Hochhäusern, sind gesuchte Spekulationsobjekte und damit ein Treibsatz für den weiteren Anstieg der Bodenpreise in Ballungszentren
- hochpreisiges Wohneigentum, das in Deutschland nach wie vor bar bezahlt werden kann, ist auch zur Geldwäsche geeignet
- mit 154 m Höhe würden Hochhäuser einen für München neuen Maßstab setzen und damit den Charakter unserer Stadt völlig verändern. Dafür fehlt eine große Zustimmung nach einer breiten Diskussion in der Bevölkerung.
Seit 2019 wird im Stadtrat die Hochhausplanung der Firmengruppe Büschl an der Paketposthalle diskutiert. In der Planung waren neben einer sehr engen (Wohn-)Bebauung im Umfeld bereits damals die beiden Hochhäuser mit ca. 150 m enthalten. Im Beschluss vom 9. Oktober 2019 wurde festgelegt, dass die Höhenentwicklung einer eigenen Prüfung unterzogen wird, insbesondere am Maßstab der sog. Hochhausstudie.
Diese Studie liegt zwar seit Januar 2020 vor, sie wurde allerdings seither weder in der Öffentlichkeit noch in der SPD diskutiert. Auch die Büschl-Planung wurde in der SPD nicht erörtert.
Dennoch fasste der Stadtrat mehrere Beschlüsse auf der Basis der Büschl-Planung, zuletzt am 30. März diesen Jahres.
Auf Antrag des OV Solln beschloss der Münchner SPD-Parteitag am 21. Januar 2022 dazu eine parteiinterne Diskussion aufzunehmen. Dazu gab es bislang zwei Termine im Videoformat. Hierbei konnte – bei geringer Beteiligung – Kritik an der Planung formuliert werden, aber von Seiten der beteiligten Stadtratsmitglieder wurde die Kritik nur angehört, aber nicht sachlich aufgenommen oder widerlegt. Auch das grundsätzliche Eintreten für Hochhäuser über 100 m (trotz Bürgerbegehren von 2004 mit der Grenze von 100 m) wurde nicht begründet. Es wurde lediglich eine Beschlussfassung auf einem Parteitag zugesagt.