5/II/2022 / Z 11 / ÄA 1

Ergänze in Zeile 11 den neuen Punkt 4.

  1. Die zweijährigen Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK) werden durch ein zusätzliches flexibles drittes Jahr ergänzt.
Begründung:

Die bayernweiten Berufsintegrationsklassen richten sich an junge Erwachsene mit Flucht und Migrationshintergrund ohne anerkannten Schulabschluss in Deutschland. Ein Schulabschluss ist in der Regel Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz. Die Berufsintegrationsklassen sind daher ein sinnvolles und zielgerichtetes Instrument, um jungen Menschen einen Schulabschluss zu ermöglichen. Allerdings ist die Bildungsbiographie der jungen Menschen sehr unterschiedlich. Die Zeit von zwei Jahren, die hier für die Vorbereitung auf einen erfolgreichen mittleren Schulabschluss vorgesehen ist, ist für viele Schüler*innen nicht ausreichend.  Viele Schüler*innen mit eigentlich hohem Ausbildungspotential können den Schulabschluss nach zwei Jahren nicht schaffen und haben damit auch weniger Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Die Berufsintegrationsklassen müssen daher schnell um ein drittes flexibles Schuljahr ergänzt werden.