Zeile 700 ff ersetze: „Eine Staatsregierung unter unsere Beteiligung wird einen Masterplan für Windkraftausbau auf Flächen, die besonders z.B. durch Lärm vorbelastet sind, wie neben Bahnstrecken, viel befahrenen Bundesstraßen, Autobahnen oder am Rand von Industriegebieten vorlegen und diesen rasch und unbürokratisch umsetzen. Vogelschutz hat seine Berechtigung, darf jedoch nicht als vorgeschobenes Windanlagenverhinderungs-Argument benutzt werden. Daher bedarf es vereinfachter und gut begründeter Regelungen für den Arten- und Naturschutz bei der Errichtung von Windkraftanlagen.“
durch „Wir werden einen Masterplan aufsetzen für die Umsetzung des Windkraftausbaus auf allen geeigneten Flächen.“